B41 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 28.07.2026

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001129-E0-216
Anlage-Nr. : 5b
Seite :	1 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	B41-8521
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	BA1
Radausführungskennz.:	BA1; Lk112
Radgröße:	8½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:	37 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	1020 kg
Reifenabrollumfang:	2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 150 Nm
BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 130 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001129-E0-216
Anlage-Nr. : 5b
Seite :	2 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC	e1*2007/46*1666*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 220 Mercedes E-Klasse
(Coupe, Cabrio;
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
ab 225/..)
245/30R21
T91)
A02) bis A10)
A11) BF1)
255/30R21
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC	e1*2007/46*1666*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 270 Mercedes E-Klasse
(Coupe, Cabrio;
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
ab 245/..)
245/30R21
N255) T91)
A02) bis A10)
A11) BF1)
255/30R21
N265)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
212	e1*2001/116*0501*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 270 Mercedes E-Klasse
(W213, Limousine)
245/30R21
N255) T91)
A01) bis A10)
A11) BF1) E111a) K01)
255/30R21
GA2) N265) T93)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES	e1*2007/46*1560*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
143 bis 250 Mercedes E-Klasse All-
Terrain
245/35R21	A01) bis A10)
BF1) K134)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 245/35R21
T96)
A01) bis A10)
BF1) K01) K02) K120)
255/35R21
T98) 

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Nr. :	RA-001129-E0-216
Anlage-Nr. : 5b
Seite :	3 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
164G	e1*2001/116*0340*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 285 Mercedes GL- Klasse265/45R21
N275)
A01) bis A10)
BF1) K01)
265/45R21 M+S
275/45R21
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
166	e1*2007/46*0598*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse,
GLS
(Ausführungen ohne
serienmäßige
Radhausverbreiterung)
265/45R21
N275)
A01) bis A10)
BF1) EF0) K01) K04)
275/45R21
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
166	e1*2007/46*0598*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse,
GLS
(Ausführungen mit
serienmäßiger
Radhausverbreiterung
und Serienreifen
295/40R21)
265/45R21
N275)
A02) bis A10)
BF1) EF0)
275/45R21
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 155 Mercedes GLA 245/30R21	A01) bis A10)
BF2) K01) K118) K119) K120)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 245/30R21	A01) bis A10)
BF2) K01) K118) K119) K120)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 165 Mercedes GLA
(H247)
245/35R21	A01) bis A10)
A11) BF2) K01) K02) K120)
255/35R21 

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Nr. :	RA-001129-E0-216
Anlage-Nr. : 5b
Seite :	4 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
225 bis 310 Mercedes GLA 35
AMG, GLA 45 AMG,
GLA 45 S AMG
(H247)
245/35R21	A01) bis A10)
BF2) K01)
255/35R21
K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 165 Mercedes GLB
(X247)
245/35R21	A01) bis A10)
BF2) K01) K02) K120)
255/35R21
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
225 Mercedes GLB 35 AMG
(X247)
245/35R21	A01) bis A10)
BF2) K01)
255/35R21
K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 243 Mercedes GLC
(X253, ohne
Verbreiterung)
245/40R21	A02) bis A10)
A11) BF1)
255/40R21
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 243 Mercedes GLC
(X253, mit Verbreiterung)
245/40R21
N255)
A02) bis A10)
A11) BF1)
245/40R21 M+S
255/40R21 

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Nr. :	RA-001129-E0-216
Anlage-Nr. : 5b
Seite :	5 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
270 bis 287 Mercedes GLC 43
AMG, GLC 43 AMG
Coupe
(X253, C253)
245/40R21 M+S	A02) bis A10)
BF1)
255/35R21 M+S
255/40R21 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe
(C253, ohne
Radhausverbreiterungen
an Achse 2)
245/40R21	A02) bis A10)
A11) BF1)
255/40R21
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe
(C253, mit
Radhausverbreiterungen
an Achse 2)
245/40R21
N255)
A02) bis A10)
A11) BF1)
245/40R21 M+S
255/40R21
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
166	e1*2007/46*0598*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 335 Mercedes M-Klasse,
GLE-Klasse
(W166)
255/40R21	A01) bis A10)
A11) BF1) E107) E108) K01)
K04) N265)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
164	e1*2001/116*0315*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 245/40R21
N255)
A01) bis A10)
BF1) K01)
255/40R21 

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Nr. :	RA-001129-E0-216
Anlage-Nr. : 5b
Seite :	6 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
221	e1*2001/116*0335*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 390 Mercedes S-Klasse
(W222, ab Modell 2014)
245/35R21
N255) T96)
A02) bis A10)
A11) BF1) E98b)
245/35R21 M+S
T96)
255/35R21
GAP) N265) T98)
255/35R21 M+S
GAP) T98)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
221	e1*2001/116*0335*..
221 AMG	e1*2001/116*0396*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
430 bis 463 Mercedes S63 AMG,
S65 AMG
(Limousine, W222)
255/35R21 M+S	A02) bis A10)
BF1) E98b)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
221	e1*2001/116*0335*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
270 bis 345 Mercedes S-Klasse
Coupe, Cabrio
(C217, A217)
245/35R21
A94a)
A02) bis A10)
BF1)
255/30R21
A94) T93)
255/35R21
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
221	e1*2001/116*0335*..
221 AMG	e1*2001/116*0396*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
430 bis 463 Mercedes S63 AMG
Coupe, S65 AMG Coupe,
S63 AMG Cabrio
(C217, A217)
255/35R21 M+S	A02) bis A10)
BF1) 

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Nr. :	RA-001129-E0-216
Anlage-Nr. : 5b
Seite :	7 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S	e1*2007/46*2115*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 450 Mercedes S-Klasse
(W223, mit
Hinterachslenkung bis
4,5°)
255/35R21	A02) bis A10)
A11) A94a) BF1) E130) T98)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S	e1*2007/46*2115*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 450 Mercedes S-Klasse
(W223, mit
Hinterachslenkung bis
10°)
255/35R21	A02) bis A10)
A11) A94a) BF1) T98)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW	e1*2018/858*00035*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
109 bis 135 Mercedes EQS
(V297,
Hinterachslenkung
4,5°  SA Code 201)
235/45R21
T101)
A02) bis A10)
A94) BF1)
255/40R21
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW	e1*2018/858*00035*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
109 bis 135 Mercedes EQS
(V297, Hinterachslenkung
10° SA Code 216)
235/45R21
T101)
A02) bis A10)
A94) BF1)
255/40R21
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 

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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 150 Nm 

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BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 130 Nm
E98b)Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E107)Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.
E108)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U"  beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E130)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø400x38 mm
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GA2)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GAP)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001129-E0-216
Anlage-Nr. : 5b
Seite :	10 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K118)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
•der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K134)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
•die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
•der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.
N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T91)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001129-E0-216
Anlage-Nr. : 5b
Seite :	11 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 5b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ B41-8521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 23.12.2022