B41 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 28.07.2026

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	1 / 23
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	B41-859
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	BA1
Radausführungskennz.:	BA1; Lk112
Radgröße:	8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:	20 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	920 kg
Reifenabrollumfang:	2380 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:AUDI
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
ZP-559F 160 Nm
BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 140 Nm
BF3 1+2Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
ZP-559F 140 Nm
BF4 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 150 Nm
BF5 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 160 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	2 / 23
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GE	e1*2007/46*1914*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
158 Audi e-tron, e-tron
Sportback, Q8 e-tron,
Q8 Sportback e-tron
(nicht für edition Dakar
u. Competition)
255/55R19
K03) K04)
A01) bis A10)
BF1)
265/50R19
K01) K04)
265/55R19
K01) K04)
275/50R19
K01) K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
B8	e1*2001/116*0430*..
B81	e13*2007/46*1084*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
90 bis 210 Audi A4, A4 quattro
(Baureihe B9,
Limousine, Kombi)
225/35R19
K04) T88)
A01) bis A10)
BF2) E79a) K01)
235/35R19
K02) K28) K71) T91)
255/30R19
K02) K28) K71) T91)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
B8	e1*2001/116*0430*..
B81	e13*2007/46*1084*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
251 bis 260 Audi S4
(Baureihe B9,
Limousine, Kombi )
235/35R19	A01) bis A10)
BF2) E79a) K01) K02) K28)
K71) T91)
235/35R19 M+S
255/30R19 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	3 / 23
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
B8	e1*2001/116*0430*..
B81	e13*2007/46*1084*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 180 Audi A4 Allroad
(Baureihe B8)
225/45R19	A02) bis A10)
BF2) E79b)
235/40R19
A01) K04)
245/40R19
A01) K04) K69) K70)
255/40R19
A01) K03) K04) K69) K70)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
B8	e1*2001/116*0430*..
B81	e13*2007/46*1084*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 210 Audi A4 Allroad
(Baureihe B9)
225/40R19
K03)
A01) bis A10)
BF2) E79c) K04)
235/40R19
K01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
B8	e1*2001/116*0447*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
331 Audi RS4
(Baureihe B8, Kombi)
235/40R19 M+S	A02) bis A10)
BF2) E84)
245/35R19 M+S
255/35R19 M+S 

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Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	4 / 23
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
B8	e1*2001/116*0447*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
331 bis 346 Audi RS4 Avant
(Baureihe B9, ab EG-
Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0447*11)
235/40R19 M+S
A93a)
A02) bis A10)
BF2) E84a)
245/35R19 M+S
A93)
245/40R19 M+S
GF4)
255/35R19 M+S
A93a)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
B8	e1*2001/116*0430*..
B81	e13*2007/46*1084*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 245 Audi A5
(5-türer, Coupe, Cabrio,
Baureihe 8F und 8T)
225/40R19
GCF) N235)
A02) bis A10)
BF2) E82)
235/35R19
N245) T91)
235/40R19
A01) G4W) K62) N245)
245/35R19
255/35R19
GCG) 

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Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	5 / 23
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
B8	e1*2001/116*0430*..
B81	e13*2007/46*1084*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
245 bis 260 Audi S5
(5-türer, Coupe, Cabrio,
Baureihe 8F und 8T)
225/40R19 M+S
GCF) W235)
A02) bis A10)
BF2) E82)
235/35R19 M+S
T91) W245)
235/40R19 M+S
A01) G4W) K62) W245)
245/35R19
255/35R19
GCF)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
B8	e1*2001/116*0430*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
90 bis 210 Audi A5
(5-türer, Coupe, Baureihe
F5)
225/35R19
T88)
A02) bis A10)
BF2) E82a)
225/40R19
235/35R19
A01) K04) T91)
245/35R19
A01) K03) K04)
255/30R19
A01) K03) K04) T91)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
B8	e1*2001/116*0430*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
251 bis 260 Audi S5
(5-türer, Coupe, Baureihe
F5)
245/35R19	A01) bis A10)
BF2) E82a) K03) K04)
255/30R19
T91) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	6 / 23
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
B8	e1*2001/116*0430*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 210 Audi A5
(Cabriolet, Baureihe F5)
225/40R19	A02) bis A10)
BF2) E82a)
235/35R19
A01) K04) T91)
245/35R19
A01) K03) K04)
255/30R19
A01) K03) K04) T91)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
B8	e1*2001/116*0430*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
260 Audi S5
(Cabriolet, Baureihe F5)
245/35R19	A01) bis A10)
BF2) E82a) K03) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
B8	e1*2001/116*0447*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
331 bis 346 Audi RS5
(5-türer, Coupe, Baureihe
F5)
235/40R19 M+S
A93a)
A02) bis A10)
BF2) E83)
245/35R19 M+S
A93)
245/40R19 M+S
GF4)
255/35R19 M+S
A93) 

