RC34 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. : 15
Seite :	1 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-708
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	X7
Radausführungskennz.:	X7; Lk108
Radgröße:	7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	47,5 mm
Lochkreisdurchmesser:	108 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	63,40 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	750 kg
Reifenabrollumfang:	2220 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:FORD
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	ZP-580D6F130 Nm
BF2 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	130 Nm
BF3 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	120 Nm
BF4 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	ZP-580D6F140 Nm
BF5 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	140 Nm
BF6 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5	200 Nm
BF7 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	135 Nm
BF8 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5	ZP-533
D13CL10F
200 Nm
BF9 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5	ZP-533
D13F
140 Nm 

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Nr. :	RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. : 15
Seite :	2 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2	e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG	e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG	e13*2001/116*1000*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 107 Ford C-Max 205/40R18
A93) N215) T86)
A02) bis A10)
BF1) S01)
205/45R18
N215) T86)
215/40R18
N225)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA	e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG	e13*2007/46*1288*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 134 Ford C-Max, Grand C-
Max
(Ausführungen mit
Serie nicht nur
205/55R16)
205/40R18
A93) N215) T86)
A02) bis A10)
BF1) S01)
205/45R18
A93a) N215) T86)
215/40R18
A93) N225) T89)
215/45R18
GCM) N225)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3	e13*2001/116*0144*..
DA3-RS	e13*2001/116*1010*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
224 bis 257 Ford Focus RS 205/45R18 M+S
W215)
A02) bis A10)
BF1)
215/40R18 M+S
215/45R18 M+S 

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Nr. :	RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. : 15
Seite :	3 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB	e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG	e13*2007/46*1289*..
DYB-N	e13*2007/46*1363*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 134 Ford Focus
(Limousine, Kombi)
205/40R18
A93) N215) T86)
A02) bis A10)
BF1) S01)
205/45R18
A93a) N215) T86)
215/40R18
A93) T89)
215/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB	e13*2007/46*1138*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
136 bis 184 Ford Focus ST 215/40R18
A93) N225)
A02) bis A10)
BF1)
215/40R18 M+S
A93)
215/45R18
N225)
215/45R18 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH	e13*2007/46*1911*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 134 Ford Focus
(Limousine,
Ausführungen mit
Verbundlenkerachse)
205/45R18
A93)
A02) bis A10)
A11) BF2) E73)
205/50R18
A01) G01)
215/45R18
225/45R18 

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Anlage-Nr. : 15
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH	e13*2007/46*1911*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 134 Ford Focus
(Limousine, Kombi,
Ausführungen mit
Mehrlenkerachse)
205/45R18
A93)
A02) bis A10)
A11) BF2) E73)
205/50R18
A01) G01)
215/45R18
225/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH	e13*2007/46*1911*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 134 Ford Focus Active
(Limousine, Kombi)
215/45R18
A93a)
A02) bis A10)
A11) BF2)
215/50R18
225/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH	e13*2007/46*1911*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
140 bis 206 Ford Focus ST
(Limousine, Kombi)
215/40R18
A93)
A02) bis A10)
BF2)
215/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2	e13*2001/116*0109*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 147 Ford Kuga
(1. Generation)
215/50R18
A93) N225)
A02) bis A10)
BF1) E61) S01)
215/55R18
A93) N225)
225/50R18
A93) N235)
235/50R18
A93)
245/50R18
A93a) G2E) 

