RC34 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. :	20
Seite :	1 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-757
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	V7
Radausführungskennz.:	V7; Lk112
Radgröße:	7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:	40 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	57,10 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	800 kg
Reifenabrollumfang:	2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:AUDI
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27,5 mm
120 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27,5 mm
140 Nm
BF3 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
140 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. :	20
Seite :	2 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8P	e1*2001/116*0217*..
8P	e1*2001/116*0241*..
8P	e1*2001/116*0456*..
8PB	e13*2007/46*1082*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 147 Audi A3
(3türig, 5türig, Cabrio,
außer S3, RS3)
205/50R17
K01) K58) K59)
A01) bis A10)
BF1) K04)
215/45R17
A93) K03)
225/45R17
K01) K58) K59)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne hinten
Auflagen und Hinweise
205/50R17
K01)
225/45R17
K04) K58) K59)
A01) bis A10)
BF1) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8P	e1*2001/116*0217*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
184 bis 195Audi S3	205/45R17 M+S
A93) T88)
A02) bis A10)
BF1)
205/50R17 M+S
A01) K01) K04) K58) K59)
215/45R17 M+S
A01) A93) K03) K04)
225/45R17
A01) K01) K04) K58) K59)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 140 Audi A3, A3 Sportback
(3-türig, 5-türig)
205/50R17
A01) K03) K04) K27) N215)
A02) bis A10)
A11) BF1)
215/45R17
N225)
225/45R17
A01) K03) K04) 

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Nr. :	RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. :	20
Seite :	3 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
206 bis 228Audi A3, A3
Sportback, S3, S3
Sportback
(3-türig, 5-türig)
205/50R17 M+S
A01) K03) K04) K27)
A02) bis A10)
BF1)
215/45R17 M+S
225/45R17
A01) K03) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck,
A3 Cabrio
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max. 18
Zoll Räder verbaut
oder eingetragen haben)
205/45R17
A93) N215)
A02) bis A10)
BF1) E75)
205/45R17 M+S
A93) W215)
205/50R17
N215)
205/50R17 M+S
W215)
215/45R17
A93a) N225)
215/45R17 M+S
A93a) W225)
215/50R17
A01) K25) K74) N225)
215/50R17 M+S
A01) K25) K74) W225)
225/45R17
235/45R17 

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Nr. :	RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. :	20
Seite :	4 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck,
A3 Cabrio
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die
serienmäßig 19 Zoll
Räder verbaut und/
oder eingetragen haben)
205/45R17
A93)
A02) bis A10)
BF1) E76)
205/50R17
215/45R17
A93a)
215/50R17
A01) K25) K74)
225/45R17
235/45R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 228Audi S3 Stufenheck,
S3 Cabrio
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max. 18
Zoll Räder verbaut
oder eingetragen haben)
205/50R17 M+S	A02) bis A10)
BF1)
215/45R17 M+S
A93a)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
206 bis 228Audi S3 Stufenheck,
S3 Cabrio
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die
serienmäßig 19 Zoll
Räder verbaut und/
oder eingetragen haben)
205/50R17 M+S	A02) bis A10)
BF1)
215/45R17 M+S
A93a)
215/50R17 M+S
A01) K25) K74) 

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Nr. :	RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. :	20
Seite :	5 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GY	e1*2007/46*2060*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 Audi A3 Sportback
(Ausführungen mit
Mehrlenker -
Hinterachse)
205/50R17	A02) bis A10)
BF2) E86)
215/45R17
A93)
215/50R17
A01) G1C) K04)
225/45R17
A93a)
235/45R17
A01) K04)
245/45R17
A01) G1C) K03) K04) K83)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4F	e1*2001/116*0254*..
4F1	e13*2007/46*1080*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
89 bis 160 Audi A6
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
205/..)
205/55R17	A02) bis A10)
BF1) E44) E54)
215/50R17
225/50R17
A01) K63)
235/45R17
245/45R17
A01) K63)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne hinten
Auflagen und Hinweise
225/50R17 245/45R17
K63)
A01) bis A10)
BF1) E44) E54) V00) 

