RC34 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 15b Seite : 1 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-808 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy W heels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: M45 Radausführungskennz.: M45; Lk114,3 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 820 kg Reifenabrollumfang: 2270 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reif engröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder f unktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:MAZDA Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 110 Nm BF2 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP-580D6F110 Nm
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 15b Seite : 2 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): BL e11*2001/116* 0262*.. BLE e13*2007/46*1 071*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 136 Mazda 3 (Schrägheck , bis Modelljahr 2013) 205/40R18 T86) A02) bis A10) BF1) E50) 225/35R18 T87) Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): BL e11*2001/116* 0262*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 74 bis 121 Mazda 3 (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr 2014) 205/45R18 M00) A02) bis A10) BF1) E50a) 215/45R18 225/40R18 235/40R18 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): GH e1*2001/116*0448 *.. GHE e13*2007/46*1 075*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 88 bis 136 Mazda 6, Mazda 6 LP G (Stufenheck , Schrägheck, Kombi, Typ GH bis EG - Gen.-Nr. e1*2001/116*0448*13, Typ GHE nur bis E G- Gen.-Nr e13*2007/46*1 075*05) 205/45R18 M00) T86) A02) bis A10) BF2) E51) 215/45R18 A01) K03) K16 ) K55) 225/40R18 A01) K01) K04 ) K16) 225/45R18 A01) K01) K04 ) K16) K27) K55) 235/40R18 A01) K01) K04 ) K16) K23) K55) K56)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 15b Seite : 3 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): GH e1*2001/116*0448 *.. GHE e13*2007/46*1 075*.. GJ e1*2007/46*1001* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 88 bis 143 Mazda 6 (bei Typ GH nur Ausführungen ab EG- Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14, bei Typ GHE nur Ausführungen ab EG- Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1 075*06) 225/50R18 A02) bis A10) BF2) E51a) 235/45R18 245/45R18 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): DJ1 e1*2007/46*1335* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 115 Mazda CX-3 215/45R18 A02) bis A10) BF1) 225/45R18 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): GH e1*2001/116*0448 *.. GHE e13*2007/46*1 075*.. KE e13*2007/46*1 247*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 141 Mazda CX-5 225/60R18 A02) bis A10) BF1) 235/55R18 245/55R18 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): KF e13*2007/46*1 803*.. KFE e13*2007/46*1 832*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 143 Mazda CX-5 225/55R18 A02) bis A10) BF1) EF0) 225/60R18 235/55R18
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 15b Seite : 4 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): NC1 e11*2001/116* 0202*.. NC1E e1*2001/116*0371 *.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 93 bis 118 Mazda MX-5 205/40R18 A01) bis A10) BF1) K01) K04) 215/35R18 215/40R18 K42) 225/35R18 235/35R18 K42) 245/30R18 K42) Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): TA e13*92/53*0002* .., e13*95/54*0002*.. TA G517 Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 105 bis 155 Mazda Xedos 9 (Serie 205/65R15) 225/40R18 A02) bis A10) BF2) Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): TA e13*98/14*0002* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 Mazda Xedos 9 (Serie 215/55R16) 215/40R18 A02) bis A10) BF2) 225/40R18 Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtli ch anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraf tfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die A ngaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der P flicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 15b Seite : 5 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeits bereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeits kennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mi t den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen m it Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile m üssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw . Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem A llradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleic h großem Abrollumfang zulässig sind. Es m üssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutac hten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von W uchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. BF1)Es sind folgende Befest igungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 110 Nm BF2)Es sind folgende vom Radherstell er mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP-580D6F Anzugsmoment: 110 Nm E50)Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)). E50a)Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 15b Seite : 6 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 E51)Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: •Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13; •Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05 E51a)Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00; Typ GH ab EG-Genehm igungs-Nr. e1*2001/116*0448*14; Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06; EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstell en der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstell en der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstell en der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K16)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von S toßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K23)An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoff innenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. ausz uschneiden. K27)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K42)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind f olgende Maßnahmen erforderlich: •die Radhausausschnittkanten sind im Bereic h von Oberkante Kunststoffschweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett um zulegen, •die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen. K55)An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des K unststoffspritzschutz in Höhe der Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 15b Seite : 7 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 K56)An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des S pritzschutzes in Höhe der Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenf abrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reif ens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens m uss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) is t jedoch generell zu beachten. T87)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens m uss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) is t jedoch generell zu beachten. Die Anlage 15b mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit i n Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 29.01.2021