B35 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49715 nach §22 StVZO 
 
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008514 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ B35-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell B35 
Typ B35-859 
Radgröße 8,5Jx19EH2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe 	(mm) 
Rad- 	last 	(kg) 
Abrollumfang 	(mm) 
W4 B35-859 W4 /  
BA17 N27 Ø72,6xØ60,1 
5/114,3/60,1 45 750 2250 
  
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 49715 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B35-859 (s.o.) 
Radgröße 8,5Jx19EH2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60°   90 	28 
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 	28 
S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 	- 
S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60°   90 	- 
S06 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 	- 
S07 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 140 	- 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Fiat 
 Lexus 
 Suzuki 
 Toyota 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49715 nach §22 StVZO 
 
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008514 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ B35-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich
 Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Fiat Sedici 	FY 	e4*2001/116*0106*.. 
79-99,2 225/35R19   	A12 A19 A57 
 
A99 Flh KMV 	S03 79-99,2 235/35R19   
Lexus IS 	XE2(a) 	e11*2001/116*0206*00-09   
110-153 225/35R19 R02 T88  	A12 A19 A99 
 
Lim V19 VL9  	S04 110-153 235/35R19 A01 G01 K30 T87 T91  
110-153 245/35R19 R03 T89  
110-153 255/30R19 R03 T91  
110-153 255/35R19 R03  
Lexus IS250c 	XE2(a) 	e11*2001/116*0206*00-09 
153 225/35R19 R02 T88  	A12 A19 A99 
 
Cbo VL9 S04 153 235/35R19 A01 G01 K3s R02 T87 T91  
153 245/35R19 R03 T89  
153 255/35R19 R03  
Suzuki Grand Vitara 
JT 
e4*2001/116*0091*..; 
e4*2007/46*0292*.. 
- 3-Türer 
78-122 245/45R19 A01 K1a  	A12 A19 A99 
 
Y84 S06 78-122 255/45R19 A01 K1c  
Suzuki Grand Vitara 	JT 	e4*2001/116*0091*..; 	e4*2007/46*0292*.. 	- 5-Türer 
78-171 245/45R19 A01 K1a  	A12 A19 A99 
 
Y85 S06 78-171 255/45R19 A01 K1c  
Suzuki Kizashi 	FR 	e4*2007/46*0142*.. 
131 225/40R19 T93  	A12 A19 A57 
 
A99 Lim S07 131 235/35R19 T91  
131 235/40R19   
Suzuki SX4 	EY 	e4*2001/116*0105*..; 	e4*2007/46*0284*.. 
- ohne Radhaus- 
  Verbreiterungen 
66-99,2 225/35R19 K1c K2b  	A01 A12 A19 
 
A58 A99 Flh 	KOV S03 66-99,2 235/35R19 K1c K2b  
Suzuki SX4 
EY 
e4*2001/116*0105*..; 
e4*2007/46*0284*.. 
- mit Radhaus- 
  Verbreiterungen 
66-99,2 225/35R19   	A12 A19 A57 
 
A99 Flh KMV 	S03 66-99,2 235/35R19   
Suzuki SX4 	GY 	e4*2001/116*0124*..; 	e4*2007/46*0291*.. 
- ohne Radhaus- 
  Verbreiterungen 
79,82,88 225/35R19 K1c K2b  A01 A12 A19 
 
A58 A99 Flh 	KOV S05 79,82,88 235/35R19 K1c K2b  
Suzuki SX4 
GY 
e4*2001/116*0124*..; 
e4*2007/46*0291*.. 
- mit Radhaus- 
  Verbreiterungen 
79,82,88 225/35R19   	A12 A19 A57 
 
A99 Flh KMV 	S05 79,82,88 235/35R19    

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49715 nach §22 StVZO 
 
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008514 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ B35-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
Handelsbezeichnung  	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich
 Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Suzuki SX4 	GY 	e4*2001/116*0124*.. 	- Limousine 
79, 88 215/35R19 K1c K2b K42  	A01 A12 A19 
 
A58 A99 Lim 	S05 79, 88 225/35R19 K1c K2c K42  
Suzuki SX4 S-Cross 	JY 	e4*2007/46*0779*04-.. 	ab Modelljahr 2017 
82,88,103 225/40R19 K2b K6w  	A01 A12 A19 
 
A57 A99 F16 	S03 82,88,103 235/35R19 K1b K2b K6w  
Suzuki SX4 S-Cross 	JY 
e4*2007/46*0779*00-03 
88 225/35R19 K1c K2b T88  	A01 A12 A19 
 
A57 A99 F16 	S02 88 235/35R19 K1c K2b  
Suzuki Vitara 
LY 
e4*2007/46*0928*.. 
  
