RC32 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001020-E0-216
Anlage-Nr. : 10a
Seite :	1 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-759
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-759
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	X7
Radausführungskennz.:	X7; Lk108
Radgröße:	7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:	50,5 mm
Lochkreisdurchmesser:	108 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	63,40 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	800 kg
Reifenabrollumfang:	2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:VOLVO
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	ZP-580D6F120 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
140 Nm
BF3 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
140 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001020-E0-216
Anlage-Nr. : 10a
Seite :	2 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-759
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
M	e4*2001/116*0076*..
M-2D	e1*2001/116*0427*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
74 bis 169 Volvo C30	215/35R19
T85)
A02) bis A10)
BF1) S01)
225/35R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
M	e4*2001/116*0076*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
74 bis 169 Volvo S40, V50
(Front -und Allradantrieb)
215/35R19
T85)
A02) bis A10)
BF1) S01)
225/35R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
M	e4*2001/116*0076*..
M-N2E	e13*2007/46*1337*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
84 bis 187 Volvo V40
(außer V40 Cross
Country)
215/35R19
T85)
A02) bis A10)
BF1)
225/35R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
M	e4*2001/116*0076*..
M-N2E	e13*2007/46*1337*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
84 bis 187 Volvo V40 Cross Country205/45R19	A02) bis A10)
BF1)
215/35R19
T85)
225/35R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F	e9*2007/46*0023*..
F-N2D	e13*2007/46*1157*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
84 bis 224 Volvo S60, V60, V60
Hybrid
(Limousine, Kombi; außer
Cross Country)
225/35R19	A02) bis A10)
A11) A93a) BF2) E58) EF0)
T88) 

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Nr. :	RA-001020-E0-216
Anlage-Nr. : 10a
Seite :	3 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-759
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F	e9*2007/46*0023*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 187 Volvo S60 Cross Country,
V60 Cross Country
225/45R19	A02) bis A10)
BF2)
235/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
P	e4*2007/46*1067*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 240 Volvo V90 Cross Country235/45R19	A02) bis A10)
A11) BF2)
235/50R19
245/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
X	e9*2007/46*3146*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
95 bis 184 Volvo XC40 235/45R19
A93)
A02) bis A10)
A11) BF2) EF0)
235/50R19
245/45R19
A93a)
245/50R19
GH4)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
D	e9*2001/116*0068*..
D-2D	e1*2001/116*0507*..
D-N2D	e1*2007/46*0339*..
D-N2E	e13*2007/46*1213*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 242 Volvo XC60 235/50R19	A02) bis A10)
BF3)
235/55R19
245/50R19
255/50R19
A01) K03) K46) 

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Nr. :	RA-001020-E0-216
Anlage-Nr. : 10a
Seite :	4 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-759
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U	e4*2007/46*1220*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 240 Volvo XC60 235/50R19	A02) bis A10)
A11) BF2) EB1) EF0)
235/55R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
B	e9*2001/116*0065*..
B-2D	e1*2001/116*0505*..
B-N2D	e1*2007/46*0495*..
B-N2E	e13*2007/46*1203*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 224 Volvo XC70 225/45R19	A02) bis A10)
BF3)
235/45R19
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden. 

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Nr. :	RA-001020-E0-216
Anlage-Nr. : 10a
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-759
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-580D6F
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E58)Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).
EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Polestar Brembo 20.8733.0 mit belüfteter Scheibe
Ø371x32 mm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001020-E0-216
Anlage-Nr. : 10a
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-759
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GH4)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/40R21,
245/45R20  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K46)An Achse 1 ist der Filz-Innenkotflügel im Schwenkbereich vor der Vorderachse zur
Fahrzeugmitte hin einzuformen (Kontrolle durch Kreisfahrt).
S01)Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
sind zu entfernen.
T85)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 10a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC32-759 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 12.07.2021