RC34 – Gutachtentext und Auflagen

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-A0-216
Anlage-Nr. : 11b
Seite :	1 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-808
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy W heels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	X7
Radausführungskennz.:	X7; Lk108
Radgröße:	8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	45 mm
Lochkreisdurchmesser:	108 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	63,40 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	820 kg
Reifenabrollumfang:	2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reif	engröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder f	unktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:LAND-ROVER
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5	ZP-533
D13F
140 Nm
BF2 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5	ZP-533
D13F
150 Nm 

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Nr. :	RA-001105-A0-216
Anlage-Nr. : 11b
Seite :	2 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
LF	e11*2001/116* 0300*..
LF	e11*2007/46*0 134*..
LF-A	e3*2007/46*0222* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 177 Land Rover Freeland er 2225/60R18
A93) N235)
A02) bis A10)
BF1)
235/55R18
A01) A93) K03 )
235/60R18
A01) A93) K03 )
245/55R18
A01) K03)
255/50R18
A01) K03) K04 )
255/55R18
A01) K03) K04 )
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
LC	e11*2007/46*1 659*..
LC	e5*2007/46*1058* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 213 Land-Rover Discov ery
Sport
225/55R18
A93a) N235)
A02) bis A10)
BF2) E50) EF0)
225/55R18 M+S
A93a)
225/60R18
A93a) N235)
225/60R18 M+S
A93a)
235/55R18
235/60R18
245/50R18
245/55R18 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-A0-216
Anlage-Nr. : 11b
Seite :	3 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
LV	e11*2007/46*0 223*..
LV-A	e3*2007/46*0221* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 213 Range Rover Ev oque,
Range Rover Ev oque
Cabrio, Range Rove r
Evoque Van
225/60R18
A93) N235)
A02) bis A10)
BF1) EF0)
235/55R18
A93a)
235/60R18
A93a)
245/55R18
255/50R18
255/55R18
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
LZ	e5*2007/46*0076* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 227 Range Rover Ev oque225/60R18
N235)
A02) bis A10)
BF2) EF0)
225/60R18 M+S
225/65R18
GC2) N235)
225/65R18 M+S
GC2)
235/55R18
235/60R18 

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Nr. :	RA-001105-A0-216
Anlage-Nr. : 11b
Seite :	4 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
LY	e11*2007/46*3 954*..
LY	e5*2007/46*1057* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
132 bis 280 Range Rover Velar 255/60R18
A94)
A02) bis A10)
BF1) EF0)
255/65R18
GEX)
265/55R18
A94)
265/60R18
A94a) G93)
275/60R18
GEX)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtli ch anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraf	tfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die A	ngaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der P	flicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeits bereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeits kennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mi	t den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen m	it Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile m	üssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw	. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. 

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Nr. :	RA-001105-A0-216
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Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem A	llradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleic	h großem
Abrollumfang zulässig sind. Es m üssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutac	hten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von W uchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht m	ehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht m	ehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht m	ehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht m	ehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radherstell er mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZP-533 D13F
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2)Es sind folgende vom Radherstell er mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZP-533 D13F
Anzugsmoment: 150 Nm
E50)Nicht zulässig an Fahrzeugen die mit 21-Zoll Serienreifen ausgerüstet sind.
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reif en-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-A0-216
Anlage-Nr. : 11b
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Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
G93)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/65R18,
265/40R22, 265/45R21  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GC2)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungs	größe 235/50R20  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC	-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GEX)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungs	größe 255/65R18  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC	-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstell	en der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens 	(1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstell	en der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens 	(1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reif engrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z	ugelassen sind.
Die Anlage 11b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit i n Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 29.01.2021