B43 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell B43 
Typ B43-8521 
Radgröße 8,5Jx21H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
BA1 B43-8521 BA1 / ohne Ring 5/112/66,6 19 1050 2350 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 54439 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B43-8521 (s.o.) 
Radgröße 8,5Jx21H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Schraube M14x1,5  
Typ ZS2C ww. ZS2 DIV-004 
Kegel 60° 150 28 
S02 Schraube M14x1,5 (ZS2 DIV-004) Kegel 60° 120 	28 
S03 Schraube M14x1,5 (ZS2 DIV-004) Kegel 60° 150 	28 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Audi 
 Mercedes-Benz 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Audi A4 Allroad 	B8, B81 	e1*2001/116* 
0430*10-41;  
13*2007/46*1084*.. 
(FIN: WAUZZZ8K...) 
100-180 255/30R21 K1c K2b K6g K6n K8b T93  	A01 A12 A21 
A99 Car KMV 
X80 S02 
Audi A4 Allroad 	B8, B81 	e1*2001/116* 	0430*40-.. 	e13*2007/46* 
1084*25-.. 
(FIN: WAUZZZF4...) 
100-210 245/30R21 K1c K2b K4i K5w K6z K8b T91  A01 A12 A21 
 
A56 A99 Car 	KMV S02 100-210 255/30R21 K1c K2c K4i K5w K6z K8l T93  
Audi A7 Sportback 
4G, 4G1 
e1*2007/46*0436*..; 
e13*2007/46*1147*.. 
- incl. Facelift 2014 
140-230 255/30R21 K2b T93  A01 A12 A21 
A57 A99 S02 
Audi A7 Sportback 	F2 	e1*2007/46*1801*..; 	e1*2007/46*1840*.. 
150-250 245/35R21 K2b K5c T96  A01 A12 A21 
 
A57 A99 L06 	NoP S02 150-250 255/35R21 K2b K5d K7c  
Audi A7 Sportback 	TFSIe 	F2 	e1*2007/46*1801*.. 
- Plug-in Hybrid 
185,195    255/35R21 K2b K5d K7c T98  	A01 A12 A21 
A56 A99 L06 
S02 
Audi A8 
F8 
e1*2007/46*1751*.. 
210, 250 255/35R21 K1a K2b K3a T98  	A01 A12 A21  
A56 A60 A99 	L06 MHy NBF 	S02 338 255/35R21 K1a K2b K3a M+S T98  
Audi RS6 Avant 	F2 	e1*2007/46*1840*.. 
441, 463   245/40R21 A91 M+S T00  	A21 A56 A99 
 
BmK Car L06 	S02 441, 463   255/35R21 A91 M+S T98  
Audi RS7 Sportback 	F2 	e1*2007/46*1840*.. 
441, 463   245/40R21 A91 M+S T00  	A21 A56 A99 
 
BmK Flh L06 	S02 441, 463   255/35R21 A91 M+S T98  
Audi S7 Sportback 	F2 	e1*2007/46*1801*.. 
253,257    255/35R21 K2b K5d K7c T98  	A01 A12 A21 
A56 A99 L06 	NoP S02 
Audi S8 	F8 	e1*2007/46*1751*11-..
 
420 255/35R21 K1a K2b K3a M+S T98  	A01 A12 A21 
A56 A60 A99 	L06 MHy NBF 	S02 
EQC 400 4matic 	204X 	e1*2001/116* 	0480*31-.. 	- Elektro 
145 (300)  235/45R21 K1c  A01 A12 A21 
 
A56 A99 V21  
S01 
145 (300)  245/40R21 K1c T00  
145 (300)  255/40R21 K1c K2c T02   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
GLC-Klasse 	R2CGLC 	e1*2018/858*00186*.. 	- incl. Coupé 
- mit AMG-Line 
Verbreiterungen 
- max. 4,5° 
Hinterachslenkung 
120-270    235/45R21 K1a K1b T01  	A01 A12 A21 
 
A57 A99 B77  
Cb2 LM4 NoP 	V21 S03 
120-270    245/40R21 K1c T00 T96  
120-270    255/40R21 K1c K3i K5v T02  
GLC-Klasse 	R2CGLC 	e1*2018/858*00186*.. 	- incl. Coupé 
120-270    235/45R21 K1a K1b K2a K2b T01  	A01 A12 A21 
 
