RC34 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 7
Seite :	1 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-8520
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	D3
Radausführungskennz.:	D3; Lk112
Radgröße:	8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:	38 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	800 kg
Reifenabrollumfang:	2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:AUDI
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 140 Nm
BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 160 Nm
BF3 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 180 Nm
§22  53408*04 §22  53408*04 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 7
Seite :	2 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
B8	e1*2001/116*0430*..
B81	e13*2007/46*1084*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 199 Audi A4, A4 quattro
(Baureihe B8,
Limousine, Kombi,
außer S4)
225/35R20
N235) T90)
A02) bis A10)
BF1) E79)
235/30R20
N245) T88)
245/30R20
A01) K03) K04) K64) T90)
255/30R20
A01) K01) K04) K28) K64)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
B8	e1*2001/116*0430*..
B81	e13*2007/46*1084*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
200 bis 245Audi A4, S4
(Baureihe B8,
Limousine, Kombi)
245/30R20
K03) T90)
A01) bis A10)
BF1) E79) K04) K64)
255/30R20
K01) K28)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
B8	e1*2001/116*0430*..
B81	e13*2007/46*1084*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
90 bis 210 Audi A4, A4 quattro
(Baureihe B9,
Limousine, Kombi)
225/35R20
GH1) T90)
A02) bis A10)
BF1) E79a)
235/30R20
T88)
245/30R20
T90)
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 7
Seite :	3 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
B8	e1*2001/116*0430*..
B81	e13*2007/46*1084*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
251 bis 260Audi S4
(Baureihe B9,
Limousine, Kombi )
225/35R20	A02) bis A10)
BF1) E79a) T90)
225/35R20 M+S
245/30R20
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2	e1*2007/46*1801*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 150Audi A5
(Limousine, Avant)
225/35R20
A93a) T90)
A02) bis A10)
BF1)
235/35R20
T92)
245/30R20
A01) K04) T90)
245/35R20
A01) K04)
255/30R20
A01) K02) K03) T92)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4G	e1*2007/46*0436*..
4G1	e13*2007/46*1147*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 245Audi A6
(Limousine, Kombi)
225/35R20
A93) N235) T90)
A02) bis A10)
BF1) E54)
235/35R20
N245) T92)
245/35R20
N255)
255/35R20
A01) K13) K22) K73)
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Nr. :	RA-001107-E0-216
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4G	e1*2007/46*0436*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
140 bis 245Audi A6 Allroad 245/40R20	A02) bis A10)
BF1)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4G	e1*2007/46*0436*..
4G1	e13*2007/46*1147*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
309 bis 331Audi S6
(Limousine, Kombi)
245/35R20
T95)
A02) bis A10)
BF1)
255/35R20
A01) K13) K22) K73)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2	e1*2007/46*1801*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 195Audi A6
(Limousine, Kombi,
Frontantrieb, Baureihe
C8)
225/40R20
A93) N235) T94)
A02) bis A10)
BF1) E21)
235/40R20
A93) N245)
245/40R20
N255)
255/35R20
A93)
255/40R20
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Nr. :	RA-001107-E0-216
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2	e1*2007/46*1801*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 270Audi A6
(Limousine, Kombi,
Allradantrieb, Baureihe
C8)
225/40R20
A93) N235) T94)
A02) bis A10)
A11) BF1) E21) E54) ER1)
235/40R20
A93) N245) T96)
245/40R20
N255) T99)
255/35R20
A93) T97)
255/40R20
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2	e1*2007/46*1801*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 195Audi A6
(Kombi, Frontantrieb,
Baureihe C9)
225/40R20
A93) T94)
A02) bis A10)
BF1) E21) F08)
235/40R20
A93)
245/40R20
255/35R20
A93)
255/40R20
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2	e1*2007/46*1801*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 257Audi A6 Allroad 235/45R20	A02) bis A10)
BF1)
245/40R20
245/45R20
255/40R20
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 7
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2	e1*2007/46*1801*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
253 bis 257Audi S6
(Limousine, Kombi)
255/35R20
A93a)
A02) bis A10)
B59) BF1)
255/40R20
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F8	e1*2007/46*1751*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 338Audi A8, A8 L 235/45R20
N245)
A02) bis A10)
A11) A93a) BF2) E44) EF0)
ER1)
245/40R20
N255)
255/40R20
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8R	e1*2001/116*0473*..
8R	e1*2001/116*0497*..
8R1	e13*2007/46*1083*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 200Audi Q5
(ohne
Serienverbreiterung)
235/45R20	A02) bis A10)
A94) BF2) E29a) EF0)
245/45R20
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8R	e1*2001/116*0473*..
8R	e1*2001/116*0497*..
8R1	e13*2007/46*1083*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 200Audi Q5
(mit Serienverbreiterung)
235/45R20	A02) bis A10)
A94) BF2) E29) EF0)
245/45R20
§22  53408*04 §22  53408*04 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 7
Seite :	7 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8R	e1*2001/116*0473*..
8R1	e13*2007/46*1083*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
230 bis 260Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI
(mit Serienverbreiterung)
235/45R20 M+S	A02) bis A10)
A94) BF2) E29)
245/45R20 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FY	e1*2007/46*1550*..
FY	e1*2007/46*1685*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 210Audi Q5, Q5 Sportback
(bis e1*2007/46*1550*46,
ohne Verbreiterungs-
Flaps vorne u. hinten)
235/45R20	A02) bis A10)
A11) A94) BF2) E44) E87)
245/45R20
255/45R20
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FY	e1*2007/46*1550*..
FY	e1*2007/46*1685*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 210Audi Q5, Q5 Sportback
(bis e1*2007/46*1550*46,
mit Verbreiterungs-
Flaps vorne u. hinten)
235/45R20	A02) bis A10)
A11) A94) BF2) E44) E87)
245/45R20
255/45R20
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FY	e1*2007/46*1550*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
251 bis 260Audi SQ5, SQ5
Sportback
(bis e1*2007/46*1550*46,
mit Verbreiterungs-
Flaps vorne u. hinten)
255/45R20	A02) bis A10)
A94) BF2) E87)
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 7
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FY	e1*2007/46*1550*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 220Audi Q5, Q5 Sportback
(ab e1*2007/46*1550*47)
235/45R20
A93)
A02) bis A10)
BF3) E87a) ER1)
235/50R20
245/45R20
255/40R20
A93)
255/45R20
HL 255/40R20
A93)
HL 255/45R20
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Teiletyp :	RC34-8520
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B59)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
•Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 140 Nm
§22  53408*04 §22  53408*04 

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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 160 Nm
BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 180 Nm
E21)Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E29)Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E29a)Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E44)Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54)Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E79)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
•Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
•an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
'C' stehen
E79a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
•Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
•an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
E87)Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.
E87a)Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
F08)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
§22  53408*04 §22  53408*04 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 7
Seite :	11 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
GH1)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 255/35R19  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K22)An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K64)An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
•vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
§22  53408*04 §22  53408*04 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 7
Seite :	12 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
K73)An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22  53408*04 §22  53408*04 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001107-E0-216
Anlage-Nr. : 7
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-8520
Die Anlage 7 mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC34-8520 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 07.01.2026
§22  53408*04 §22  53408*04