RC30 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 31.07.2026

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GUTACHTEN zur ECE R124 000883 
 
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55036015 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
  
Prüfgegenstand  Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-
kreis-ø (mm)/ Mit-
tenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
V7 RC30-656 V7 / ohne Ring 5/112/57,1 33 705 2050 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D = 25,6 mm 140 	27,5 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-
weise 
Auflagen und 
Hinweise 
Seat Alhambra 	7N 	e1*2007/46*0402*..; 	e1*2007/46*0435*.. 
- incl- Facelift 2015 
85-162 205/60R16 ECE  	A13 A14 A21 
 
A57 Ahk S02 85-162 215/60R16 ECE 
VW Sharan 
7N 
e1*2007/46*0401*..; 
e1*2007/46*0434*.. 
- incl, Facelift 2015 
85-162 205/60R16 ECE 	A13 A14 A21 
 
A57 Ahk S02 85-162 215/60R16 ECE 
VW Tiguan (I) 	5N 	e1*2001/116* 	0450*00-23;  	e1*2007/46* 
0487*00-14 
- incl. Facelift 2011 
- mit Radhaus- 
  Verbreiterungen 
81-155 215/65R16 ECE  	A13 A14 A21 
KMV S02 
VW Tiguan (I) 	5N 	e1*2001/116* 	0450*11-23; 	e1*2007/46* 
0487*02-14 
- ab Facelift 2011 
81-155 215/65R16 ECE  	A13 A14 A21 
S02 
VW Tiguan (I) 
5N 
e1*2001/116* 
0450*00-10;  
e1*2007/46* 
0487*00-01 
81-155 215/65R16 ECE  	A13 A14 A21 
S02 
  

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GUTACHTEN zur ECE R124 000883 
 
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55036015 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt 
werden. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines 
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind 
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. 
 
Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren 
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile 
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen. 
 
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
Ahk Die Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Anhängevorrichtung. 
 
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser 
Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).  

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GUTACHTEN zur ECE R124 000883 
 
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55036015 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
   	S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1) 
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben 	durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass 	die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.   	Lambsheim, 21. Juli 2017 
 
 00275692.DOC