RC25T – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49442 nach §22 StVZO 
 
Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55045713 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC25T-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell RC25T 
Typ RC25T-656 
Radgröße 6,5Jx16H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
V4 RC25T-656 V4 / ohne Ring 5/120/65,1 60 1130 2170 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 49442 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC25T-656 (s.o.) 
Radgröße 6,5Jx16H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D = 28 mm 180 	36 
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D = 28 mm 200 	36 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller MAN 
 Volkswagen 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49442 nach §22 StVZO 
 
Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55045713 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC25T-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
MAN TGE 	SYN1E 	e1*2007/46*1626*.. 
- nur Heckantrieb 
- geschl. Aufbau 
90-130     235/65R16C
 A10  	A07 A16 A18 
AHa F16 KOV 	NoE S02 
MAN TGE 
SYN1E, SYNWE 
e1*2007/46*1626*..; 
e1*2018/858*00136*.. 
- nur Frontantrieb 
- geschl. Aufbau 
75-130     205/75R16C
 A13  	A07 A16 A18  
AFa F16 KOV 	NoE S02 75-130     235/65R16C A63  
MAN TGE 	SYN2E 	e1*2007/46*1627*.. 
- nur Heckantrieb 
- geschl. Aufbau 
90-130     235/65R16C
 A10 T15 226  	A07 A16 A18 
AHa F16 KOV 	NoE S02 
MAN TGE 
SYN2E, SYNVE 
e1*2007/46*1627*..; 
e1*2018/858*00135*.. 
- nur Frontantrieb 
- geschl. Aufbau 
75-130     205/75R16C
 A13 R09 T13 226  	A07 A16 A18  
AFa F16 KOV 	NoE S02 75-130     235/65R16C A63 T15 226  
MAN TGE 4x4 	SYN1E 	e1*2007/46*1626*.. 	- geschl. Aufbau 
103, 130 205/75R16C
 A11 R37  	A07 A16 A18  
A56 F16 KOV 	NoE S02 103, 130 235/65R16C A10  
MAN TGE 4x4 	SYN2E, SYNVE 
e1*2007/46*1627*..; 
e1*2018/858*00135*.. 
- geschl. Aufbau 
103, 130   235/65R16C
 A10 T15 226  	A07 A16 A18 
A56 F16 KOV 
NoE S02 
VW Bus (T7) 
ST 
e1*2018/858*00018*.. 
- Multivan 
  
  
100, 110   215/65R16 A13 T02 T98  	A07 A16 A18  
A58 A60 F16  
NoE NoP Y98  
Z16 S01 
100, 110   215/65R16C A13  
100, 110   225/60R16 A12 T02 T98  
100, 110   225/65R16 A12 T00  
100, 110   225/65R16C A12  
100, 110   235/60R16 A12  
VW Crafter (II) 	SYN1E 
e1*2007/46*1613*.. 
- nur Heckantrieb 
- geschl. Aufbau 
90-130     235/65R16C
 A10  	A07 A16 A18 
AHa F16 KOV 
NoE S02 
VW Crafter (II) 
SYN1E, SYMWE 
e1*2007/46*1613*..; 
e1*2007/46*1935*.. 
- nur Frontantrieb 
- geschl. Aufbau 
75,103,130 205/75R16C
 A13 R09  	A07 A16 A18  
AFa F16 KOV 	NoE S02 75,103,130 235/65R16C A63   

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Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55045713 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC25T-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
VW Crafter (II) 	SYN2E 	e1*2007/46*1614*.. 	- nur Heckantrieb 
- geschl. Aufbau 
90-130     235/65R16C
 A10 T15 226  	A07 A16 A18 
AHa F16 KOV 
NoE S02 
VW Crafter (II) 	SYN2E, SYMVE 
e1*2007/46*1614*..; 
e1*2007/46*1953*.. 
- nur Frontantrieb 
- geschl. Aufbau 
75-130     205/75R16C
 A13 R09 T13 226  	A07 A16 A18  
AFa F16 KOV 
NoE S02 
75-130     235/65R16C A63 T15 226  
VW Crafter (II) 
4Motion 
SYN1E 
e1*2007/46*1613*.. 
- geschl. Aufbau 
103, 130 205/75R16C
 A10 R09  	A07 A16 A18  
A56 F16 KOV 
NoE S02 
103, 130 235/65R16C A10  
VW Crafter (II) 	4Motion 
SYN2E, SYMVE 
e1*2007/46*1614*..; 
e1*2007/46*1953*.. 
- geschl. Aufbau 
103, 130   235/65R16C
 A10 T15 226  	A07 A16 A18 
A56 F16 KOV 
NoE S02 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85%  

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Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55045713 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC25T-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 	unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / 
oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
226 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 2260 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) 
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den 
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. 
 
A10 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen 
Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. 
 
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen 
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet 
werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen 
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49442 nach §22 StVZO 
 
Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55045713 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC25T-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die 
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu 	beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). 
 
AFa Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb. 
 
AHa Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb. 
 
F16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen 
Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten. 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne 
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV 
bzw. OVC-HEV). 
 
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit 
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T13 Reifen (LI 113) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T15 Reifen (LI 115) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2430 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
  

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Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55045713 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC25T-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 	Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
Y98 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an 
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 332 mm an Achse 1. 
 
Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung). 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 22. April 2024 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2020. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 22. April 2024 
 
 
Laux
   00426536.DOC