A57 A99 B77  
L05 NoP V21 	S03 
120-270    245/40R21 K1c K2c T00 T96  
120-270    255/40R21 K1c K2c K3i K5v T02  
GLC-Klasse 	R2CGLC 	e1*2018/858*00186*.. 
- incl. Coupé 
- mit AMG-Line 
Verbreiterungen 
- ohne 
Hinterachslenkung 
120-270    235/45R21 K1a K1b T01  	A01 A12 A21 
 
A57 A99 B77  
Cb2 L05 NoP 
V21 S03 
120-270    245/40R21 K1c T00 T96  
120-270    255/40R21 K1c K3i K5v T02  
S-Klasse 
R2S 
e1*2007/46*2115*.. 
- max. 4,5° 
Hinterachslenkung 
210-330    255/35R21 K1c K2a K2b K3i T98  A01 A12 A21 
A57 A60 A99 
B77 Lim LM4 
NoP S03 
S-Klasse 	R2S 
e1*2007/46*2115*.. 
- ohne 
Hinterachslenkung 
210-330    255/35R21 K1c K2a K2b K3i T98  A01 A12 A21 
A57 A60 A99 
B77 L05 Lim 
NoP S03 
S-Klasse 	R2S 	e1*2007/46*2115*.. 	- max. 10° 	Hinterachslenkung 
210-330    255/35R21 K1c K2a K2b K3i K4i K6r T98  A01 A12 A21 
A57 A60 A99 	B77 Lim LM5 	NoP S03 
 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 	geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / 
oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der 
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der 
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu 
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit 
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit 
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die 
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit 
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und 
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. 
 	A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet 	werden.  	A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 	von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
B77 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an 
Achse 1. 
 
BmK Die Räder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. 
 
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, 
Turnier, Variant, …). 
 
Cb2 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen 
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern:  
VA: 8,0x18, ET32,5 mit 235/60R18 und HA: 9,0x18, ET30 mit 255/55R18 ww.  
VA: 8,0x19, ET32,5 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET30 mit 255/50R19 ww.  
VA: 8,5x20, ET34,5 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20, ET35,5 mit 285/40R20  
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
  

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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte 	herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den 
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche 
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu 
zu befestigen. 
 
K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden 
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. 
 
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden 
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. 
 
K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm 
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm 
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur 
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. 
 
K6n An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6z An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 300mm 
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K7c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
K8b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
K8l An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter 
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.  
  

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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit 
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).  
L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen 
mit Allradlenkung (4WS). 
 
L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und 
ohne Allradlenkung (4WS). 
 
LM4 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit 
serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°. 
 
LM5 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit 
optionaler Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 10°. (Option/Code 216) 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Limousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). 
 
NBF Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV 
bzw. OVC-HEV). 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 	Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
V21 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.  1 235/45R21 255/40R21, 265/40R21 
Nr.  2 245/30R21 295/25R21 
Nr.  3 245/35R21 275/30R21, 285/30R21 
Nr.  4 245/40R21 275/35R21, 285/35R21 
Nr.  5 245/45R21 275/40R21 
Nr.  6 255/30R21 295/25R21, 305/25R21 
Nr.  7 255/35R21 285/30R21, 295/30R21 
Nr.  8 255/40R21 285/35R21 
Nr.  9 255/50R21 285/45R21 
Nr.10 265/35R21 295/30R21, 305/30R21, 315/30R21 
Nr.11 265/40R21 295/35R21, 305/35R21 
Nr.12 265/45R21 295/40R21 
Nr.13 275/35R21 315/30R21, 325/30R21 
Nr.14 275/40R21 305/35R21, 315/35R21 
Nr.15 275/45R21 315/40R21 
Nr.16 275/50R21 315/45R21 
Nr.17 285/35R21 325/30R21 
Nr.18 285/40R21 315/35R21 
Nr.19 285/45R21 315/40R21, 325/40R21 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
X80 Nur zulässig für Fahrzeuge (Audi A4 Allroad) mit serienmäßigen Reifengrößen 225/55R17 
oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung). 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 2. Mai 2024 in Lambsheim statt. 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Prüfergebnis  
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2022. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 2. Mai 2024 
 
 
Laux
   00427171.DOC