B41 – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 28.07.2026
Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.
PDF-Seite 1
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B41-859 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: BA1 Radausführungskennz.: BA1; Lk112 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 20 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 920 kg Reifenabrollumfang: 2380 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:AUDI Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-559F 160 Nm BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 140 Nm BF3 1+2Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-559F 140 Nm BF4 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 150 Nm BF5 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 160 Nm
PDF-Seite 2
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GE e1*2007/46*1914*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 158 Audi e-tron, e-tron Sportback, Q8 e-tron, Q8 Sportback e-tron (nicht für edition Dakar u. Competition) 255/55R19 K03) K04) A01) bis A10) BF1) 265/50R19 K01) K04) 265/55R19 K01) K04) 275/50R19 K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 90 bis 210 Audi A4, A4 quattro (Baureihe B9, Limousine, Kombi) 225/35R19 K04) T88) A01) bis A10) BF2) E79a) K01) 235/35R19 K02) K28) K71) T91) 255/30R19 K02) K28) K71) T91) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 251 bis 260 Audi S4 (Baureihe B9, Limousine, Kombi ) 235/35R19 A01) bis A10) BF2) E79a) K01) K02) K28) K71) T91) 235/35R19 M+S 255/30R19
PDF-Seite 3
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 180 Audi A4 Allroad (Baureihe B8) 225/45R19 A02) bis A10) BF2) E79b) 235/40R19 A01) K04) 245/40R19 A01) K04) K69) K70) 255/40R19 A01) K03) K04) K69) K70) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 210 Audi A4 Allroad (Baureihe B9) 225/40R19 K03) A01) bis A10) BF2) E79c) K04) 235/40R19 K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0447*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 331 Audi RS4 (Baureihe B8, Kombi) 235/40R19 M+S A02) bis A10) BF2) E84) 245/35R19 M+S 255/35R19 M+S
PDF-Seite 4
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0447*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 331 bis 346 Audi RS4 Avant (Baureihe B9, ab EG- Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*11) 235/40R19 M+S A93a) A02) bis A10) BF2) E84a) 245/35R19 M+S A93) 245/40R19 M+S GF4) 255/35R19 M+S A93a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 245 Audi A5 (5-türer, Coupe, Cabrio, Baureihe 8F und 8T) 225/40R19 GCF) N235) A02) bis A10) BF2) E82) 235/35R19 N245) T91) 235/40R19 A01) G4W) K62) N245) 245/35R19 255/35R19 GCG)
PDF-Seite 5
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 245 bis 260 Audi S5 (5-türer, Coupe, Cabrio, Baureihe 8F und 8T) 225/40R19 M+S GCF) W235) A02) bis A10) BF2) E82) 235/35R19 M+S T91) W245) 235/40R19 M+S A01) G4W) K62) W245) 245/35R19 255/35R19 GCF) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 90 bis 210 Audi A5 (5-türer, Coupe, Baureihe F5) 225/35R19 T88) A02) bis A10) BF2) E82a) 225/40R19 235/35R19 A01) K04) T91) 245/35R19 A01) K03) K04) 255/30R19 A01) K03) K04) T91) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 251 bis 260 Audi S5 (5-türer, Coupe, Baureihe F5) 245/35R19 A01) bis A10) BF2) E82a) K03) K04) 255/30R19 T91)
PDF-Seite 6
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 210 Audi A5 (Cabriolet, Baureihe F5) 225/40R19 A02) bis A10) BF2) E82a) 235/35R19 A01) K04) T91) 245/35R19 A01) K03) K04) 255/30R19 A01) K03) K04) T91) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 260 Audi S5 (Cabriolet, Baureihe F5) 245/35R19 A01) bis A10) BF2) E82a) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0447*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 331 bis 346 Audi RS5 (5-türer, Coupe, Baureihe F5) 235/40R19 M+S A93a) A02) bis A10) BF2) E83) 245/35R19 M+S A93) 245/40R19 M+S GF4) 255/35R19 M+S A93)
PDF-Seite 7
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 7 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 245 Audi A6 (Limousine, Kombi) 225/40R19 N235) T93) A02) bis A10) BF2) E54) EB1) 225/40R19 M+S T93) W235) 225/45R19 A01) K13) K22) K25) K28) K71) K73) N235) 225/45R19 M+S A01) K13) K22) K25) K28) K71) K73) W235) 235/40R19 A01) K03) K13) K22) K28) K71) K73) N245) 235/40R19 M+S A01) K03) K13) K22) K28) K71) K73) W245) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 309 bis 331 Audi S6 (Limousine, Kombi) 235/40R19 M+S A01) bis A10) BF2) K03) K13) K22) K28) K71) K73) T95)
PDF-Seite 8
