B35 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 49715 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008514 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ B35-859 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0400809 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell B35 Typ B35-859 Radgröße 8,5Jx19EH2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Rad- last (kg) Abrollumfang (mm) W4 B35-859 W4 / BA17 N27 Ø72,6xØ60,1 5/114,3/60,1 45 750 2250 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49715 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B35-859 (s.o.) Radgröße 8,5Jx19EH2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 28 S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - S06 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S07 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 140 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Lexus Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 49715 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008514 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ B35-859 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Fiat Sedici FY e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 225/35R19 A12 A19 A57 A99 Flh KMV S03 79-99,2 235/35R19 Lexus IS XE2(a) e11*2001/116*0206*00-09 110-153 225/35R19 R02 T88 A12 A19 A99 Lim V19 VL9 S04 110-153 235/35R19 A01 G01 K30 T87 T91 110-153 245/35R19 R03 T89 110-153 255/30R19 R03 T91 110-153 255/35R19 R03 Lexus IS250c XE2(a) e11*2001/116*0206*00-09 153 225/35R19 R02 T88 A12 A19 A99 Cbo VL9 S04 153 235/35R19 A01 G01 K3s R02 T87 T91 153 245/35R19 R03 T89 153 255/35R19 R03 Suzuki Grand Vitara JT e4*2001/116*0091*..; e4*2007/46*0292*.. - 3-Türer 78-122 245/45R19 A01 K1a A12 A19 A99 Y84 S06 78-122 255/45R19 A01 K1c Suzuki Grand Vitara JT e4*2001/116*0091*..; e4*2007/46*0292*.. - 5-Türer 78-171 245/45R19 A01 K1a A12 A19 A99 Y85 S06 78-171 255/45R19 A01 K1c Suzuki Kizashi FR e4*2007/46*0142*.. 131 225/40R19 T93 A12 A19 A57 A99 Lim S07 131 235/35R19 T91 131 235/40R19 Suzuki SX4 EY e4*2001/116*0105*..; e4*2007/46*0284*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen 66-99,2 225/35R19 K1c K2b A01 A12 A19 A58 A99 Flh KOV S03 66-99,2 235/35R19 K1c K2b Suzuki SX4 EY e4*2001/116*0105*..; e4*2007/46*0284*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen 66-99,2 225/35R19 A12 A19 A57 A99 Flh KMV S03 66-99,2 235/35R19 Suzuki SX4 GY e4*2001/116*0124*..; e4*2007/46*0291*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen 79,82,88 225/35R19 K1c K2b A01 A12 A19 A58 A99 Flh KOV S05 79,82,88 235/35R19 K1c K2b Suzuki SX4 GY e4*2001/116*0124*..; e4*2007/46*0291*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen 79,82,88 225/35R19 A12 A19 A57 A99 Flh KMV S05 79,82,88 235/35R19
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 49715 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008514 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ B35-859 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Suzuki SX4 GY e4*2001/116*0124*.. - Limousine 79, 88 215/35R19 K1c K2b K42 A01 A12 A19 A58 A99 Lim S05 79, 88 225/35R19 K1c K2c K42 Suzuki SX4 S-Cross JY e4*2007/46*0779*04-.. ab Modelljahr 2017 82,88,103 225/40R19 K2b K6w A01 A12 A19 A57 A99 F16 S03 82,88,103 235/35R19 K1b K2b K6w Suzuki SX4 S-Cross JY e4*2007/46*0779*00-03 88 225/35R19 K1c K2b T88 A01 A12 A19 A57 A99 F16 S02 88 235/35R19 K1c K2b Suzuki Vitara LY e4*2007/46*0928*.. 88, 103 225/40R19 A12 A19 A57 A99 S02 88, 103 235/35R19 A01 K1c K2b 88, 103 235/40R19 A01 K1c K2b 88, 103 245/35R19 A01 K1c K2b 88, 103 245/40R19 A01 G01 K1c K2b Toyota Avensis T25 e11*2001/116*0196*. 110,130 225/35R19 K42 K46 T88 A01 A12 A19 A99 Car Flh Sth S04 110,130 235/35R19 G79 K14 K27 K42 K46 T87 110,130 245/30R19 K14 K25 K42 K46 K66 Toyota Avensis T27, /-MS1 e11*2001/116*0331*.; e11*2007/46*0236*.. - incl. Facelift 2012+2015 82-130 225/40R19 T93 A12 A19 A99 Car Lim V19 S04 82-130 235/35R19 T91 82-130 235/40R19 82-130 245/35R19 T93 82-130 255/35R19 A01 K1a K2b K4h K6e Toyota Corolla Verso R1 e11*2001/116*0222*. 81-130 235/35R19 K42 T91 A01 A12 A19 A99 Ver S04 Toyota RAV4 (III) XA3(a) e6*2001/116*0105*00-08 - ohne Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 100-130 235/45R19 A12 A19 A57 A99 KOV S04 100-130 245/45R19 100-130 255/40R19 100-130 255/45R19 Toyota RAV4 (III) XA3(a) e6*2001/116* 0105*00-08 - mit Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 100-130 235/45R19 A12 A19 A57 A99 KMV S04 100-130 245/45R19 100-130 255/40R19 100-130 255/45R19 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 49715 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008514 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ B35-859 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. F16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg- hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 49715 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008514 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ B35-859 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G79 Ist die Reifengröße 215/50R17, 215/45R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen Reifen- größen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstrecken- zählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige ange- glichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor- schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördel- kante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K30 Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da- hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 49715 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008514 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ B35-859 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K66 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen. K6e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Rad- mitte vollständig umzulegen. K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu- sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 49715 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008514 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ B35-859 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19 Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 Nr. 5 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr. 6 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr. 7 235/45R19 255/40R19 Nr. 8 235/50R19 255/45R19 Nr. 9 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr. 10 245/30R19 305/25R19 Nr. 11 245/35R19 275/30R19, 285/30R19 Nr. 12 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr. 13 245/45R19 275/40R19 Nr. 14 245/50R19 275/45R19 Nr. 15 255/30R19 305/25R19 Nr. 16 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 Nr. 17 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr. 18 255/45R19 285/40R19 Nr. 19 255/50R19 285/45R19, 295/45R19 Nr. 20 265/30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr. 21 265/35R19 295/30R19, 305/30R19 Nr. 22 265/40R19 295/35R19 Nr. 23 265/45R19 295/40R19 Nr. 24 265/50R19 295/45R19 Nr. 25 275/30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. VL9 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R19 245/35R19, 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19 Nr. 2 235/35R19 245/35R19, 255/35R19, 285/30R19 Nr. 3 255/30R19 255/35R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 49715 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008514 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ B35-859 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 8 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan (z.B. Verso, Gran, ...) Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 31. März 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 31. März 2017 Bohlander 00268647.DOC NR/Boh