B41 – Gutachtentext und Auflagen

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001103-J0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	1 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9020
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	B41-9020
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	BA1
Radausführungskennz.:	BA1; Lk112
Radgröße:	9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:	33 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	1020 kg
Reifenabrollumfang:	2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:BMW
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,
Schaftlänge 28 mm
140 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
140 Nm
BF3 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,
Schaftlänge 27 mm
140 Nm
BF4 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,
Schaftlänge 27,5 mm
140 Nm
§22  53376*08 §22  53376*08 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001103-J0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	2 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9020
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT	e1*2007/46*1675*..
F2GT	e1*2007/46*1677*..
UKL-L	e1*2007/46*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 170 BMW 2er Active
Tourer, Active Tourer
xDrive, Gran Tourer,
Gran Tourer xDrive
225/35R20	A01) bis A10)
A11) BF1) K01) K02) K18)
K28) T90)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C	e1*2018/858*00122*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 210BMW 4er Gran Coupe 245/35R20
A94a)
A01) bis A10)
BF1) K04)
255/35R20
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
245/35R20 255/35R20
K04)
A01) bis A10)
BF1)
255/30R20
K01)
265/30R20
K02)
A01) bis A10)
BF1) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C	e1*2018/858*00122*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 125 BMW i4	HL 255/35R20	A01) bis A10)
A94) BF1) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
245/35R20 HL 255/35R20
A94) K04)
A01) bis A10)
BF1) V00)
HL 245/35R20 HL 255/35R20
A94) K04)
A01) bis A10)
BF1) V00)
§22  53376*08 §22  53376*08 

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Nr. :	RA-001103-J0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	3 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9020
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C	e1*2018/858*00122*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
125 bis 145BMW i4 M50, i4 M60 HL 255/35R20	A01) bis A10)
A94) BF1) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
245/35R20 HL 255/35R20
A94) K04)
A01) bis A10)
BF1) V00)
HL 245/35R20 HL 255/35R20
A94) K04)
A01) bis A10)
BF1) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
BMWI-N	e1*2018/858*00109*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
102 bis 150BMW iX xDrive
(nicht iX M60, iX M70
xDrive)
255/50R20	A02) bis A10)
BF2)
255/55R20
265/50R20
A01) K04)
285/45R20
A01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X	e1*2007/46*1676*..
UKL-L	e1*2007/46*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1
xDrive
225/35R20	A01) bis A10)
BF3) E72) K01) K02) K89)
255/30R20
§22  53376*08 §22  53376*08 

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Nr. :	RA-001103-J0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	4 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9020
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X	e1*2018/858*00153*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 221BMW X1	235/40R20
K04) N245)
A01) bis A10)
A11) BF1) K01)
245/40R20
K02)
255/35R20
K02)
265/35R20
K02)
275/35R20
K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X	e1*2018/858*00153*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
68 bis 104 BMW iX1	235/40R20
K04) N245)
A01) bis A10)
BF1) K01)
245/40R20
K02)
255/35R20
K02)
265/35R20
K02)
275/35R20
K02)
HL 255/35R20
K02)
HL 265/35R20
K02)
§22  53376*08 §22  53376*08 

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Nr. :	RA-001103-J0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	5 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9020
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X	e1*2018/858*00371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 221BMW X2	225/40R20
K04) N235)
A01) bis A10)
A11) BF4) K01)
235/40R20
K04) N245)
245/35R20
K02)
255/35R20
K02)
HL 245/35R20
K02)
HL 255/35R20
K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X	e1*2018/858*00371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
68 bis 104 BMW iX2	225/40R20
K04) N235) T94)
A01) bis A10)
BF4) K01)
235/40R20
K04) N245) T96)
245/35R20
K02) T95)
255/35R20
K02)
HL 245/35R20
K02)
HL 255/35R20
K02)
§22  53376*08 §22  53376*08 

