RC34 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO 
Nr. : 
Anlage-Nr. : 
Seite : 
Auftraggeber : 
Teiletyp : 
RA-001196-K0-216 
44b 
1 / 8 
Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
RC34-707 
 
 
 
 
Technische Daten, Kurzfassung 
Raddaten 
 
Radtyp: 	RC34-707 
Art des Sonderrades: 	einteiliges Leichtmetall-Rad 
Handelsmarke: 	Brock Alloy Wheels 
Montageposition: 	Vorder-und Hinterachse 
Radausführung: 	PFN 
Radausführungskennz.: 	RC34-707;PFN; Lk108 
Radgröße: 	7Jx17H2 
Rad-Einpresstiefe: 	44 mm 
Lochkreisdurchmesser: 	108 mm 
Lochzahl: 	5 
Mittenlochdurchmesser: 	65,10 mm 
Zentrierart: 	Mittenzentrierung 
Zentrierring: 	ohne Ring 
geprüfte Radlast: *) 	720 kg 
Reifenabrollumfang: 	2200 mm 
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. 
 
Allgemeine Anforderungen 
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. 
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. 
entsprechend ersetzt werden. 
Verwendungsbereich 
Fahrzeughersteller oder Marke: OPEL 
 
Radbefestigung 
Auflagen- 
Kürzel 
Achse Beschreibung der Befestigungsteile 	Zubehör-Kit Anzugs- 
moment 
BF1 1+2 bei Serien-Stahlrad: Radschraube, Flachbund, beweglich, 
Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 35 mm (VPE03) 
bei Serien-Leichtmetallrad: Serien-Radschraube M12x1,25 
Schaftlänge 36 mm, Flachbund 
ZP-537F 115 Nm 
BF2 1+2 bei Serien-Stahlrad: Radschraube, Flachbund, beweglich, 
Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 35 mm (VPE03) 
bei Serien-Leichtmetallrad: Serien-Radschraube M12x1,25 
Schaftlänge 36 mm, Flachbund 
ZP-537F 120 Nm 
BF3 1+2 bei Serien-Stahlrad: Radschraube, Flachbund, beweglich, 
Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 35 mm (VPE03) 
bei Serien-Leichtmetallrad: Serien-Radschraube M12x1,25 
Schaftlänge 36 mm, Flachbund 
ZP-537F 125 Nm  

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO 
Nr. : 
Anlage-Nr. : 
Seite : 
Auftraggeber : 
Teiletyp : 
RA-001196-K0-216 
44b 
2 / 8 
Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
RC34-707 
 
 
 
 
Typ(en): 	ABE / EG-Genehmigung(en): 
F 	e2*2007/46*0628*.. 
Motorleistung 
(kW) 
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 
vorne und hinten, ggf. Auflagen 
Auflagen und Hinweise 
81 bis 110 Opel Astra, Astra 
Sports Tourer 
205/45R17 
A93) N215) 
A02) bis A10) 
BF1) EF0) 
 
205/45R17 M+S 
 
 	A93)  
 
205/50R17 
 
 	N215)  
 
205/50R17 M+S 
 
 
215/45R17 
 
 	N225)  
 
215/45R17 M+S 
 
 
225/45R17 
 
 	ECE)  
 
Typ(en): 	ABE / EG-Genehmigung(en): 
E 	e2*2007/46*0623*.. 
Motorleistung 
(kW) 
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 
vorne und hinten, ggf. Auflagen 
Auflagen und Hinweise 
55 bis 96 Opel Combo Cargo 
(Serienreifen bis 205/..; 
außer Elektro) 
205/55R17 
G6N) T95) 
A02) bis A10) 
BF2) E26) E67) 
 
215/45R17  
 	A93) G05) T91)  
 
215/50R17 
 
 	G6N) T95)  
 
225/45R17 
 
 	A93a) T94)  
 
225/50R17 
 
 	A01) G6N) K03) K04)   

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO 
Nr. : 
Anlage-Nr. : 
Seite : 
Auftraggeber : 
Teiletyp : 
RA-001196-K0-216 
44b 
3 / 8 
Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
RC34-707 
 
 
 
 
Typ(en): 	ABE / EG-Genehmigung(en): 
E 	e2*2007/46*0623*.. 
Motorleistung 
(kW) 
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 
vorne und hinten, ggf. Auflagen 
Auflagen und Hinweise 
55 bis 96 Opel Combo Cargo 
(Serienreifen ab 215/..; 
außer Elektro) 
215/55R17 
K03) 
A01) bis A10) 
BF2) E26) E68) K04) 
 
215/60R17  
 	ECE) K03)  
 
215/60R17C 
 
 	K03)  
 
225/55R17 
 
 	K01)  
 
225/55R17C 
 
 	K01)  
 
Typ(en): 	ABE / EG-Genehmigung(en): 
E 	e2*2007/46*0622*.. 
Motorleistung 
(kW) 
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 
vorne und hinten, ggf. Auflagen 
Auflagen und Hinweise 
56 bis 96 Opel Combo Life 
(Serienreifen bis 205/..; 
außer Elektro) 
205/55R17 
G6N) 
A02) bis A10) 
BF2) E26) 
 
215/45R17  
 	A93) G05) T91)  
 
215/50R17 
 
 	G6N)  
 
225/45R17 
 
 	A93a)  
 
225/50R17 
 
 	A01) G6N) K03) K04)   

