RC32 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-O0-216 Anlage-Nr. : 18 Seite : 1 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-758 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: M45 Radausführungskennz.: M45; Lk114,3 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 52 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 800 kg Reifenabrollumfang: 2350 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:HYUNDAI Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 110 Nm BF2 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 125 Nm BF3 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 120 Nm
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-O0-216 Anlage-Nr. : 18 Seite : 2 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BC3 e5*2007/46*0121*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 Hyundai i20 N 215/40R18 A02) bis A10) BF1) 225/35R18 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FD e11*2001/116*0313*.. FDH e11*2001/116*0343*.. FDH e11*2007/46*0225*.. FDHG e11*2001/116*0361*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 105 Hyundai i30, i30CW (Limousine, Kombi) 205/40R18 T86) A02) bis A10) BF1) 215/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GDH e11*2007/46*0337*.. GDH e11*2007/46*0338*.. GDH-HME e13*2007/46*1604*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 100 Hyundai i30, i30CW (3-Türer, 5-Türer, Kombi) 205/40R18 A02) bis A10) BF1) 215/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GDH e11*2007/46*0337*.. GDH e11*2007/46*0338*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 137 Hyundai I30 Turbo 225/40R18 A02) bis A10) BF1)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-O0-216 Anlage-Nr. : 18 Seite : 3 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PDE e11*2007/46*3807*.. PDE e5*2007/46*1075*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 70 bis 118 Hyundai i30 (5-Türer, Kombi, Fastback) 205/40R18 A93a) A02) bis A10) A11) BF2) E54) 205/45R18 G2P) 215/40R18 225/35R18 A93a) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PDE e11*2007/46*3807*.. PDE e5*2007/46*1075*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 71 bis 118 Hyundai i30 N Sports, i30 Fastback N Sports (5-türer, Fastback, N Line) 225/40R18 A02) bis A10) A11) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PDE e11*2007/46*3807*.. PDE e5*2007/46*1075*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 184 Hyundai i30 N, i30 Fastback N 225/40R18 A02) bis A10) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PDE e11*2007/46*3807*.. PDE e5*2007/46*1075*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 202 bis 206 Hyundai i30 N Performance, i30 Fastback N Performance 225/40R18 A02) bis A10) BF2)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-O0-216 Anlage-Nr. : 18 Seite : 4 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JC e4*2007/46*0207*.. JC e4*2007/46*0223*.. JC-HME e13*2007/46*1605*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 57 bis 94 Hyundai IX20 205/40R18 A02) bis A10) BF1) 205/45R18 215/40R18 225/35R18 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AE e4*2007/46*1157*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 Hyundai Ioniq (Nur Fahrzeuge mit Hybridantrieb) 205/40R18 N215) A02) bis A10) A11) BF1) 215/40R18 N225) 225/35R18 A93a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CE e4*2018/858*00145*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 37 bis 81 Hyundai Ioniq 6 (2WD, 4WD) 225/55R18 A02) bis A10) A94) BF3) 235/50R18 245/50R18
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-O0-216 Anlage-Nr. : 18 Seite : 5 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): OS e4*2007/46*1259*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 146 Hyundai Kona, Kona Hybrid (Frontantrieb) 205/45R18 A93) A02) bis A10) A11) BF1) 205/50R18 A93a) GG4) 215/45R18 A93) 215/50R18 G7U) 225/45R18 A93a) 235/45R18 ECE) G7U) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): OS e4*2007/46*1259*.. OSE e4*2007/46*1522*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 26 bis 28 Hyundai Kona Elektro215/45R18 A93) A02) bis A10) BF1) 215/50R18 225/45R18 A93a) 235/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): OS e4*2007/46*1259*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 146 Hyundai Kona (Allradantrieb) 205/50R18 A93a) N215) A02) bis A10) A11) BF1) 215/45R18 A93) 215/50R18 225/45R18 A93a) 235/45R18 ECE)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-O0-216 Anlage-Nr. : 18 Seite : 6 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): OS e4*2007/46*1259*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 206 Hyundai Kona N 225/45R18 A93) A02) bis A10) BF1) 235/45R18 A93a) 245/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SX2 e4*2018/858*00153*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 69 bis 146 Hyundai Kona (Fahrzeuge mit Einzelradaufhängung an HA; Front- + Allradantrieb) 205/50R18 A01) A93) G01) N215) A02) bis A10) BF3) 205/55R18 A93a) N215) 215/50R18 A01) A93a) G01) 215/55R18 225/45R18 A01) A93) G01) 225/50R18 235/45R18 A01) A93a) G01) 235/50R18 245/45R18
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-O0-216 Anlage-Nr. : 18 Seite : 7 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SX2 e4*2018/858*00153*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 69 bis 146 Hyundai Kona (Fahrzeuge mit Verbundlenker an HA; Frontantrieb) 205/50R18 A01) A93) G01) N215) A02) bis A10) A11) BF3) 205/55R18 N215) 215/50R18 A93a) 215/55R18 225/45R18 A01) A93) G01) 225/50R18 235/45R18 A93a) 245/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SX2E e4*2018/858*00168*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 33 bis 53 Hyundai Kona Elektro215/55R18 A02) bis A10) BF3) EF0) 225/50R18 235/50R18 245/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TM e4*2007/46*1318*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 147 Hyundai Santa Fe 235/60R18 A02) bis A10) BF2) E56) 245/55R18 255/55R18
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-O0-216 Anlage-Nr. : 18 Seite : 8 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TM e4*2007/46*1318*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 132 bis 148 Hyundai Santa Fe, Santa Fe Hybrid 235/60R18 A02) bis A10) A11) BF2) E56a) 245/55R18 255/55R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): MX5 e4*2018/858*00188*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 118 Hyundai Santa Fe 235/60R18 A02) bis A10) A93) BF3) 245/55R18 255/55R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TL e11*2007/46*2711*.. TL e5*2007/46*1084*.. TLE e11*2007/46*2724*.. TLE e5*2007/46*1076*.. TLE-HME e13*2007/46*1612*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 136 Hyundai Tucson 215/55R18 N225) A02) bis A10) A11) BF1) 215/55R18 M+S 225/50R18 A93a) 225/55R18 235/50R18 A01) K03) K04) 245/50R18 A01) K03) K04)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-O0-216 Anlage-Nr. : 18 Seite : 9 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NX4E e5*2018/858*00001*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 132 Hyundai Tucson, ix35215/60R18 A02) bis A10) A11) BF3) 225/55R18 235/55R18 245/50R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FS e11*2007/46*0194*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 97 bis 137 Hyundai Veloster 215/35R18 A02) bis A10) BF1) 215/40R18 225/35R18 225/40R18 G1R) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-O0-216 Anlage-Nr. : 18 Seite : 10 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 110 Nm BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 125 Nm
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-O0-216 Anlage-Nr. : 18 Seite : 11 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 120 Nm E54)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line). E56)Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*02 E56a)Nur zulässig an Fahrzeugen ab der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*03 ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2P)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7U)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GG4)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-O0-216 Anlage-Nr. : 18 Seite : 12 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 18 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC32-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 14.04.2025