B41 – Gutachtentext und Auflagen

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001129-A0-216
Anlage-Nr. : FG1a
Seite :	1 / 3
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	B41-8521
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy W heels
Montageposition:	Vorderachse **)
Radausführung:	BA1
Radausführungskennz.:	BA1; Lk112
Radgröße:	8½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:	19 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	1020 kg
Reifenabrollumfang:	2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier 
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-9521,BA1 (ABE-Nr. 53448*0) 
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten 
Gutachten für den Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*0) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. 
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. 
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: PORSCHE
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 160 Nm 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001129-A0-216
Anlage-Nr. : FG1a
Seite :	2 / 3
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
95B	e13*2007/46*1 165*..
95BN	e13*2007/46*1 164*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen, ggf. Auflagen
Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, ET19 9½Jx21H2, ET22
Auflagen und Hinweise
155 bis 324 Porsche Maca n 245/40R21
N255)
275/35R21 A02) bis A10)
B33) BF1) V00)
255/40R21
N265)
285/35R21 A02) bis A10)
B33) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten 
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521,BA1 (ABE-Nr. 53448*0 an der Hinterachse zulässig 
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten 
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtli ch anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraf	tfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die A	ngaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der P	flicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeits bereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeits kennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mi	t den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen m	it Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile m	üssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw	. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001129-A0-216
Anlage-Nr. : FG1a
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
B33)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
•Vorderachse:  Porsche Ceramic Bremsanlage mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe
Ø396x38 mm, 6-Kolben-Festsattel
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 160 Nm
N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage FG1a mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B41-8521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 02.12.2020