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Nr. :	RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. : 15
Seite :	5 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2	e13*2001/116*0109*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 134 Ford Kuga
(2. Generation)
215/55R18
A93a) N225)
A02) bis A10)
BF1) E62) EF0)
225/50R18
A93) N235)
235/50R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DFK	e13*2007/46*2188*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 140 Ford Kuga
(3. Generation)
225/60R18	A02) bis A10)
A11) A93) BF3) EF0)
235/55R18
245/55R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7	e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG	e13*2001/116*1015*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
74 bis 176 Ford Mondeo
(bis Modelljahr 2014)
205/45R18
N215) T90)
A02) bis A10)
BF4) E52) E64) S01)
215/45R18
G6U)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7	e13*2001/116*0249*..
BA7-HEV	e13*2007/46*1485*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 177 Ford Mondeo
(ab Modelljahr 2015)
215/45R18
A93) N225)
A02) bis A10)
A11) BF5) E65)
215/45R18 M+S
A93)
215/50R18
GEU) N225)
215/50R18 M+S
GEU)
225/45R18
N235)
225/45R18 M+S 

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Nr. :	RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. : 15
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
LSK	e13*2007/46*2387*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 130 Ford Mustang Mach-E 225/60R18
A94)
A02) bis A10)
BF6)
235/55R18
245/55R18
255/50R18
255/55R18
G0F)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
J2K	e9*2007/46*3165*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 147 Ford Puma	205/50R18
A93a) N215)
A02) bis A10)
A11) BF7)
215/45R18
A93)
215/50R18
225/45R18
A93a)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6	e13*2001/116*0185*..
WA6-N	e13*2007/46*1340*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
74 bis 176 Ford S-Max 1.
Generation; Ford
Galaxy 2. Generation
215/50R18
GAG) N225) T92)
A02) bis A10)
BF8) E69) S01)
225/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
PH2	e1*2001/116*0206*..
PJ2	e1*2001/116*0207*..
PT2	e1*2007/46*0271*..
PT2	L071
PU2	e1*2007/46*0272*..
PU2	L072
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 85 Ford Transit Connect/
Tourneo Connect
(bis Modelljahr 2013)
215/40R18	A02) bis A10)
BF1) E63) S01) T89) 

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Nr. :	RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. : 15
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2	e1*2001/116*0207*..
PJ2-LPG	e13*2007/46*1451*..
PU2	e1*2007/46*0272*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 125 Ford Transit Connect/
Tourneo Connect /-LPG
(ab Modell 2014 bis
Facelift 2018)
225/45R18	A02) bis A10)
BF4) E63a)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2	e1*2001/116*0207*..
PU2	e1*2007/46*0272*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 88 Ford Transit Connect /
Tourneo Connect
(ab Facelift 2018)
215/45R18
A93) T93)
A02) bis A10)
BF9) E74)
215/50R18
G0Z) T92)
225/45R18
T95)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 

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Anlage-Nr. : 15
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-580D6F
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 130 Nm 

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Teiletyp :	RC34-708
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 120 Nm
BF4)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-580D6F
Anzugsmoment: 140 Nm
BF5)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 140 Nm
BF6)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Anzugsmoment: 200 Nm
BF7)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 135 Nm
BF8)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZP-533 D13CL10F
Anzugsmoment: 200 Nm
BF9)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZP-533 D13F
Anzugsmoment: 140 Nm
E52)Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
Überprüfung:  Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
E61)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
•an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`
E62)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
•an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`
E63)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
•Typ PT2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271*03 bzw. ABE-Nr. L071*12
•Typ PU2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*03 bzw. ABE-Nr. L072*12
•Typ PH2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0206*15
•Typ PJ2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*15 

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Teiletyp :	RC34-708
E63a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation (ab Modelljahr 2014) bis Facelift 2018:
•Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04 bis e1*2007/46*0272*13
•Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16 bis e1*2001/116*0207*25
•Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00
E64)Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*25.
E65)Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*26.
E69)Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*23.
E73)Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.
E74)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018:
•Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14
•Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0F)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G0Z)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2E)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G6U)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
215/60R16, 235/40R18, 235/40R19, 235/45R18  ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten. 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. : 15
Seite :	11 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
GAG)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
235/45R18, 245/45R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCM)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
235/40R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GEU)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
235/40R19, 235/45R18, 235/50R17  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
S01)Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
sind zu entfernen.
T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. : 15
Seite :	12 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 15 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 17.05.2022