  
88, 103 225/40R19   	A12 A19 A57 
 
A99 S02 88, 103 235/35R19 A01 K1c K2b  
88, 103 235/40R19 A01 K1c K2b  
88, 103 245/35R19 A01 K1c K2b  
88, 103 245/40R19 A01 G01 K1c K2b  
Toyota Avensis 	T25 	e11*2001/116*0196*. 
110,130 225/35R19 K42 K46 T88  	A01 A12 A19 
 
A99 Car Flh  	Sth S04 110,130 235/35R19 G79 K14 K27 K42 K46 T87  
110,130 245/30R19 K14 K25 K42 K46 K66  
Toyota Avensis 	T27,  /-MS1 	e11*2001/116*0331*.; 	e11*2007/46*0236*.. 	- incl. Facelift 2012+2015 
82-130 225/40R19 T93  	A12 A19 A99 
 
Car Lim V19  	S04 82-130 235/35R19 T91  
82-130 235/40R19   
82-130 245/35R19 T93  
82-130 255/35R19 A01 K1a K2b K4h K6e  
Toyota Corolla Verso 	R1 
e11*2001/116*0222*. 
81-130 235/35R19 K42 T91  A01 A12 A19 
A99 Ver S04 
Toyota RAV4 (III) 
XA3(a) 
e6*2001/116*0105*00-08 
- ohne Radhaus- 
  Verbreiterungen 
- incl. Facelift 2009 
100-130 235/45R19   	A12 A19 A57 
 
A99 KOV S04 100-130 245/45R19   
100-130 255/40R19   
100-130 255/45R19   
Toyota RAV4 (III) 	XA3(a) 	e6*2001/116* 	0105*00-08 
- mit Radhaus- 
  Verbreiterungen 
- incl. Facelift 2009 
100-130 235/45R19   	A12 A19 A57 
 
A99 KMV S04 100-130 245/45R19   
100-130 255/40R19   
100-130 255/45R19   
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49715 nach §22 StVZO 
 
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008514 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ B35-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 	Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-	fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-	lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines 
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind 
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so 
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 
von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). 
 
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, 
Roadster. 
 
F16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen 
Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten. 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49715 nach §22 StVZO 
 
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008514 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ B35-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I 
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
G79 Ist die Reifengröße 215/50R17, 215/45R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen Reifen-
größen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), 
so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstrecken-
zählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige ange-
glichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder 
COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine 
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. 
 
K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördel-
kante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K30 Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender 
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen. 
 
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49715 nach §22 StVZO 
 
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008514 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ B35-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante 
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. 
 
K66 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen. 
 
K6e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Rad-
mitte vollständig umzulegen. 
 
K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. 
 
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. 
 
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49715 nach §22 StVZO 
 
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008514 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ B35-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19 
Nr.   2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 
Nr.   3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 
Nr.   4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 
Nr.   5 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 
Nr.   6 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 
Nr.   7 235/45R19 255/40R19 
Nr.   8 235/50R19 255/45R19 
Nr.   9 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 
Nr. 10 245/30R19 305/25R19 
Nr. 11 245/35R19 275/30R19, 285/30R19 
Nr. 12 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 
Nr. 13 245/45R19 275/40R19 
Nr. 14 245/50R19 275/45R19 
Nr. 15 255/30R19 305/25R19 
Nr. 16 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 
Nr. 17 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 
Nr. 18 255/45R19 285/40R19 
Nr. 19 255/50R19 285/45R19, 295/45R19 
Nr. 20 265/30R19 305/25R19, 315/25R19 
Nr. 21 265/35R19 295/30R19, 305/30R19 
Nr. 22 265/40R19 295/35R19 
Nr. 23 265/45R19 295/40R19 
Nr. 24 265/50R19 295/45R19 
Nr. 25 275/30R19 315/25R19 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
VL9 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 225/35R19 245/35R19, 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19 
Nr.   2 235/35R19 245/35R19, 255/35R19, 285/30R19 
Nr.   3 255/30R19 255/35R19 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49715 nach §22 StVZO 
 
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008514 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ B35-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan 
(z.B. Verso, Gran, ...) 
 
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart 
Fließheck. 
 
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart 
Fließheck. 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 31. März 2017 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 31. März 2017 
  
 
Bohlander
   00268647.DOC 
NR/Boh