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 8 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 195 Audi A6 (Limousine, Kombi, Frontantrieb, Baureihe C8) 225/45R19 K04) A01) bis A10) BF3) E21) EF0) K01) 235/45R19 K02) 245/45R19 K02) 255/40R19 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 270 Audi A6 (Limousine, Kombi, Allradantrieb, Baureihe C8) 225/45R19 K04) N235) T96) A01) bis A10) A11) BF3) E21) E54) EF0) K01) 235/45R19 K02) N245) T99) 245/45R19 K02) N255) 255/40R19 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 195 Audi A6 (Kombi, Frontantrieb, Baureihe C9) 225/45R19 K04) A01) bis A10) BF3) E21) F08) K01) 235/45R19 K02) 245/45R19 K02) 255/40R19 K02)
PDF-Seite 9
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 9 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 257 Audi A6 Allroad 245/45R19 A01) bis A10) BF2) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback235/45R19 N245) A01) bis A10) BF2) EB1) K63) 245/40R19 A93) N255) 255/40R19 A93a) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 309 bis 331 Audi S7, S7 Sportback235/40R19 M+S A93) A02) bis A10) BF2) 235/45R19 M+S A01) K63) 245/40R19 M+S A01) A93) K63) 245/45R19 M+S A01) G9D) K63) 255/40R19 A01) A93a) K03) K04) K63)
PDF-Seite 10
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 10 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. F2 e1*2007/46*1840*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 250 Audi A7 Sportback 235/45R19 A93a) A02) bis A10) BF2) E21) EF0) 245/45R19 255/45R19 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4H e1*2007/46*0284*.. 4H e1*2007/46*0398*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 368 Audi A8, A8L 235/50R19 K71) K72) N245) A01) bis A10) BF4) E44) K04) 245/45R19 N255) 255/45R19 K71) K72) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/50R19 K72) N245) 255/45R19 K04) K71) A01) bis A10) BF4) E44) V00)
PDF-Seite 11
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 11 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4H e1*2007/46*0284*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 382 Audi S8 235/45R19 M+S A02) bis A10) BF4) 235/50R19 M+S A01) K04) K71) K72) 245/45R19 M+S A01) K04) 255/45R19 M+S A01) K04) K71) K72) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/50R19 M+S K72) 255/45R19 M+S K04) K71) A01) bis A10) BF4) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F8 e1*2007/46*1751*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 210 bis 338 Audi A8, A8 L 235/45R19 N245) A02) bis A10) A11) BF5) E44) EB2) EF0) 235/50R19 A01) K03) K04) N245) 245/45R19 A01) K03) K04) N255) 255/45R19 A01) K03) K04) 265/45R19 A01) K01) K04)
PDF-Seite 12
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 12 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 200 Audi Q5 (ohne Serienverbreiterung) 235/50R19 A01) bis A10) BF5) E29a) EF0) K01) K04) 235/55R19 245/50R19 255/45R19 255/50R19 275/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 200 Audi Q5 (mit Serienverbreiterung) 235/50R19 A01) bis A10) BF5) E29) EF0) K01) K04) 235/55R19 245/50R19 255/45R19 255/50R19 275/45R19
PDF-Seite 13
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 13 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 230 bis 260 Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI (mit Serienverbreiterung) 235/50R19 M+S A01) bis A10) BF5) E29) K01) K04) 235/55R19 M+S 245/50R19 M+S 255/50R19 M+S 275/45R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback (bis e1*2007/46*1550*46, ohne Verbreiterungs- Flaps vorne u. hinten) 235/50R19 K04) A01) bis A10) A11) BF5) E44) E87) K01) 235/55R19 K04) 245/50R19 K02) 255/50R19 K02) 265/45R19 K02) 275/45R19 K02)
PDF-Seite 14
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 14 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback (bis e1*2007/46*1550*46, mit Verbreiterungs- Flaps vorne u. hinten) 235/50R19 K04) A01) bis A10) A11) BF5) E44) E87) K01) 235/55R19 K04) 245/50R19 K02) 255/50R19 K02) 265/45R19 K02) 275/45R19 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 Sportback (bis e1*2007/46*1550*46, mit Verbreiterungs- Flaps vorne u. hinten) 235/50R19 M+S K04) A01) bis A10) BF5) E87) K01) 235/55R19 M+S K04) 245/50R19 M+S K02) 255/50R19 M+S K02) 265/45R19 M+S K02) 275/45R19 M+S K02)
PDF-Seite 15
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 15 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 185 Audi Q5, Q5 Sportback (ab e1*2007/46*1550*47) 225/55R19 K04) M00) N235) A01) bis A10) BF1) E87a) K01) 225/55R19 M+S K04) M00) W235) 235/50R19 K02) 235/55R19 K02) 245/50R19 K02) 255/45R19 K02) 255/50R19 K02) 265/45R19 K02) 275/45R19 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 155 bis 250 Audi Q7 (ohne Verbreiterungs- Flaps) 255/50R19 A02) bis A10) BF1) E78a) EF0) 255/55R19 265/50R19 A01) K04) 275/50R19 A01) K01) K04)
PDF-Seite 16
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 16 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 155 bis 250 Audi Q7 (mit Verbreiterungs- Flaps) 255/50R19 A02) bis A10) BF1) E78a) EF0) 255/55R19 265/50R19 275/50R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 170 bis 250 Audi Q8 265/55R19 A93) ECE) A02) bis A10) A11) BF1) EF0) 275/50R19 A93) 275/55R19 A93a) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
