RC32 – Gutachtentext und Auflagen

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. : 3a
Seite :	1 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-859
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-859
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	V7
Radausführungskennz.:	V7; LK112
Radgröße:	8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:	38 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	57,10 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	850 kg
Reifenabrollumfang:	2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:SEAT
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27,5 mm
140 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27,5 mm
120 Nm 

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Nr. :	RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. : 3a
Seite :	2 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
7N	e1*2007/46*0402*..
7N	e1*2007/46*0435*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 162 Seat Alhambra 225/40R19
G6S) T93)
A02) bis A10)
BF1)
235/35R19
A01) A93a) K04) T91)
235/40R19
A01) G01) K04)
245/35R19
A01) K04) T93)
255/30R19
A01) K04) T91)
255/35R19
A01) G6S) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/40R19
T93)
255/35R19
K04)
A01) bis A10)
BF1) G6S) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5P	e9*2001/116*0050*..
5PN	e9*2007/46*0012*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 147 Seat Altea, Altea XL,
Toledo
(außer Freetrack)
215/35R19
N225) T85)
A01) bis A10)
BF2) K01) K04) K51) K52)
225/35R19
G7X) K50) T88)
235/30R19
K50) T86)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP	e9*2007/46*6394*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 140 Seat Ateca
(Ausführung mit
serienmäßiger
Verbreiterung)
225/40R19	A01) bis A10)
BF1) K01) K04)
225/45R19
235/40R19 

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Nr. :	RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. : 3a
Seite :	3 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP	e9*2007/46*6394*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 110 Seat Ateca
(Ausführung ohne
serienmäßiger
Verbreiterung)
225/40R19	A01) bis A10)
BF1) K01) K04)
225/45R19
G01)
235/40R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP	e9*2007/46*6394*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
221 Seat Cupra Ateca 225/45R19
A93) N235)
A02) bis A10)
BF1)
235/40R19
A93) N245)
245/40R19
A01) K01) K04)
255/40R19
A01) GKU) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/45R19
A93) N235)
245/40R19
K04)
A01) bis A10)
BF1) V00)
225/45R19 M+S
A93)
245/40R19 M+S
K04)
A01) bis A10)
BF1) V00)
225/45R19
A93) N235)
255/40R19
K04)
A01) bis A10)
BF1) V00)
225/45R19 M+S
A93)
255/40R19 M+S
K04)
A01) bis A10)
BF1) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
KM	e9*2007/46*4008*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 228 Seat Cupra Formentor245/40R19	A02) bis A10)
BF1)
255/40R19
A01) GKT) K01) K04) 

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Nr. :	RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. : 3a
Seite :	4 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
3R	e9*2001/116*0072*..
3RN	e9*2007/46*0011*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 bis 147 Seat Exeo, Exeo ST
(Limousine, Kombi, mit
kleinster
Serienbereifung 195/..
oder 205/..)
225/35R19
G8V) T88)
A01) bis A10)
BF2) K01)
245/30R19
K62)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
3R	e9*2001/116*0072*..
3RN	e9*2007/46*0011*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
147 bis 155 Seat Exeo, Exeo ST
(Limousine, Kombi, mit
kleinster
Serienbereifung 225/..)
225/35R19
T88)
A01) bis A10)
BF2) K01)
245/30R19
K62)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
1P	e9*2001/116*0052*..
1PN	e9*2007/46*0013*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 155 Seat Leon
(Ausführungen mit
kleinster
Sommerbereifung
195/.. oder 205/..)
215/35R19
K04) T85)
A01) bis A10)
BF2) K01) K51)
225/35R19
G2P) K04) K52)
235/30R19
K04) K52) T86)
245/30R19
K02) K52)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
1P	e9*2001/116*0052*..
1PN	e9*2007/46*0013*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 bis 195 Seat Leon
(Ausführungen mit
kleinster
Sommerbereifung 225/..)
225/35R19
K04)
A01) bis A10)
BF2) K01) K51) K52)
235/30R19
K04) T86)
245/30R19
K02) 

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Nr. :	RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. : 3a
Seite :	5 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5F	e9*2007/46*0094*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 110 Seat Leon
(3-türer, 5-türer, Kombi;
Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
215/35R19
K03) T85)
A01) bis A10)
BF2) E61) K04)
225/35R19
G0S) K01) K28) K66)
235/30R19
K01) K28) K66)
245/30R19
K01) K28) K66)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5F	e9*2007/46*0094*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 221 Seat Leon
(3-türer, 5-türer, Kombi;
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse)
215/35R19
K03) N225) T85)
A01) bis A10)
BF2) E62) K04)
225/35R19
GCP) K01)
235/30R19
K01) T86)
245/30R19
K01) K28) K66)
255/30R19
K01) K28) K65) K66)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5F	e9*2007/46*0094*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
213 bis 221 Seat Leon
(Cupra)
225/35R19	A01) bis A10)
BF2) K01) K04)
235/30R19
T86)
245/30R19
K28) K66)
255/30R19
K28) K65) K66) 

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Nr. :	RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. : 3a
Seite :	6 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
KL	e9*2007/46*3167*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 110 Seat Leon, Leon
Sportstourer
(Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
215/35R19
N225) T85)
A01) bis A10)
BF1) E61) K01) K04) K15)
K66)
225/35R19
K28)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
KL	e9*2007/46*3167*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 140 Seat Leon, Leon
Sportstourer
(Ausführungen mit
Mehrlenker- Hinterachse)
225/35R19	A01) bis A10)
A11) BF1) E62) K01) K04)
235/30R19
T86)
245/30R19
K15) K66)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
KL	e9*2007/46*3167*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 228 Seat Leon Cupra,
Cupra Sportstourer
225/35R19
N235)
A01) bis A10)
A11) BF1) K01)
245/30R19
K04) K15) K66)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5F	e9*2007/46*0094*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
228 Seat Leon
(CUPRA R)
225/35R19
K03)
A01) bis A10)
BF2) K04)
235/30R19
K01)
235/35R19
K01) K28) K65) K66)
245/30R19
K01) K28) K66)
255/30R19
K01) K28) K66) 

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Nr. :	RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. : 3a
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
KN	e9*2007/46*6666*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 180 Seat Tarraco 235/45R19
A93)
A02) bis A10)
A11) BF1)
235/50R19
A01) K01) K67)
245/45R19
A01) A93) K01)
255/45R19
A01) K01) K67)
265/45R19
A01) K01) K67)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. 

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Teiletyp :	RC32-859
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
E61)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel  „VL“.
E62)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0S)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 225/40R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten. 

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G2P)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/40R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6S)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
225/45R18, 225/50R17  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G7X)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/60R16, 215/50R17, 225/40R18, 225/50R17  ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8V)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCP)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 225/35R19, 225/40R18, 235/35R19  ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GKT)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R18,
225/55R17  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GKU)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
225/50R18, 245/35R20  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein. 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. : 3a
Seite :	10 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-859
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K15)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K50)An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich hinter
der Radmitte) nach oben zu formen.
K51)An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
anzulegen.
K52)An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten.
K62)An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis
Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
anzulegen.
K65)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K66)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. : 3a
Seite :	11 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-859
K67)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden,
•die Blech Radhauskante ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des
Stoßfängers um 10mm aufzuweiten,
•die Kunststoff Radhausverbreiterung ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante
des Stoßfängers auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T85)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises. 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001198-A0-216
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Seite :	12 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-859
Die Anlage 3a mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC32-859 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 23.09.2021