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO 
Nr. : 
Anlage-Nr. : 
Seite : 
Auftraggeber : 
Teiletyp : 
RA-001196-K0-216 
44b 
4 / 8 
Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
RC34-707 
 
 
Typ(en): 	ABE / EG-Genehmigung(en): 
Z 	e2*2007/46*0597*.. 
Motorleistung 
(kW) 
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 
vorne und hinten, ggf. Auflagen 
Auflagen und Hinweise 
75 bis 133 Opel Grandland, 
Grandland X 
205/65R17 
A93) N215) 
A02) bis A10) 
A11j) BF2) EF0) 
 
215/65R17 
 
 
225/60R17 
 
 
225/65R17 
 
 	A01) G01)  
 
235/60R17 
 
 
245/55R17 
 
 
Typ(en): 	ABE / EG-Genehmigung(en): 
V 
V 
e2*2007/46*0532*.. 
e2*2007/46*0533*.. 
Motorleistung 
(kW) 
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 
vorne und hinten, ggf. Auflagen 
Auflagen und Hinweise 
57 bis 130 Opel Zafira Life, Zafira- 
e Life, Vivaro, Vivaro-e 
215/55R17 
A93a) N225) T98) 
A02) bis A10) 
BF3) E62) E71) ER1) 
 
215/60R17C 
 
 	N225)  
 
225/55R17 
 
 	T101)  
 
225/55R17C 
 
 
235/50R17 
 
 	T100)  
 
245/50R17 
 
 	A01) K04) T103)  
Auflagen und Hinweise 
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten 
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen 
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur 
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO 
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 
 
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den 
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.  

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO 
Nr. : 
Anlage-Nr. : 
Seite : 
Auftraggeber : 
Teiletyp : 
RA-001196-K0-216 
44b 
5 / 8 
Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
RC34-707 
 
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der 
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu 
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie 
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S 
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit 
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. 
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine 
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem 
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre 
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit 
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den 
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht 
über die Radkontur hinausragen. 
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen 
Befestigungsteile zu verwenden. 
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller 
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. 
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger 
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei 
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem 
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet 
werden. 
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei 
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt 
wird. 
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach 
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts 
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. 
A11j) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der 
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....... ", eingetragen haben. 
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur 
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des 
Fahrzeugherstellers). 
 
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur 
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des 
Fahrzeugherstellers). 
   

PDF-Seite 6

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO 
Nr. : 
Anlage-Nr. : 
Seite : 
Auftraggeber : 
Teiletyp : 
RA-001196-K0-216 
44b 
6 / 8 
Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
RC34-707 
 
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: 
Achse: 1+2 
bei Serienausstattung Leichtmetallrad: Serien-Radschraube, Gewinde M12x1,25, 
Schaftlänge 36 mm, Anzugsmoment: 115 Nm, 
bei Serienausstattung Stahlrad: Radschraube, Flachbund, Gewinde M12x1,25, 
Schaftlänge 35 mm(VPE03), Anzugsmoment: 115 Nm, Zubehörkit: ZP-537F 
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: 
Achse: 1+2 
bei Serienausstattung Leichtmetallrad: Serien-Radschraube, Gewinde M12x1,25, 
Schaftlänge 36 mm, Anzugsmoment: 120 Nm, 
bei Serienausstattung Stahlrad: Radschraube, Flachbund, Gewinde M12x1,25, 
Schaftlänge 35 mm(VPE03), Anzugsmoment: 120 Nm, Zubehörkit: ZP-537F 
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: 
Achse: 1+2 
bei Serienausstattung Leichtmetallrad: Serien-Radschraube, Gewinde M12x1,25, 
Schaftlänge 36 mm, Anzugsmoment: 125 Nm, 
bei Serienausstattung Stahlrad: Radschraube, Flachbund, Gewinde M12x1,25, 
Schaftlänge 35 mm(VPE03), Anzugsmoment: 125 Nm, Zubehörkit: ZP-537F 
E26) Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb. 
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche 
Fenster). 
E67) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16 
oder 215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges 
zugelassen sind. 
E68) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16 oder 
215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges 
zugelassen sind. 
E71) Nicht geprüft für Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb (Hydrogen) 
ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- 
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist 
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der 
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren 
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren 
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. 
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den 
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). 
 
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des  

PDF-Seite 7

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO 
Nr. : 
Anlage-Nr. : 
Seite : 
Auftraggeber : 
Teiletyp : 
RA-001196-K0-216 
44b 
7 / 8 
Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
RC34-707 
 
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) 
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination 
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. 
G05) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder 
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- 
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) 
und G01) zu beachten. 
G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 
205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung 
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. 
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der 
Radmitte herzustellen. 
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der 
Radmitte herzustellen. 
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der 
Radmitte herzustellen. 
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse 
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche 
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung 
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. 
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse 
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche 
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung 
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. 
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die 
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem 
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 
 
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die 
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem 
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.  

PDF-Seite 8

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO 
Nr. : 
Anlage-Nr. : 
Seite : 
Auftraggeber : 
Teiletyp : 
RA-001196-K0-216 
44b 
8 / 8 
Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
RC34-707 
 
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die 
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem 
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die 
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem 
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die 
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem 
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die 
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem 
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die 
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem 
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 
Die Anlage 44b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder 
Typ RC34-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
Geschäftsstelle Essen, 24.07.2025