RC36 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur TTG NR.101846 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55025726 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC36-657-4L 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad
 
Modell RC36 
Typ RC36-657-4L 
Radgröße 6,5Jx17H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Rad- last 
(kg) 
Abrollumfang 	(mm)
 
M41 RC36-657-4L M41 / ohne Ring 4/100/54,1 47 600 2150 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 101846 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC36-657-4L (s.o.) 
Radgröße 6,5Jx17H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Mutter M12x1,5 Brock Typ D6 Kegel 60° 110 - 
S02 Schraube M12x1,5 Brock Typ: ZS1C Kegel 60° 100 	28 
S03 Serien-Mutter M12x1,5 	Kegel 60° 110 - 
S04 Serien-Mutter M12x1,5 	Kegel 60° 125 - 
S05 Serien-Mutter M12x1,5 (Höhe: 25 mm) Kegel 60° 110 - 
 
Prüfungen  
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen 
durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Hyundai
 
  
Kia 
  
Mazda 
  
Suzuki 
  
Toyota 
   
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
   

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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55025726 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC36-657-4L 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Hyundai Bayon 
BC3 
e5*2007/46*0121*.. 
- 15/16-Zoll Serie 
58-88 195/45R17 A33  	A21 A58 A99 
Flh KMV Z15 
Z16 S04 
58-88 205/45R17 A33  
Hyundai Bayon 	BC3 
e5*2007/46*0121*.. 
- 17-Zoll Serie 
73-88 205/50R17 A91  	A21 A58 A99 
Flh KMV V17 
Z17 S04 73-88 205/55R17 A91  
73-88 215/50R17 A12  
73-88 225/50R17 A01 A12 K1a K1b K2b K6w K8h 
Hyundai i10 (II) 
IA, IA-HME 
e11*2007/46*1008*..; 
e13*2007/46*1602*..; 
e5*2007/46*1086*.. 
- incl. Facelift 2017 
48-64 195/40R17  	A12 A21 A58 
A99 Flh Y13 
S03 
Hyundai i10 (III) 	AC3 	e5*2007/46*0090*.. 
- incl. N-Line 
46-74 195/40R17  	A12 A21 A58 
A99 Flh S03 
Hyundai i20 (I) 
PB, PBT 
e11*2001/116*0333*. 
e11*2007/46*0129*.. 
- incl. Facelift 2012 
55-94 195/40R17 T81  	A12 A21 A99 
Flh S01 55-94 195/45R17  
Hyundai i20 (II) 
GB, GB-HME 
e11*2007/46*1600*..; 
e13*2007/46*1603*.., 
e5*2007/46*1087*.. 
- Fließheck 
- Coupé 
incl. Facelift 2018 
55-88 195/45R17  	A12 A21 A99 
Cpe Flh KOV 
S04 
55-88 205/45R17  
Hyundai i20 (II) Active 
GB, GB-HME 
e11*2007/46*1600*..; 
e13*2007/46*1603*.., 
e5*2007/46*1087*.. 
66-88 195/45R17  	A12 A21 A99 	Flh KMV S04 
66-88 205/45R17  
Hyundai i20 (III) 
BC3 
e5*2007/46*0121*.. 
58-88 185/50R17 A91 M+S  	A21 A58 A99 
Flh NoE NoP 
S04 
58-88 195/45R17 A33  
58-88 205/45R17 A12  
Hyundai Inster 
AX1 
e4*2018/858*00225*.. 
- Elektro 
24, 28 195/45R17 ASo T85  	A21 A58 A99 
Flh S04 
24, 28 205/45R17 ASo   

