RC32 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	1 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-808
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	BM1
Radausführungskennz.:	BM1; Lk112
Radgröße:	8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	30 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,55 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	840 kg
Reifenabrollumfang:	2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:BMW
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,
Schaftlänge 27 mm
140 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,
Schaftlänge 27,5 mm
140 Nm
BF3 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,
Schaftlänge 28 mm
140 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	2 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H	e1*2007/46*2018*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 195 BMW 1er, 1er xDrive
(ohne Flap)
205/40R18
N215) T86)
A01) bis A10)
BF1) K01) K02)
205/40R18 M+S
T86)
215/40R18
N225)
235/35R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H	e1*2007/46*2018*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 225 BMW 1er, 1er xDrive
(mit Flap)
205/40R18
N215) T86)
A01) bis A10)
BF1) K01) K02)
205/40R18 M+S
T86)
215/40R18
N225)
235/35R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F7	e1*2018/858*00397*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
90 bis 150 BMW 1er	205/45R18	A01) bis A10)
BF2) EF0) K01) K02) M00)
N215)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT	e1*2007/46*1675*..
F2GT	e1*2007/46*1677*..
UKL-L	e1*2007/46*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 170 BMW 2er Active
Tourer, Active Tourer
xDrive, Gran Tourer,
Gran Tourer xDrive
215/45R18	A01) bis A10)
A11) BF3) K01) K02) K18)
K28)225/40R18
T92)
225/45R18
235/40R18 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	3 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G2C	e1*2018/858*00123*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
115 bis 180 BMW 2er Coupe 225/45R18	A02) bis A10)
A94) BF3)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC	e1*2007/46*2064*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 225 BMW 2er Gran Coupe,
2er xDrive Gran Coupe
205/40R18
N215) T86)
A01) bis A10)
BF3) K01) K02)
205/40R18 M+S
T86)
225/35R18
T87)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U2AT	e1*2018/858*00117*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
90 bis 115 BMW 2er Active Tourer225/45R18	A01) bis A10)
A11a) BF3) E73) K01) K02) 

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Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	4 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K	e1*2007/46*2017*..
G3L	e1*2007/46*1947*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 210 BMW 3er
(Heckantrieb)
215/45R18
A94) N225) T93)
A02) bis A10)
A11) BF3) EF0)
215/45R18 M+S
A94) T93) W225)
225/45R18
A94a) N235) T95)
225/45R18 M+S
A94a) T95)
235/40R18
A94) N245) T95)
235/40R18 M+S
A94) T95)
235/45R18
A01) G01) N245)
235/45R18 M+S
A01) G01)
245/40R18
A01) A94a) K04) N255)
245/40R18 M+S
A01) A94a) K04) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	5 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K	e1*2007/46*2017*..
G3L	e1*2007/46*1947*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 210 BMW 3er
(Allradantrieb)
225/45R18
A94a) N235) T95)
A02) bis A10)
A11) BF3) EF0)
225/45R18 M+S
A94a) T95)
235/40R18
A94) N245) T95)
235/40R18 M+S
A94) T95)
235/45R18
A01) G01) N245)
235/45R18 M+S
A01) G01)
245/40R18
A01) A94a) K04) N255)
245/40R18 M+S
A01) A94a) K04) 

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Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	6 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K	e1*2007/46*2017*..
G3L	e1*2007/46*1947*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
250 bis 275 BMW M340i, M340d
(Allradantrieb)
225/45R18
A94a)
A02) bis A10)
BF3)
225/45R18 M+S
A94a)
235/40R18
A94)
235/40R18 M+S
A94)
235/45R18
A01) G01)
235/45R18 M+S
A01) G01)
245/40R18
A01) A94a) K04)
245/40R18 M+S
A01) A94a) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C	e1*2007/46*2126*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 210 BMW 4er
(Coupe, Cabrio)
225/45R18
A94)
A02) bis A10)
BF3)
235/40R18
A01) A94) K04)
235/45R18
A01) GHZ) K04)
245/40R18
A01) A94a) K04) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	7 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C	e1*2007/46*2126*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
250 bis 275 BMW M440i, M440d
(Coupe, Cabrio)
225/45R18 M+S
A94)
A02) bis A10)
BF3)
235/40R18 M+S
A01) A94) K04)
235/45R18 M+S
A01) GHZ) K04)
245/40R18 M+S
A01) A94a) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C	e1*2018/858*00122*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 210 BMW 4er Gran Coupe225/45R18
A94)
A02) bis A10)
BF3) EF0)
225/50R18
A94)
235/45R18
A94)
245/45R18
A94)
255/45R18
A01) A94a) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C	e1*2018/858*00122*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 105 BMW i4	225/50R18
T99)
A02) bis A10)
A94) BF3) EF0)
245/45R18
255/45R18
A01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
245/45R18 255/45R18
A94) K04)
A01) bis A10)
BF3) EF0) 

PDF-Seite 8

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Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	8 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L	e1*2007/46*1688*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er
xDrive, BMW 5er Hybrid
(Limousine, außer
M550i xDrive und
M550d xDrive)
225/50R18
N235)
A02) bis A10)
A11) A94a) BF3) E21) EF0)
235/45R18
N245)
245/45R18
ECE)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L	e1*2007/46*1688*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
294 bis 390 BMW 5er
(Limousine, nur M550i
xDrive und M550d
xDrive)
245/45R18 M+S	A02) bis A10)
A94a) BF3) E21) ECE) EF0)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K	e1*2007/46*1750*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er
xDrive
(Kombi, außer M550d
xDrive)
225/50R18
A94a) N235)
A02) bis A10)
A11) BF3) E21) EF0) ER1)
235/45R18
A94a) N245) T98)
245/45R18
A94a) ECE)
255/45R18
A01) GA2) K03)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K	e1*2007/46*1750*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
294 BMW 5er
(Kombi, nur M550d
xDrive)
245/45R18 M+S
A94a) ECE)
A02) bis A10)
BF3) E21) EF0)
255/45R18 M+S
A01) G01) K03) 