PDF-Seite 17
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 17 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-559F Anzugsmoment: 160 Nm
PDF-Seite 18
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 18 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 140 Nm BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-559F Anzugsmoment: 140 Nm BF4)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 150 Nm BF5)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 160 Nm E21)Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E29)Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen. E29a)Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen. E44)Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E54)Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E78a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)": -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20 -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5 -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6 E79a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9: •Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016 •an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen E79b)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8: •Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015 •an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen
PDF-Seite 19
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 19 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 E79c)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9: •Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016 •an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen E82)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F) •an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen E82a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5) •an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen E83)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5): •ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*10 E84)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8 •bis EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0447*09 •an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen E84a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9 •ab EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0447*11 •an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen E87)Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46. E87a)Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47. EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 3650 mit belüfteter Scheibe Ø320x30 mm EB2)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø420x40 mm ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. F08)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
PDF-Seite 20
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 20 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4W)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9D)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R21 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCF)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCG)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GF4)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
PDF-Seite 21
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 21 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22)An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K62)An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich über der Radmitte nachzuarbeiten, bzw. eng an das Radhausblech anzulegen. K63)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K69)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen, •der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, •die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K70)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: •vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° vor der Radmitte ein Streifen von 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, •die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist im oben genannten Bereich um 5 mm zu kürzen. K71)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen. K72)An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.
PDF-Seite 22
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 22 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 K73)An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
PDF-Seite 23
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 23 / 23 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 1 mit den Seiten 1-23 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ B41-859 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 22.10.2025