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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55025726 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC36-657-4L 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Kia Picanto (III) 
JA 
e11*2007/46*3848*..; 
e5*2007/46*1078*.. 
- incl. Facelift 2020+2024 
46-74 195/40R17  	A12 A21 A58 
A99 Flh KOV 
S03 
Kia Picanto (III) X-Line 	JA 	e11*2007/46*3848*..; 	e5*2007/46*1078*.. 
- incl. Facelift 2020 
49-74 195/40R17  	A12 A21 A58 
A99 Flh KMV 
S03 
Kia Rio (IV) 	YB 
e11*2007/46*3777*..; 
e5*2007/46*1077*.. 
- incl. Facelift 2020 
57-89 195/45R17 T85  	A12 A21 A58 
A99 Flh S04 
57-89 205/45R17  
Kia Stonic 	YB, YB-KMD 
e11*2007/46* 
3777*01-..; 
e5*2007/46*1077*..; 
e1*2007/46*2094*.. 
- 15/16-Zoll Serie 
- incl. Facelift 2020 + 2025 58-100   195/45R17 A39 T85  	A21 A58 A99 
Z15 Z16 S04 58-100 205/45R17 A39  
Kia Stonic 
YB, YB-KMD 
e11*2007/46* 
3777*01-..; 
e5*2007/46*1077*..; 
e1*2007/46*2094*.. 
- 17 Zoll Serie 
- incl. Facelift 2020 + 2025 
73-100 205/50R17 A90  	A21 A58 A99 
Z17 S04 
73-100 205/55R17 A12  
Mazda 2 (II) 
DE, DE1 
e13*2001/116*0254*, 
e13*2001/116*0255*. 
50-76 185/35R17 R37 R70 A12 A21 A99 
Flh S05 
50-76 195/40R17  
Suzuki Swift (IV) 
MZ 
e4*2001/116*0090*.. 
51-75 195/40R17  	A12 A21 A58 
A99 Flh S02 51-75 195/45R17  
Toyota Yaris (III) 	XP13M(a), -/TMG 	e11*2007/46*0152*..; 
e13*2007/46*1722*..; 
e6*2007/46*0344*.. 
- incl. Facelift 2017 
51-82 195/40R17 T81  	A12 A21 A99 
Flh LY2 S01 
51-82 195/45R17   

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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55025726 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC36-657-4L 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Toyota Yaris Hybrid (III) 
XP13M(a), -/TMG 
e11*2007/46*0152*..; 
e13*2007/46*1722*..; 
e6*2007/46*0344*.. 
- incl. Facelift 2017 
54, 55 195/40R17 T81  	A12 A21 A99 
Flh LY3 S01 
54, 55 195/45R17  
Toyota Yaris TS (II) 
XP9 
e11*2001/116*0248* 
98 195/45R17  	A12 A21 A99 
Flh S01 
98 205/45R17  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die 
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere 
enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit 
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu 
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu 
berücksichtigen.
 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
   

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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55025726 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC36-657-4L 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 	Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, 
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen 
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
 
 
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 
mm zum Bremssattel zu achten.
 
 
ASo Es sind nur spezielle Gewebeschneeketten bzw. Textilschneeketten an den laut Betriebsanleitung 
dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten (s. 
Betriebsanleitung).
 
   

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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55025726 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC36-657-4L 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 	Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.
 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft 
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache 
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
 
 
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte 
um 5 mm aufzuweiten.
 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
 
LY2 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger 
Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3 
Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).
 
 
LY3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger 
Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3 
Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).
 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines 
dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. 
OVC-HEV).
 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren 
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
 
 
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den 
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
 
   

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GUTACHTEN zur TTG NR.101846 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55025726 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC36-657-4L 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 	S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 195/40R17 215/35R17
 
Nr.   2 195/45R17 215/40R17 
Nr.   3 205/40R17 225/35R17 
Nr.   4 205/45R17 235/40R17 
Nr.   5 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 
Nr.   6 205/55R17 225/50R17 
Nr.   7 215/40R17 245/35R17 
Nr.   8 215/45R17 235/40R17, 245/40R17 
Nr.   9 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 
Nr. 10 215/55R17 235/50R17 
Nr. 11 225/45R17 245/40R17, 255/40R17 
Nr. 12 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 
Nr. 13 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 
Nr. 14 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 
Nr. 15 235/50R17 255/45R17 
Nr. 16 235/55R17 255/50R17 
Nr. 17 235/60R17 255/55R17 
Nr. 18 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 
Nr. 19 255/45R17 285/40R17 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des 
Fahrzeugs mitzuführen. 
 
Y13 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße (u.a. 
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
   

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GUTACHTEN zur TTG NR.101846 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55025726 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC36-657-4L 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 	Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen 
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
 	Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen 
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
 	Z17 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen 
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
 	Prüfort und Prüfdatum  	Die Verwendungsprüfung fand am 25. Juni 2026 in Lambsheim statt.  
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2026. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 25. Juni 2026 
 
Laux    	00470887.DOCX