RC34 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001214-G0-216 Anlage-Nr. : 3a Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-606 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-606 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: V6 Radausführungskennz.: RC34-606; V6; Lk100 Radgröße: 6Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 57,10 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 550 kg Reifenabrollumfang: 2050 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:SKODA Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 120 Nm BF2 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 140 Nm §22 54189*05 §22 54189*05
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001214-G0-216 Anlage-Nr. : 3a Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-606 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6Y e11*98/14*0123*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 37 bis 85 Skoda Fabia 1 165/50R16 A93) N175) T77) A02) bis A10) BF1) 175/50R16 A93) N185) 185/50R16 G6V) 195/45R16 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6Y e11*98/14*0123*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 96 Skoda Fabia 1 RS 185/50R16 A02) bis A10) BF1) 195/45R16 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 44 bis 132 Skoda Fabia 2 (Limousine und Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 175/.. oder 185/..) 185/50R16 A93) N195) T81) A02) bis A10) BF1) E59) 195/45R16 A93) N205) 195/50R16 G3G) N205) §22 54189*05 §22 54189*05
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001214-G0-216 Anlage-Nr. : 3a Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-606 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 44 bis 63 Skoda Fabia 2 (Limousine und Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 155/80R13 od.165/70R14 ) 185/50R16 A93) A02) bis A10) BF1) E59) 195/45R16 A93) 195/50R16 G3G) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. 5J e8*2007/46*0319*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 44 bis 92 Skoda Fabia 3 (Limousine und Kombi) 175/50R16 A93) N185) A02) bis A10) BF1) E59a) 175/50R16 M+S A93) W185) 175/55R16 N185) 175/55R16 M+S W185) 185/50R16 A93a) 185/55R16 GGB) 195/45R16 A93) 195/50R16 §22 54189*05 §22 54189*05
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001214-G0-216 Anlage-Nr. : 3a Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-606 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PJ e8*2018/858*00014*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 48 bis 130 Skoda Fabia 4 185/55R16 A93) N195) A02) bis A10) BF2) 185/60R16 A93) N195) 195/55R16 A93) N205) 205/50R16 A01) A93) K04) N215) 205/55R16 A01) A93a) K04) N215) 215/50R16 A01) A93a) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NW e8*2007/46*0349*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 110 Skoda Kamiq 195/60R16 M+S A93) A02) bis A10) BF1) 205/55R16 A93) 205/60R16 A93) 215/50R16 A01) G01) 215/55R16 A93a) 215/60R16 A01) A93a) G01) 225/50R16 225/55R16 §22 54189*05 §22 54189*05
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001214-G0-216 Anlage-Nr. : 3a Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-606 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1U e11*2007/46*0011*.. 1U e11*95/54*0066*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 44 bis 132 Skoda Octavia (Limousine, Kombi, Allrad) 195/55R16 N205) A02) bis A10) BF1) EF0) 205/50R16 A01) G01) 205/55R16 215/50R16 225/50R16 A01) K33) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NH e11*2007/46*0249*.. NH e11*2007/46*0250*.. NH e8*2007/46*0320*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 bis 92 Skoda Rapid, Rapid Spaceback 175/55R16 A93) N185) T80) A02) bis A10) BF1) 185/50R16 A93) 185/55R16 195/50R16 §22 54189*05 §22 54189*05
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001214-G0-216 Anlage-Nr. : 3a Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-606 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NW e8*2007/46*0349*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 110 Skoda Scala 195/60R16 A93) N205) A02) bis A10) BF1) 195/60R16 M+S A93) 205/55R16 A93) ECE) 215/50R16 A93a) 215/55R16 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 bis 77 Skoda Roomster Scout185/50R16 A93) N195) T81) A02) bis A10) BF1) 195/45R16 A93) 195/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. 5J N083 Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 47 bis 63 Skoda Roomster, Skoda Praktik (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 175/.. ) 185/50R16 A93) T81) A02) bis A10) BF1) 195/45R16 A93) 195/50R16 §22 54189*05 §22 54189*05
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001214-G0-216 Anlage-Nr. : 3a Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-606 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. 5J N083 Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 51 bis 77 Skoda Roomster, Skoda Praktik (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 185/..) 185/50R16 A93) N195) T81) A02) bis A10) BF1) 195/45R16 A93) N205) 195/50R16 G3G) N205) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. §22 54189*05 §22 54189*05
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001214-G0-216 Anlage-Nr. : 3a Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-606 A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 120 Nm BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 140 Nm E59)Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: •e11*2001/116*0291* bis Nachtragsstand 42 •e11*2007/46*0013 bis Nachtragsstand 19. E59a)Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: •e11*2001/116*0291* ab Nachtragsstand 43 •e11*2007/46*0013* ab Nachtragsstand 20 •e8*2007/46*0319* ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). §22 54189*05 §22 54189*05
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001214-G0-216 Anlage-Nr. : 3a Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-606 EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G3G)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6V)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GGB)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/35R18, 215/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K33)Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist anzuwenden . N175)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. §22 54189*05 §22 54189*05
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001214-G0-216 Anlage-Nr. : 3a Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-606 N185)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N195)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T77)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T80)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 900 kg bei LI 80 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 450 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T81)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W185)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 3a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-606 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 30.07.2026 §22 54189*05 §22 54189*05