RC36 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur TTG NR.101712 nach §22 StVZO 
 
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55024326 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC36-808 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell RC36 
T
yp RC36-808 
Radgröße 8,0Jx18H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Rad- last 
(kg) 
Abrollumfang 	( mm) 
V9 RC36-808 V9 / ohne Ring 5/112/57,1 38 860 2200 
 
Kennzeichnungen 
K
BA-Nummer 101712 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC36-808 (s.o.) 
Radgröße 8,0Jx18H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 (2 tlg.) Kugel D=27,8mm 140 	30 
 
Prüfungen 
 
E
ntsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen 
durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Audi 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
H
andelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Audi Q3 (I) 
8U, 8U1 
e1*2007/46*0591*..; 
e13*2007/46*1163*.. 
88-162 225/45R18  	A12 A21 A57 
A99 V00 V18 
S01 
88-162 225/50R18  
88-162 235/45R18  
88-162 235/50R18  
88-162 245/45R18  
88-162 255/45R18   

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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55024326 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC36-808 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Audi Q3 (I) 
8U, 8U1 
e1*2007/46*0591*..; 
e13*2007/46*1163*.. 
- mit Radhaus- 
 Verbreiterungen 
88-162 225/45R18  	A12 A21 A57 
A99 KMV V00 
V18 S01 
88-162 225/50R18  
88-162 235/45R18  
88-162 235/50R18  
88-162 245/45R18  
88-162 255/45R18  
Audi Q3, -/Sportback (II) 
F3 
e1*2007/46*1900*.. 
110-180 225/55R18  	A12 A21 A57 
A99 MpH S01 110-180 225/60R18  
110-180 235/50R18 A01 K1a K1b K2b  
110-180 235/55R18 A01 K1a K1b K2b  
Audi Q3, -/Sportback (II) 
F3 
e1*2007/46*1900*.. 
- mit Radhaus- 
 Verbreiterungen 
110-180 225/55R18  	A12 A21 A57 
A99 MpH RQ3 
S01 
110-180 225/60R18  
110-180 235/50R18  
110-180 235/55R18  
Audi Q3, -/Sportback (III) 
FJ 
e1*2018/858*00543*.. 
110-195 225/55R18 M+S  	A12 A21 A57 
A99 KOV NoE 
NoP S01 
110-195 235/55R18  
Audi Q3,-/Sportback(III) 	TFSIe 
FJ 
e1*2018/858*00543*.. 
- Plug-in Hybrid (System-
leistung: 200kW) 
130 225/55R18 M+S  	A12 A21 A58 
A99 KOV S01 
130 235/55R18  
Audi RS Q3 (I) 	8U 	e1*2007/46* 
0590*01-.. 
228-270 225/50R18 A12 M+S  	A21 A56 A99 
KMV S01 
228-270 235/45R18 A90 M+S  
228-270 235/50R18 A12  
228-270 245/45R18 A12  
228-270 255/45R18 A12  
 
Allgemeine Hinweise 
 
I
m Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die 
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere 
enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit 
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu 
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu 
berücksichtigen. 
 
 
  

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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55024326 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC36-808 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 	Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
F
erner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
z
ulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A
01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen. 
 
A
12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A
21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, 
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen 
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
   

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GUTACHTEN zur TTG NR.101712 nach §22 StVZO 
 
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55024326 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC36-808 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 	A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A
57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. 
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A
58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A
90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A
99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 
mm zum Bremssattel zu achten. 
 
K
1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K
1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft 
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache 
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K
2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K
MV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
K
OV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
M
+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines 
dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol). 
 
M
pH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). 
 
N
oE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). 
 
N
oP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. 
OVC-HEV). 
 
R
Q3 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen 
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: 8,5x19, ET38 mit 
255/45R19 bzw. 8,5x20, ET38 mit 255/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung). 
 
S
01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden. 
   

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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55024326 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC36-808 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 	V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für 
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4, ...). 
 
V
18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
N
r.   1 205/40R18 225/35R18 
Nr.   2 205/45R18 225/40R18 
Nr.   3 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 
Nr.   4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 
Nr.   5 215/55R18 235/50R18 
Nr.   6 215/60R18 235/55R18 
Nr.   7 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 
Nr.   8 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 
Nr.   9 225/50R18 245/45R18, 255/45R18 
Nr. 10 235/40R18 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 
Nr. 11 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 
Nr. 12 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 
Nr. 13 235/60R18 255/55R18, 285/50R18 
Nr. 14 235/65R18 255/60R18 
Nr. 15 245/35R18 255/35R18 
Nr. 16 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 
Nr. 17 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 
Nr. 18 245/50R18 275/45R18 
Nr. 19 255/40R18 285/35R18, 295/35R18 
Nr. 20 255/45R18 275/40R18, 285/40R18 
Nr. 21 255/50R18 285/45R18 
Nr. 22 255/55R18 285/50R18 
Nr. 23 265/35R18 295/30R18, 315/30R18 
 
E
s sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des 
Fahrzeugs mitzuführen. 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 20. Mai 2026 in Lambsheim statt. 
   

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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC36-808 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 	Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2026. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 20. Mai 2026 
 
Laux   
  	00468969.DOCX