PDF-Seite 9

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	9 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G6L	e1*2018/858*00316*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 210 BMW 5er
(Limousine)
235/50R18	A02) bis A10)
A11) A94) B84) BF3) EF0)
255/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G6K	e1*2018/858*00360*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 210 BMW 5er
(Touring)
235/50R18	A02) bis A10)
A11) A94) B84) BF3) EF0)
255/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT	e1*2007/46*1791*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 265 BMW 6er GT 245/45R18	A02) bis A10)
A11) A94) BF3) EB1) EF0)
245/50R18
ECE)
255/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
7L	e1*2007/46*0276*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 330 BMW 7er
(Baureihe G11)
225/55R18
N235)
A02) bis A10)
A11) BF3) EF0)
235/50R18
N245)
245/50R18
ECE)
255/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C	e1*2007/46*1906*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
235 bis 250 BMW 840d xDrive, 840i
xDrive
(Coupe 2-türer, Cabrio)
245/45R18 M+S	A02) bis A10)
A94) BF3) EB2) ECE) EF0) 

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Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	10 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X	e1*2007/46*1676*..
UKL-L	e1*2007/46*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1
xDrive
225/45R18
K04)
A01) bis A10)
BF1) E72) K01)
235/45R18
K02) K89)
245/45R18
K02) K89)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X	e1*2007/46*1676*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
92 BMW X1 Hybrid 235/45R18	A01) bis A10)
BF1) K01) K02) K89)
245/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X	e1*2018/858*00153*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 221 BMW X1	225/55R18
K04) N235)
A01) bis A10)
A11) BF3) EF0) K01)
225/55R18 M+S
K04)
235/50R18
K02) N245)
235/50R18 M+S
K02)
245/50R18
K02)
255/45R18
K02) 

PDF-Seite 11

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	11 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X	e1*2018/858*00153*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
68 bis 104 BMW iX1	215/55R18
K04) M00) N225)
A01) bis A10)
BF3) EF0) K01)
215/55R18 M+S
K04) M00)
225/55R18
K04) N235)
225/55R18 M+S
K04)
235/50R18
K02) N245)
235/50R18 M+S
K02)
245/50R18
K02)
255/45R18
K02)
HL 245/50R18
K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X	e1*2007/46*1824*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 225 BMW X2	225/45R18	A01) bis A10)
A11) BF3) K01) K04)
235/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X	e1*2018/858*00371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 115 BMW X2	225/50R18	A01) bis A10)
A11) BF2) K01) K02)
225/55R18
235/50R18
245/45R18
255/45R18 

PDF-Seite 12

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	12 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X	e1*2018/858*00371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
68 bis 104 BMW iX2	215/55R18
K04) M00)
A01) bis A10)
BF2) K01)
225/50R18
K02)
225/55R18
K02)
235/50R18
K02)
245/45R18
K02)
255/45R18
K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X	e1*2007/46*1797*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 210 BMW X3	225/55R18
A94)
A02) bis A10)
A11) BF3)
235/55R18
A94)
245/55R18
A01) K04)
255/50R18
A01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X	e1*2007/46*1881*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 210 BMW X4	225/55R18	A02) bis A10)
A11) A94) BF3)
225/60R18
235/55R18
245/55R18
255/50R18 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	13 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z	e1*2007/46*1949*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 250 BMW Z4	225/45R18 M+S	A02) bis A10)
A94) BF3)
245/40R18 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FMCA	e1*2007/46*1679*..
FML2	e1*2007/46*1678*..
UKL-L	e1*2007/46*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 155 BMW Mini
(Limousine 2-türig,
Cabrio, außer Elektro)
225/30R18	A01) bis A10)
BF1) G01) K01) K02) K87)
T82)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX	e1*2007/46*1682*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 bis 155 BMW Mini Countryman225/45R18
K04)
A01) bis A10)
A11) BF1) K01)
235/45R18
K04)
245/40R18
K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX	e1*2007/46*1682*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
170 bis 225 BMW Mini Countryman
John Cooper Works
225/45R18	A01) bis A10)
BF1) K01) K04)
235/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FML2E	e1*2007/46*2063*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 BMW Mini Cooper SE215/35R18	A01) bis A10)
BF1) K01) K02)
245/30R18 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	14 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	15 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A11a)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr.  ....", eingetragen haben.
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B84)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E21)Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E72)Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen
E73)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M Symbol mit belüfteter Scheibe Ø374x36 mm
EB2)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M (blau) mit belüfteter Scheibe Ø374x36 mm
ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 

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Nr. :	RA-001045-I0-216
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Seite :	16 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1)Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1680 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GA2)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GHZ)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/30R20  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein. 

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Nr. :	RA-001045-I0-216
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
K18)An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K87)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis 50
Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
•die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
•der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.
K89)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
•die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
•Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.
M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. 

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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
T82)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg bei LI 82 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 475 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 5 mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 13.03.2025