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Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	7 / 23
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4G	e1*2007/46*0436*..
4G1	e13*2007/46*1147*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 245 Audi A6
(Limousine, Kombi)
225/40R19
N235) T93)
A02) bis A10)
BF2) E54) EB1)
225/40R19 M+S
T93) W235)
225/45R19
A01) K13) K22) K25) K28) K71) K73)
N235)
225/45R19 M+S
A01) K13) K22) K25) K28) K71) K73)
W235)
235/40R19
A01) K03) K13) K22) K28) K71) K73)
N245)
235/40R19 M+S
A01) K03) K13) K22) K28) K71) K73)
W245)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4G	e1*2007/46*0436*..
4G1	e13*2007/46*1147*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
309 bis 331 Audi S6
(Limousine, Kombi)
235/40R19 M+S	A01) bis A10)
BF2) K03) K13) K22) K28)
K71) K73) T95) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	8 / 23
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2	e1*2007/46*1801*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 195 Audi A6
(Limousine, Kombi,
Frontantrieb, Baureihe
C8)
225/45R19
K04)
A01) bis A10)
BF3) E21) EF0) K01)
235/45R19
K02)
245/45R19
K02)
255/40R19
K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2	e1*2007/46*1801*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 270 Audi A6
(Limousine, Kombi,
Allradantrieb, Baureihe
C8)
225/45R19
K04) N235) T96)
A01) bis A10)
A11) BF3) E21) E54) EF0)
K01)
235/45R19
K02) N245) T99)
245/45R19
K02) N255)
255/40R19
K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2	e1*2007/46*1801*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 195 Audi A6
(Kombi, Frontantrieb,
Baureihe C9)
225/45R19
K04)
A01) bis A10)
BF3) E21) F08) K01)
235/45R19
K02)
245/45R19
K02)
255/40R19
K02) 

PDF-Seite 9

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	9 / 23
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2	e1*2007/46*1801*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 257 Audi A6 Allroad 245/45R19	A01) bis A10)
BF2) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4G	e1*2007/46*0436*..
4G1	e13*2007/46*1147*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback235/45R19
N245)
A01) bis A10)
BF2) EB1) K63)
245/40R19
A93) N255)
255/40R19
A93a) K03) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4G	e1*2007/46*0436*..
4G1	e13*2007/46*1147*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
309 bis 331 Audi S7, S7 Sportback235/40R19 M+S
A93)
A02) bis A10)
BF2)
235/45R19 M+S
A01) K63)
245/40R19 M+S
A01) A93) K63)
245/45R19 M+S
A01) G9D) K63)
255/40R19
A01) A93a) K03) K04) K63) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	10 / 23
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2	e1*2007/46*1801*..
F2	e1*2007/46*1840*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 250 Audi A7 Sportback 235/45R19
A93a)
A02) bis A10)
BF2) E21) EF0)
245/45R19
255/45R19
A01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4H	e1*2007/46*0284*..
4H	e1*2007/46*0398*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 368 Audi A8, A8L 235/50R19
K71) K72) N245)
A01) bis A10)
BF4) E44) K04)
245/45R19
N255)
255/45R19
K71) K72)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/50R19
K72) N245)
255/45R19
K04) K71)
A01) bis A10)
BF4) E44) V00) 

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Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	11 / 23
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4H	e1*2007/46*0284*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
382 Audi S8	235/45R19 M+S	A02) bis A10)
BF4)
235/50R19 M+S
A01) K04) K71) K72)
245/45R19 M+S
A01) K04)
255/45R19 M+S
A01) K04) K71) K72)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/50R19 M+S
K72)
255/45R19 M+S
K04) K71)
A01) bis A10)
BF4) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F8	e1*2007/46*1751*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 338 Audi A8, A8 L 235/45R19
N245)
A02) bis A10)
A11) BF5) E44) EB2) EF0)
235/50R19
A01) K03) K04) N245)
245/45R19
A01) K03) K04) N255)
255/45R19
A01) K03) K04)
265/45R19
A01) K01) K04) 

