RC34 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-B0-216 Anlage-Nr. : 14 Seite : 1 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-759 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: X7 Radausführungskennz.: X7; Lk108 Radgröße: 7½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 50,5 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 63,40 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 750 kg Reifenabrollumfang: 2270 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:FORD Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP-580D6F130 Nm BF2 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 200 Nm BF3 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 130 Nm BF4 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 120 Nm BF5 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 140 Nm BF6 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP-533 D13CL10F 200 Nm BF7 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP-533 D13F 140 Nm
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-B0-216 Anlage-Nr. : 14 Seite : 2 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. DM2-CNG e13*2001/116*1018*.. DM2-LPG e13*2001/116*1000*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 107 Ford C-Max 215/35R19 N225) T85) A02) bis A10) BF1) S01) 225/35R19 A01) L23) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 134 Ford C-Max, Grand C- Max (Ausführungen mit Serie nicht nur 205/55R16) 215/35R19 A93) N225) T85) A02) bis A10) BF1) S01) 225/35R19 A93a) N235) T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SBF e1*2007/46*1524*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 175 Ford Edge 235/50R19 A93a) A02) bis A10) BF2) 235/55R19 A93a) 245/50R19 A93a) 255/50R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. DA3-RS e13*2001/116*1010*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 224 bis 257 Ford Focus RS 225/35R19 M+S A02) bis A10) BF1)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-B0-216 Anlage-Nr. : 14 Seite : 3 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. DYB-N e13*2007/46*1363*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 134 Ford Focus (Limousine, Kombi) 215/35R19 A93a) T85) A02) bis A10) BF1) S01) 225/35R19 T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 136 bis 184 Ford Focus ST 225/35R19 A02) bis A10) A93a) BF1) N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DEH e13*2007/46*1911*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 134 Ford Focus (Limousine, Ausführungen mit Verbundlenkerachse) 225/35R19 A93a) T88) A02) bis A10) A11) BF3) E73) 225/40R19 A01) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DEH e13*2007/46*1911*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 134 Ford Focus (Limousine, Kombi, Ausführungen mit Mehrlenkerachse) 225/35R19 A93a) T88) A02) bis A10) A11) BF3) E73) 225/40R19 A01) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DEH e13*2007/46*1911*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 140 bis 206 Ford Focus ST (Limousine, Kombi) 225/35R19 A02) bis A10) A93a) BF3)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-B0-216 Anlage-Nr. : 14 Seite : 4 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 147 Ford Kuga (1. Generation) 225/40R19 A93) N235) A02) bis A10) BF1) E61) S01) 225/45R19 A93) N235) 235/45R19 A93) 245/45R19 G2E) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 178 Ford Kuga (2. Generation) 225/45R19 N235) A02) bis A10) BF1) E62) 235/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DFK e13*2007/46*2188*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 88 bis 140 Ford Kuga (3. Generation) 225/55R19 A93) A02) bis A10) A11) BF4) 235/50R19 A93a) 245/50R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BA7 e13*2001/116*0249*.. BA7-HEV e13*2007/46*1485*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 177 Ford Mondeo (ab Modelljahr 2015) 225/40R19 N235) A02) bis A10) A11) BF5) E65) 225/40R19 M+S
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-B0-216 Anlage-Nr. : 14 Seite : 5 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. WA6-N e13*2007/46*1340*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 74 bis 176 Ford S-Max 1. Generation; Ford Galaxy 2. Generation 225/40R19 A02) bis A10) BF6) E69) S01) T93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 88 bis 177 Ford S- Max 2. Generation; Ford Galaxy 3. Generation (Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis einschließlich 18 Zoll Serienbereifung) 235/45R19 A02) bis A10) BF2) E69a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 88 bis 177 Ford S- Max 2. Generation; Ford Galaxy 3. Generation (Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die mit 19 Zoll Bereifung ausgerüstet sind) 235/45R19 A02) bis A10) BF2) E69a) 245/45R19 G2F) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PJ2 e1*2001/116*0207*.. PU2 e1*2007/46*0272*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 bis 88 Ford Transit Connect / Tourneo Connect (ab Facelift 2018) 225/40R19 A02) bis A10) BF7) E74) G0Z) T93) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-B0-216 Anlage-Nr. : 14 Seite : 6 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-B0-216 Anlage-Nr. : 14 Seite : 7 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP-580D6F Anzugsmoment: 130 Nm BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Anzugsmoment: 200 Nm BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 130 Nm BF4)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 120 Nm BF5)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 140 Nm BF6)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Zubehörkit: ZP-533 D13CL10F Anzugsmoment: 200 Nm BF7)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Zubehörkit: ZP-533 D13F Anzugsmoment: 140 Nm E61)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation: •an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR` E62)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation: •an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA` E65)Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0249*26. E69)Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0185*23. E69a)Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0185*24. E73)Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-B0-216 Anlage-Nr. : 14 Seite : 8 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 E74)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018: •Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14 •Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26 G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0Z)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2E)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2F)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. L23)Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1342639 eingebaut werden. Kontrollmöglichkeit: Bei korrekt eingebautem Lenkeinschlagbegrenzer besteht bei voll eingeschlagener Lenkung ein Abstand von mindestens 5mm zur Karosserie bzw. zum Innenradhaus. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01)Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T85)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-B0-216 Anlage-Nr. : 14 Seite : 9 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 14 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-759 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 12.09.2022