RC32 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	1 / 7
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-656
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	T3
Radausführungskennz.:	T3; Lk114,3
Radgröße:	6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:	45 mm
Lochkreisdurchmesser:	114,3 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	60,10 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	680 kg
Reifenabrollumfang:	2210 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:SUZUKI
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25	ZP-578D2110 Nm
BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,
Schaftlänge 28 mm
110 Nm
BF3 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25	110 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	2 / 7
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FR	e4*2007/46*0142*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
131 Suzuki Kizashi
(4-türig Limousine)
215/60R16
A93)
A02) bis A10)
BF1)
225/55R16
A93a)
225/60R16
A01) G01)
235/55R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ	e4*2001/116*0090*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
92 Suzuki Swift Sport 195/50R16
A01) K04)
A02) bis A10)
BF2)
205/45R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ	e4*2007/46*0155*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 Suzuki Swift Sport 195/50R16	A02) bis A10)
BF2)
205/45R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ	e4*2007/46*1205*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
95 bis 103 Suzuki Swift Sport 195/50R16
A93a)
A02) bis A10)
A11) BF3)
205/50R16
A01) K03) 

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Nr. :	RA-000958-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	3 / 7
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
EY	e4*2001/116*0105*..
EY	e4*2007/46*0284*..
EY-2	e50*2007/46*0016*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana
(5-türig, mit
Serienverbreiterung)
195/60R16	A02) bis A10)
A98a) BF2)
205/55R16
205/60R16
215/55R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
EY	e4*2001/116*0105*..
EY	e4*2007/46*0284*..
EY-2	e50*2007/46*0016*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana
(5-türig, ohne
Serienverbreiterung)
195/60R16	A02) bis A10)
A98a) BF2)
205/55R16
205/60R16
215/55R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GY	e4*2001/116*0124*..
GY	e4*2007/46*0291*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana
(5-türig, mit
Serienverbreiterung)
205/55R16	A02) bis A10)
A98a) BF1)
205/60R16
215/55R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16 

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Nr. :	RA-000958-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	4 / 7
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GY	e4*2001/116*0124*..
GY	e4*2007/46*0291*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana
(5-türig, ohne
Serienverbreiterung)
205/55R16	A02) bis A10)
A98a) BF1)
205/60R16
215/55R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
JY	e4*2007/46*0779*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 Suzuki SX4
(bis EG-Genehmigungs-
Nr. e4*2007/46*0779*03)
205/55R16	A02) bis A10)
BF2) E45)
205/60R16
215/50R16
215/55R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
A01) K01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
JY	e4*2007/46*0779*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
82 bis 103 Suzuki SX4
(ab EG-Genehmigungs-
Nr. e4*2007/46*0779*04)
215/60R16	A02) bis A10)
A11) BF2) E45a)
225/55R16
235/55R16
A01) K04) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	5 / 7
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
JT	e4*2001/116*0091*..
JT	e4*2007/46*0292*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
78 bis 171 Suzuki Grand Vitara
(3- und 5-türig)
215/70R16
A98a)
A02) bis A10)
BF1)
215/75R16
A98a)
225/65R16
A93)
225/70R16
A93)
235/65R16
A93)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
LY	e4*2007/46*0928*..
LY	e6*2007/46*00005*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 bis 103 Suzuki Vitara 215/60R16	A02) bis A10)
A11) BF2)
225/55R16
235/55R16
A01) K04)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	6 / 7
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A98a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: ZP-578D2
Anzugsmoment: 110 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-H0-216
Anlage-Nr. : 13
Seite :	7 / 7
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Anzugsmoment: 110 Nm
E45)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03
E45a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Anlage 13 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 05.10.2022