B41 – Gutachtentext und Auflagen

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-D0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	1 / 9
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	B41-859
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	T4
Radausführungskennz.:	T4; Lk114,3
Radgröße:	8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:	27 mm
Lochkreisdurchmesser:	114,3 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	60,10 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	920 kg
Reifenabrollumfang:	2380 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:TOYOTA
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	ZP-580D6F110 Nm
BF2 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	ZP-580D6F120 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-D0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	2 / 9
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ1	e6*2007/46*0111*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
114 bis 175 Lexus NX200t, NX300,
NX300h
235/45R19
G4C)
A02) bis A10)
BF1)
235/50R19
A01) K03) K04)
245/45R19
255/45R19
A01) K03) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XU3(A)	e6*2001/116*0090*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 203 Lexus RX300, RX350 235/45R19	A01) bis A10)
BF1) K01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
HXU3(A)	e6*2001/116*0098*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 Lexus RX400h 235/45R19	A01) bis A10)
BF1) K01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AL1(A)	e6*2001/116*0117*..
HAL1(A)	e6*2001/116*0118*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
183 bis 204 Lexus RX350, RX450H 235/50R19	A02) bis A10)
BF1)
235/55R19
245/50R19
A01) K01) K04)
255/50R19
A01) K01) K02)
275/45R19
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/55R19 255/50R19
K02)
A01) bis A10)
BF1) V00)
245/50R19
K01)
275/45R19
K04)
A01) bis A10)
BF1) V00) 

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Nr. :	RA-001100-D0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	3 / 9
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AL2 (EU, M)	e6*2007/46*0163*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
175 bis 221 Lexus RX200T, RX300,
RX350, RX450H,
RX450HL
235/55R19	A02) bis A10)
A11) BF1) EF0)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
T27	e11*2001/116*0331*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
82 bis 130 Toyota Avensis
(Limousine, Kombi)
225/40R19
GCS) K04) K81)
A01) bis A10)
BF1) K01)
235/35R19
K04)
235/40R19
G0Z) K04) K13) K22) K81)
245/35R19
K02) K81)
255/30R19
G5V) K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1HE(EU,M)	e6*2007/46*0318*..
ZE1HE(EU,M)-TMG	e13*2007/46*2012*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
72 bis 112 Toyota Corolla
(Schrägheck, Kombi)
225/35R19	A01) bis A10)
A11) BF1) K01)
235/30R19
K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A)	e11*2001/116*0264*..
XW3(A)	e6*2007/46*0347*..
XW3(A)-TMG	e13*2007/46*1956*..
XW4(A)	e11*2007/46*0157*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
73 Toyota Prius Plus 245/30R19	A01) bis A10)
A11) BF1) K01) K02) K16)
K25) K26) K88) 

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Nr. :	RA-001100-D0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	4 / 9
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)	e6*2001/116*0105*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 130 Toyota RAV4
(ohne
Serienverbreiterung,
nur bis EG-
Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*08)
235/45R19	A01) bis A10)
BF1) E62) K01) K04)
245/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)	e6*2001/116*0105*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 130 Toyota RAV4
(mit
Serienverbreiterung,
nur bis EG-
Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*08)
235/45R19	A02) bis A10)
BF1) E62)
245/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)	e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)	e6*2007/46*0166*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
91 bis 114 Toyota RAV4
(nur Ausführungen ab
EG-Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*09
bzw.
e6*2007/46*0166*00)
235/50R19
G2H) K04) K89)
A01) bis A10)
BF2) E63) K01)
245/45R19
K04)
245/50R19
G5Z) K04) K89)
255/45R19
K04) K89)
275/45R19
G5Z) K02) K89) 

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Nr. :	RA-001100-D0-216
Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5(EU,M)	e6*2007/46*0289*..
XA5(EU,M)-TMG	e13*2007/46*1991*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
129 bis 131 Toyota RAV4 235/55R19
GCE)
A01) bis A10)
A11) BF1) K01) K02)
245/45R19
GL2)
245/50R19
255/45R19
255/50R19
GCE)
265/45R19
275/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5P(EU,M)	e6*2007/46*0429*..
XA5P(EU,M)-TGRE e13*2007/46*2356*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
136 Toyota RAV4 235/55R19
GCE)
A01) bis A10)
A11) BF1) K01) K02)
255/45R19
265/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2	e11*2001/116*0350*..
AR2N	e11*2007/46*0117*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
82 bis 130 Toyota Verso 225/40R19
K83)
A01) bis A10)
BF1) K01) K16) K23)
235/35R19
K04) T91)
255/30R19
K02) T91)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 

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Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-580D6F
Anzugsmoment: 110 Nm 

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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-580D6F
Anzugsmoment: 120 Nm
E62)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08
E63)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
bzw. e6*2007/46*0166*00
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0Z)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2H)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
225/65R17, 235/55R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G4C)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G5V)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5Z)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
225/65R17  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCE)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten. 

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GCS)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
225/45R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GL2)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R19,
225/60R18, 225/65R17  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K16)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
komplett umzulegen.
K22)An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K23)An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten. 

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Teiletyp :	B41-859
K26)An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K81)An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
kürzen.
K83)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich.
•die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
•der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen
und zusätzlich im Bereich  hinter der Radmitte warm einzuformen,
•der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.
K88)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
•die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
•der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K89)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•die im Bereich der Radmitte befindliche Lasche (Kunststoff und Metall) zur Befestigung
der Kunststoffradhauskante ist um 25 mm zu kürzen (hierdurch entfällt der
Befestigungsniet),
•die verbleibende Kunststoffradhauskante ist klebend an der Blechradhauskante zu
befestigen.
T91)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 3 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ B41-859 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 26.10.2022