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Nr. :	RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. :	20
Seite :	6 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4F	e1*2001/116*0254*..
4F1	e13*2007/46*1080*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 257Audi A6
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
225/..)
225/50R17
A01) K63)
A02) bis A10)
BF1) E44) E54)
235/45R17
245/45R17
A01) K63)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne hinten
Auflagen und Hinweise
225/50R17 245/45R17
K63)
A01) bis A10)
BF1) E44) E54) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4E	e1*2001/116*0198*..
4E	e1*2001/116*0246*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
154 bis 331Audi A8	235/55R17
N245)
A02) bis A10)
BF3) E44) EF0)
235/55R17 M+S
245/50R17
N255)
245/50R17 M+S
245/55R17
N255)
245/55R17 M+S
255/50R17 

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Nr. :	RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. :	20
Seite :	7 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GA	e1*2007/46*1552*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 140 Audi Q2
(ohne
Serienverbreiterung)
205/50R17
A01) A93) G01)
A02) bis A10)
BF2)
205/55R17
A93)
215/50R17
A01) A93) K03)
215/55R17
A01) A93) K03)
225/50R17
A01) A93) K03)
235/45R17
A01) A93) K03)
235/50R17
A01) A93a) K01) K04)
245/45R17
A01) A93) K03)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GA	e1*2007/46*1552*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 140 Audi Q2
(mit
Serienverbreiterung)
205/50R17
A01) A93) G01)
A02) bis A10)
BF2)
205/55R17
A93)
215/50R17
A93)
215/55R17
A93)
225/50R17
A01) A93) K03)
235/45R17
A93)
235/50R17
A01) A93a) K03) K04)
245/45R17
A01) A93) K03) 

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Nr. :	RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. :	20
Seite :	8 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GA	e1*2007/46*1552*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
221 Audi SQ2	215/50R17 M+S
A93)
A02) bis A10)
BF2)
215/55R17 M+S
A93)
225/50R17 M+S
A01) A93) K03)
235/50R17 M+S
A01) A93a) K03) K04)
245/45R17 M+S
A01) A93) K03)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
118 bis 155Audi TT, Audi TT quattro
(Coupe, Cabrio;
Baureihe 8J; bis EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit
kleinsten Sommer-
Serienreifen 225/..)
225/50R17
A01) K67)
A02) bis A10)
BF1) E77)
235/45R17
A93)
245/45R17
A01) K67)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
8J	e1*2001/116*0375*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
184 bis 200Audi TT, Audi TT quattro
(Coupe, Cabrio;
Baureihe 8J; bis EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit
kleinsten Sommer-
Reifen 245/..)
225/50R17 M+S
A01) K67)
A02) bis A10)
BF1) E77)
235/45R17 M+S
A93)
245/45R17 M+S
A01) K67) 

PDF-Seite 9

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. :	20
Seite :	9 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
132 bis 169Audi TT
(Coupe, Roadster;
Baureihe 8S; Serie bis
19 Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
225/50R17 M+S	A02) bis A10)
BF1) E77a)
235/45R17 M+S
245/45R17 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
132 bis 180Audi TT
(Coupe, Roadster;
Baureihe 8S; Serie auch
20Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
225/50R17 M+S	A02) bis A10)
BF1) E77a) E85)
235/45R17 M+S
245/45R17 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 228Audi TTS
(Coupe, Roadster;
Baureihe 8S; Serie bis
19 Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
225/50R17 M+S	A02) bis A10)
BF1) E77a)
235/45R17 M+S
235/50R17 M+S
A01) G01) K27)
245/45R17 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 235Audi TTS
(Coupe, Roadster;
Baureihe 8S; Serie auch
20Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
225/50R17 M+S	A02) bis A10)
BF1) E77a) E85)
235/45R17 M+S
235/50R17 M+S
A01) G01) K27)
245/45R17 M+S 

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Anlage-Nr. :	20
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der  in
Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr.  ....",
eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001104-B0-216
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E44)Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54)Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E75)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E76)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann
auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
E77)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
•bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
E77a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
•ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
E85)Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
E86)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1C)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19  ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. :	20
Seite :	12 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K27)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K58)An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120
mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K59)An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3-Türer:
•die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
•der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt
bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus
ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den
Stoßfänger entfällt,
•die waagerecht  ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz
nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
•die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
•der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt
bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger
entfällt,
•die waagerecht  ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz
nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
K63)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von  der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
eng an das Blechradhaus anzulegen. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. :	20
Seite :	13 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
K67)An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das
Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
•der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
K74)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte sind zu
entfernen,
•die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50°nach
hinten umzulegen,
•der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K83)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 40° nach hinten umzulegen
und der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
Nachweises.
W215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. :	20
Seite :	14 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
W225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 20 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
RC34-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 07.04.2021