RC34 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-A0-216
Anlage-Nr. : 15b
Seite :	1 / 7
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-808
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy W heels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	M45
Radausführungskennz.:	M45; Lk114,3
Radgröße:	8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	50 mm
Lochkreisdurchmesser:	114,3 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	67,10 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	820 kg
Reifenabrollumfang:	2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reif	engröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder f	unktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:MAZDA
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	110 Nm
BF2 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	ZP-580D6F110 Nm 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-A0-216
Anlage-Nr. : 15b
Seite :	2 / 7
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
BL	e11*2001/116* 0262*..
BLE	e13*2007/46*1 071*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 136 Mazda 3
(Schrägheck , bis
Modelljahr 2013)
205/40R18
T86)
A02) bis A10)
BF1) E50)
225/35R18
T87)
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
BL	e11*2001/116* 0262*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
74 bis 121 Mazda 3
(4-/ 5-Türer, ab
Modelljahr 2014)
205/45R18
M00)
A02) bis A10)
BF1) E50a)
215/45R18
225/40R18
235/40R18
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
GH	e1*2001/116*0448 *..
GHE	e13*2007/46*1 075*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 136 Mazda 6, Mazda 6 LP G
(Stufenheck , Schrägheck,
Kombi, Typ GH bis EG -
Gen.-Nr.
e1*2001/116*0448*13,
Typ GHE nur bis E G-
Gen.-Nr
e13*2007/46*1 075*05)
205/45R18
M00) T86)
A02) bis A10)
BF2) E51)
215/45R18
A01) K03) K16 ) K55)
225/40R18
A01) K01) K04 ) K16)
225/45R18
A01) K01) K04 ) K16) K27) K55)
235/40R18
A01) K01) K04 ) K16) K23) K55) K56) 

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Nr. :	RA-001105-A0-216
Anlage-Nr. : 15b
Seite :	3 / 7
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
GH	e1*2001/116*0448 *..
GHE	e13*2007/46*1 075*..
GJ	e1*2007/46*1001* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 143 Mazda 6
(bei Typ GH nur
Ausführungen ab EG-
Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0448*14,
bei Typ GHE nur
Ausführungen ab EG-
Genehmigungs-Nr.
e13*2007/46*1 075*06)
225/50R18	A02) bis A10)
BF2) E51a)
235/45R18
245/45R18
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
DJ1	e1*2007/46*1335* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 115 Mazda CX-3 215/45R18	A02) bis A10)
BF1)
225/45R18
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
GH	e1*2001/116*0448 *..
GHE	e13*2007/46*1 075*..
KE	e13*2007/46*1 247*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 141 Mazda CX-5 225/60R18	A02) bis A10)
BF1)
235/55R18
245/55R18
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
KF	e13*2007/46*1 803*..
KFE	e13*2007/46*1 832*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 143 Mazda CX-5 225/55R18	A02) bis A10)
BF1) EF0)
225/60R18
235/55R18 

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Nr. :	RA-001105-A0-216
Anlage-Nr. : 15b
Seite :	4 / 7
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
NC1	e11*2001/116* 0202*..
NC1E	e1*2001/116*0371 *..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
93 bis 118 Mazda MX-5 205/40R18	A01) bis A10)
BF1) K01) K04)
215/35R18
215/40R18
K42)
225/35R18
235/35R18
K42)
245/30R18
K42)
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
TA	e13*92/53*0002* .., e13*95/54*0002*..
TA	G517
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
105 bis 155 Mazda Xedos 9
(Serie 205/65R15)
225/40R18	A02) bis A10)
BF2)
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
TA	e13*98/14*0002* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 Mazda Xedos 9
(Serie 215/55R16)
215/40R18	A02) bis A10)
BF2)
225/40R18
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtli ch anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraf	tfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die A	ngaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der P	flicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 

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Nr. :	RA-001105-A0-216
Anlage-Nr. : 15b
Seite :	5 / 7
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeits bereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeits kennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mi	t den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen m	it Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile m	üssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw	. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem A	llradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleic	h großem
Abrollumfang zulässig sind. Es m üssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutac	hten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von W uchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
BF1)Es sind folgende Befest igungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2)Es sind folgende vom Radherstell er mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-580D6F
Anzugsmoment: 110 Nm
E50)Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E50a)Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)). 

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Nr. :	RA-001105-A0-216
Anlage-Nr. : 15b
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Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
E51)Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
•Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
•Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05
E51a)Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
Typ GH ab EG-Genehm igungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstell	en der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens 	(1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstell	en der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens 	(1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstell	en der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens 	(1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K16)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von S toßfängeroberkante bis zum Schweller
komplett umzulegen.
K23)An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoff innenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. ausz uschneiden.
K27)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K42)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind f	olgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Radhausausschnittkanten sind im Bereic	h von Oberkante Kunststoffschweller bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett um	zulegen,
•die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
klemmen.
K55)An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des K unststoffspritzschutz in Höhe der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden. 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-A0-216
Anlage-Nr. : 15b
Seite :	7 / 7
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
K56)An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des S pritzschutzes in Höhe der
Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenf	abrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reif ens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens m	uss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) is t jedoch generell zu beachten.
T87)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens m	uss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) is t jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 15b mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit i n Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 29.01.2021