RC34 – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 11b Seite : 1 / 6 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-808 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy W heels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: X7 Radausführungskennz.: X7; Lk108 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 63,40 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 820 kg Reifenabrollumfang: 2270 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reif engröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder f unktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:LAND-ROVER Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP-533 D13F 140 Nm BF2 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP-533 D13F 150 Nm
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 11b Seite : 2 / 6 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): LF e11*2001/116* 0300*.. LF e11*2007/46*0 134*.. LF-A e3*2007/46*0222* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 177 Land Rover Freeland er 2225/60R18 A93) N235) A02) bis A10) BF1) 235/55R18 A01) A93) K03 ) 235/60R18 A01) A93) K03 ) 245/55R18 A01) K03) 255/50R18 A01) K03) K04 ) 255/55R18 A01) K03) K04 ) Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): LC e11*2007/46*1 659*.. LC e5*2007/46*1058* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 213 Land-Rover Discov ery Sport 225/55R18 A93a) N235) A02) bis A10) BF2) E50) EF0) 225/55R18 M+S A93a) 225/60R18 A93a) N235) 225/60R18 M+S A93a) 235/55R18 235/60R18 245/50R18 245/55R18
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 11b Seite : 3 / 6 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): LV e11*2007/46*0 223*.. LV-A e3*2007/46*0221* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 213 Range Rover Ev oque, Range Rover Ev oque Cabrio, Range Rove r Evoque Van 225/60R18 A93) N235) A02) bis A10) BF1) EF0) 235/55R18 A93a) 235/60R18 A93a) 245/55R18 255/50R18 255/55R18 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): LZ e5*2007/46*0076* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 227 Range Rover Ev oque225/60R18 N235) A02) bis A10) BF2) EF0) 225/60R18 M+S 225/65R18 GC2) N235) 225/65R18 M+S GC2) 235/55R18 235/60R18
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 11b Seite : 4 / 6 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): LY e11*2007/46*3 954*.. LY e5*2007/46*1057* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 132 bis 280 Range Rover Velar 255/60R18 A94) A02) bis A10) BF1) EF0) 255/65R18 GEX) 265/55R18 A94) 265/60R18 A94a) G93) 275/60R18 GEX) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtli ch anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraf tfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die A ngaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der P flicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeits bereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeits kennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mi t den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen m it Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile m üssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw . Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 11b Seite : 5 / 6 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem A llradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleic h großem Abrollumfang zulässig sind. Es m üssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutac hten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von W uchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht m ehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht m ehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht m ehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht m ehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende vom Radherstell er mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Zubehörkit: ZP-533 D13F Anzugsmoment: 140 Nm BF2)Es sind folgende vom Radherstell er mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Zubehörkit: ZP-533 D13F Anzugsmoment: 150 Nm E50)Nicht zulässig an Fahrzeugen die mit 21-Zoll Serienreifen ausgerüstet sind. EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reif en-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 11b Seite : 6 / 6 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 G93)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/65R18, 265/40R22, 265/45R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GC2)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungs größe 235/50R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC - Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEX)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungs größe 255/65R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC - Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstell en der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstell en der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reif engrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen sind. Die Anlage 11b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit i n Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 29.01.2021