RC32 – Gutachtentext und Auflagen

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-O0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	1 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-758
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	M45
Radausführungskennz.:	M45; Lk114,3
Radgröße:	7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	52 mm
Lochkreisdurchmesser:	114,3 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	67,10 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	800 kg
Reifenabrollumfang:	2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:HYUNDAI
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	110 Nm
BF2 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	125 Nm
BF3 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	120 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-O0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	2 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
BC3	e5*2007/46*0121*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 Hyundai i20 N 215/40R18	A02) bis A10)
BF1)
225/35R18
A01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FD	e11*2001/116*0313*..
FDH	e11*2001/116*0343*..
FDH	e11*2007/46*0225*..
FDHG	e11*2001/116*0361*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 105 Hyundai i30, i30CW
(Limousine, Kombi)
205/40R18
T86)
A02) bis A10)
BF1)
215/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH	e11*2007/46*0337*..
GDH	e11*2007/46*0338*..
GDH-HME	e13*2007/46*1604*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 100 Hyundai i30, i30CW
(3-Türer, 5-Türer, Kombi)
205/40R18	A02) bis A10)
BF1)
215/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH	e11*2007/46*0337*..
GDH	e11*2007/46*0338*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
137 Hyundai I30 Turbo 225/40R18	A02) bis A10)
BF1) 

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Nr. :	RA-000960-O0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	3 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE	e11*2007/46*3807*..
PDE	e5*2007/46*1075*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 118 Hyundai i30
(5-Türer, Kombi,
Fastback)
205/40R18
A93a)
A02) bis A10)
A11) BF2) E54)
205/45R18
G2P)
215/40R18
225/35R18
A93a)
225/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE	e11*2007/46*3807*..
PDE	e5*2007/46*1075*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
71 bis 118 Hyundai i30 N Sports, i30
Fastback N Sports
(5-türer, Fastback, N
Line)
225/40R18	A02) bis A10)
A11) BF2)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE	e11*2007/46*3807*..
PDE	e5*2007/46*1075*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
184 Hyundai i30 N, i30
Fastback N
225/40R18	A02) bis A10)
BF2)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE	e11*2007/46*3807*..
PDE	e5*2007/46*1075*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
202 bis 206 Hyundai i30 N
Performance, i30
Fastback N Performance
225/40R18	A02) bis A10)
BF2) 

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Nr. :	RA-000960-O0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	4 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
JC	e4*2007/46*0207*..
JC	e4*2007/46*0223*..
JC-HME	e13*2007/46*1605*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
57 bis 94 Hyundai IX20 205/40R18	A02) bis A10)
BF1)
205/45R18
215/40R18
225/35R18
225/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AE	e4*2007/46*1157*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 Hyundai Ioniq
(Nur Fahrzeuge mit
Hybridantrieb)
205/40R18
N215)
A02) bis A10)
A11) BF1)
215/40R18
N225)
225/35R18
A93a)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
CE	e4*2018/858*00145*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
37 bis 81 Hyundai Ioniq 6
(2WD, 4WD)
225/55R18	A02) bis A10)
A94) BF3)
235/50R18
245/50R18 

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Nr. :	RA-000960-O0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	5 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
OS	e4*2007/46*1259*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 146 Hyundai Kona, Kona
Hybrid
(Frontantrieb)
205/45R18
A93)
A02) bis A10)
A11) BF1)
205/50R18
A93a) GG4)
215/45R18
A93)
215/50R18
G7U)
225/45R18
A93a)
235/45R18
ECE) G7U)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
OS	e4*2007/46*1259*..
OSE	e4*2007/46*1522*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
26 bis 28 Hyundai Kona Elektro215/45R18
A93)
A02) bis A10)
BF1)
215/50R18
225/45R18
A93a)
235/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
OS	e4*2007/46*1259*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 146 Hyundai Kona
(Allradantrieb)
205/50R18
A93a) N215)
A02) bis A10)
A11) BF1)
215/45R18
A93)
215/50R18
225/45R18
A93a)
235/45R18
ECE) 

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Nr. :	RA-000960-O0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	6 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
OS	e4*2007/46*1259*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
206 Hyundai Kona N 225/45R18
A93)
A02) bis A10)
BF1)
235/45R18
A93a)
245/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
SX2	e4*2018/858*00153*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
69 bis 146 Hyundai Kona
(Fahrzeuge mit
Einzelradaufhängung
an HA; Front- +
Allradantrieb)
205/50R18
A01) A93) G01) N215)
A02) bis A10)
BF3)
205/55R18
A93a) N215)
215/50R18
A01) A93a) G01)
215/55R18
225/45R18
A01) A93) G01)
225/50R18
235/45R18
A01) A93a) G01)
235/50R18
245/45R18 

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Nr. :	RA-000960-O0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	7 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
SX2	e4*2018/858*00153*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
69 bis 146 Hyundai Kona
(Fahrzeuge mit
Verbundlenker an HA;
Frontantrieb)
205/50R18
A01) A93) G01) N215)
A02) bis A10)
A11) BF3)
205/55R18
N215)
215/50R18
A93a)
215/55R18
225/45R18
A01) A93) G01)
225/50R18
235/45R18
A93a)
245/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
SX2E	e4*2018/858*00168*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
33 bis 53 Hyundai Kona Elektro215/55R18	A02) bis A10)
BF3) EF0)
225/50R18
235/50R18
245/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
TM	e4*2007/46*1318*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 147 Hyundai Santa Fe 235/60R18	A02) bis A10)
BF2) E56)
245/55R18
255/55R18 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-O0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	8 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
TM	e4*2007/46*1318*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
132 bis 148 Hyundai Santa Fe,
Santa Fe Hybrid
235/60R18	A02) bis A10)
A11) BF2) E56a)
245/55R18
255/55R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
MX5	e4*2018/858*00188*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
118 Hyundai Santa Fe 235/60R18	A02) bis A10)
A93) BF3)
245/55R18
255/55R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
TL	e11*2007/46*2711*..
TL	e5*2007/46*1084*..
TLE	e11*2007/46*2724*..
TLE	e5*2007/46*1076*..
TLE-HME	e13*2007/46*1612*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 136 Hyundai Tucson 215/55R18
N225)
A02) bis A10)
A11) BF1)
215/55R18 M+S
225/50R18
A93a)
225/55R18
235/50R18
A01) K03) K04)
245/50R18
A01) K03) K04) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-O0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	9 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NX4E	e5*2018/858*00001*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 132 Hyundai Tucson, ix35215/60R18	A02) bis A10)
A11) BF3)
225/55R18
235/55R18
245/50R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FS	e11*2007/46*0194*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
97 bis 137 Hyundai Veloster 215/35R18	A02) bis A10)
BF1)
215/40R18
225/35R18
225/40R18
G1R)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 

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Anlage-Nr. : 18
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 125 Nm 

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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 120 Nm
E54)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).
E56)Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*02
E56a)Nur zulässig an Fahrzeugen ab der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*03
ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1R)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2P)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/40R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7U)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
235/45R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GG4)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
225/45R18, 235/45R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-O0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	12 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 18 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC32-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 14.04.2025