PDF-Seite 12

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	12 / 23
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8R	e1*2001/116*0473*..
8R	e1*2001/116*0497*..
8R1	e13*2007/46*1083*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 200 Audi Q5
(ohne
Serienverbreiterung)
235/50R19	A01) bis A10)
BF5) E29a) EF0) K01) K04)
235/55R19
245/50R19
255/45R19
255/50R19
275/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8R	e1*2001/116*0473*..
8R	e1*2001/116*0497*..
8R1	e13*2007/46*1083*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 200 Audi Q5
(mit Serienverbreiterung)
235/50R19	A01) bis A10)
BF5) E29) EF0) K01) K04)
235/55R19
245/50R19
255/45R19
255/50R19
275/45R19 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	13 / 23
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8R	e1*2001/116*0473*..
8R1	e13*2007/46*1083*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
230 bis 260 Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI
(mit Serienverbreiterung)
235/50R19 M+S	A01) bis A10)
BF5) E29) K01) K04)
235/55R19 M+S
245/50R19 M+S
255/50R19 M+S
275/45R19 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FY	e1*2007/46*1550*..
FY	e1*2007/46*1685*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback
(bis e1*2007/46*1550*46,
ohne Verbreiterungs-
Flaps vorne u. hinten)
235/50R19
K04)
A01) bis A10)
A11) BF5) E44) E87) K01)
235/55R19
K04)
245/50R19
K02)
255/50R19
K02)
265/45R19
K02)
275/45R19
K02) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	14 / 23
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FY	e1*2007/46*1550*..
FY	e1*2007/46*1685*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback
(bis e1*2007/46*1550*46,
mit Verbreiterungs-
Flaps vorne u. hinten)
235/50R19
K04)
A01) bis A10)
A11) BF5) E44) E87) K01)
235/55R19
K04)
245/50R19
K02)
255/50R19
K02)
265/45R19
K02)
275/45R19
K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FY	e1*2007/46*1550*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
251 bis 260 Audi SQ5, SQ5
Sportback
(bis e1*2007/46*1550*46,
mit Verbreiterungs-
Flaps vorne u. hinten)
235/50R19 M+S
K04)
A01) bis A10)
BF5) E87) K01)
235/55R19 M+S
K04)
245/50R19 M+S
K02)
255/50R19 M+S
K02)
265/45R19 M+S
K02)
275/45R19 M+S
K02) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	15 / 23
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FY	e1*2007/46*1550*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 185 Audi Q5, Q5 Sportback
(ab e1*2007/46*1550*47)
225/55R19
K04) M00) N235)
A01) bis A10)
BF1) E87a) K01)
225/55R19 M+S
K04) M00) W235)
235/50R19
K02)
235/55R19
K02)
245/50R19
K02)
255/45R19
K02)
255/50R19
K02)
265/45R19
K02)
275/45R19
K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4L	e1*2001/116*0350*..
4L	e1*2001/116*0367*..
4L1	e13*2007/46*1081*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 250 Audi Q7
(ohne Verbreiterungs-
Flaps)
255/50R19	A02) bis A10)
BF1) E78a) EF0)
255/55R19
265/50R19
A01) K04)
275/50R19
A01) K01) K04) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	16 / 23
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4L	e1*2001/116*0350*..
4L	e1*2001/116*0367*..
4L1	e13*2007/46*1081*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 250 Audi Q7
(mit Verbreiterungs-
Flaps)
255/50R19	A02) bis A10)
BF1) E78a) EF0)
255/55R19
265/50R19
275/50R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4L	e1*2001/116*0350*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
170 bis 250 Audi Q8	265/55R19
A93) ECE)
A02) bis A10)
A11) BF1) EF0)
275/50R19
A93)
275/55R19
A93a)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. 

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Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	17 / 23
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-559F
Anzugsmoment: 160 Nm 

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Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	18 / 23
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-559F
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 150 Nm
BF5)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 160 Nm
E21)Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E29)Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E29a)Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E44)Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54)Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E78a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
-EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081*  ab Nachtrag 6
E79a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
•Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
•an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
E79b)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
•Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
•an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
'C' stehen 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	19 / 23
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
E79c)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
•Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
•an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
E82)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
•an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
'C' stehen
E82a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
•an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
E83)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5):
•ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*10
E84)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8
•bis EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0447*09
•an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
'C' stehen
E84a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9
•ab EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0447*11
•an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
E87)Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.
E87a)Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.
EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 3650 mit belüfteter Scheibe Ø320x30 mm
EB2)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø420x40 mm
ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
F08)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. 

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Teiletyp :	B41-859
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G4W)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G9D)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R21  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GCF)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 255/35R19, 265/30R20  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCG)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 255/35R19, 265/30R20  ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GF4)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R20  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein. 

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Teiletyp :	B41-859
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K22)An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K62)An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich über der Radmitte nachzuarbeiten,
bzw. eng an das Radhausblech anzulegen.
K63)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von  der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
eng an das Blechradhaus anzulegen.
K69)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
•der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
•die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K70)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° vor der Radmitte
ein Streifen von 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
•die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist im oben genannten Bereich
um 5 mm zu kürzen.
K71)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
an das Blechradhaus anzulegen.
K72)An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der
Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen. 

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Teiletyp :	B41-859
K73)An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 

PDF-Seite 23

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	23 / 23
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 1 mit den Seiten 1-23 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B41-859 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 22.10.2025