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Nr. :	RA-001103-J0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	6 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9020
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X	e1*2007/46*1797*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 210BMW X3	235/45R20
A94)
A02) bis A10)
A11) BF1)
245/40R20
A94)
245/45R20
255/40R20
265/40R20
A01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
245/45R20 275/40R20
K04)
A01) bis A10)
A11) BF1)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X	e1*2007/46*1797*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
240 bis 265BMW X3 M40d, X3 M40i245/40R20 M+S
A94)
A02) bis A10)
A11) BF1) EF0)
245/45R20 M+S
255/40R20 M+S
265/40R20 M+S
A01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
245/45R20 M+S 275/40R20 M+S
K04)
A01) bis A10)
A11) BF1) EF0)
§22  53376*08 §22  53376*08 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001103-J0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	7 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9020
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3XE	e1*2007/46*2130*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 BMW iX3	245/45R20
A94a)
A02) bis A10)
BF1)
255/40R20
A01) A94) K04) T101)
265/40R20
A01) A94) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
245/45R20 275/40R20
A94a) K04)
A01) bis A10)
BF1)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X	e1*2007/46*1881*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 210BMW X4	245/40R20	A02) bis A10)
A11) A94) BF1)
245/45R20
255/40R20
265/40R20
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
245/45R20 275/40R20
A94a)
A02) bis A10)
A11) BF1)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X	e1*2007/46*1881*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
240 bis 265BMW X4 M40d, X4 M40i245/40R20 M+S	A02) bis A10)
A11) A94) BF1)
245/45R20 M+S
255/40R20 M+S
265/40R20 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
245/45R20 M+S 275/40R20 M+S
A94a)
A02) bis A10)
A11) BF1)
§22  53376*08 §22  53376*08 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001103-J0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	8 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9020
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X	e1*2007/46*1918*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 280BMW X5	255/45R20
A93) N265) T105)
A02) bis A10)
A11) A94) BF2) E71) ER3)
255/45R20 M+S
A93) T105) W265)
265/40R20
A93) G1W) N275) T104)
265/40R20 M+S
A93) G1W) T104) W275)
265/45R20
A93) N275)
265/45R20 M+S
A93) W275)
275/40R20
A93) N285) T106)
275/40R20 M+S
A93) T106)
275/45R20
A93a) N285)
275/45R20 M+S
A93a)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X	e1*2007/46*1918*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
294 bis 390BMW X5 M50d, M50i,
M60i
275/40R20
A93) N285)
A02) bis A10)
A11) A94) BF2) E71)
275/40R20 M+S
A93)
275/45R20
A93a) N285)
275/45R20 M+S
A93a)
§22  53376*08 §22  53376*08 

PDF-Seite 9

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001103-J0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	9 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9020
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G6X	e1*2007/46*2020*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 280BMW X6	265/45R20	A02) bis A10)
A11a) BF2) N275)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G7X	e1*2007/46*1952*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 390BMW X7	255/50R20 M+S
ER3)
A02) bis A10)
A11) BF2)
255/55R20 M+S
ER2)
265/50R20 M+S
ER3)
275/45R20
ER3) N285)
275/50R20
ER2) N285)
285/45R20
ER3)
285/50R20
A01) ER1) K01) K04)
§22  53376*08 §22  53376*08 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001103-J0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	10 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9020
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z	e1*2007/46*1949*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 250BMW Z4	225/35R20 M+S	A02) bis A10)
A94) BF1)
235/30R20 M+S
M00)
245/30R20 M+S
255/30R20
N265)
255/30R20 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/35R20 M+S 245/35R20 M+S
A94a)
A02) bis A10)
BF1) V00)
235/30R20
M00) N245)
255/30R20
A94) N265)
A02) bis A10)
BF1) V00)
235/30R20 M+S
M00)
255/30R20 M+S
A94)
A02) bis A10)
BF1) V00)
245/30R20
N255)
265/30R20
N275)
A02) bis A10)
BF1) V00)
255/30R20 275/30R20 A02) bis A10)
BF1) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX	e1*2007/46*1682*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 bis 155 BMW Mini Countryman 225/35R20
K04)
A01) bis A10)
A11) BF3) K01)
245/30R20
K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX	e1*2007/46*1682*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
170 bis 225BMW Mini Countryman
John Cooper Works
225/35R20	A01) bis A10)
BF3) K01) K04)
§22  53376*08 §22  53376*08 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001103-J0-216
Anlage-Nr. : 2a
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9020
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22  53376*08 §22  53376*08 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001103-J0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	12 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9020
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A11a)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E71)Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E72)Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
§22  53376*08 §22  53376*08 

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Nr. :	RA-001103-J0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite :	13 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9020
ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1990 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 2010 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 2040 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1W)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/55R18,
265/50R19, 315/30R22  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
§22  53376*08 §22  53376*08 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001103-J0-216
Anlage-Nr. : 2a
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9020
K18)An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K89)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
•die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
•Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.
M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T90)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22  53376*08 §22  53376*08 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9020
T94)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T104)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T105)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T106)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W275)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 2a mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ B41-9020 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 18.11.2025
§22  53376*08 §22  53376*08