RC27 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53155 nach §22 StVZO 
 
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55067419 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC27-606 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell RC27 
Typ RC27-606 
Radgröße 6,0Jx16H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø 
(mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
V6 RC27-606 V6 / ohne Ring 	5/100/57,1 45 550 2050 
 	Kennzeichnungen 	KBA-Nummer 53155 	Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 	Radtyp und Ausführung  RC27-606 (s.o.) 	Radgröße 6,0Jx16H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D=25,6 mm 120 	27,5 
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D=25,6 mm 140 	27,5 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Audi 
 Seat 
 Skoda 
 Volkswagen 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53155 nach §22 StVZO 
 
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55067419 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC27-606 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Audi A1 Sportback 	GB 	e1*2007/46*1892*.. 
  
  
  
  
  
  
  
  
70-110 185/55R16 A11 M+S T83 T87  A07 A14 A21 
 
A58 Flh KOV  	Z15 S01 70-110 185/60R16 A91 M+S  
70-110 195/55R16 A39 M+S  
70-110 205/50R16 A12 M+S  
70-110 205/55R16 A12 M+S  
70-85      185/55R16 A11 T83 T87  
70-85      185/60R16 A91  
70-85      195/55R16 A39  
70-85      205/50R16 A12  
70-85      205/55R16 A12  
70-85      215/50R16 A12  
Seat Arona 	KJ 	e9*2007/46*3134*02-..
 
  
  
  
66-110     205/55R16 A90  	A07 A14 A21  
A58 S02 66-110     205/60R16 A12  
66-110     215/55R16 A12  
66-110     215/60R16 A12  
70-110 195/60R16 A11  
70-110 195/65R16 A12  
Seat Ibiza 	KJ 	e9*2007/46*3134*..       
48-110 185/55R16 A11  	A07 A14 A21 
 
A58 Flh S01 48-110 185/60R16 A90  
48-110 195/55R16 A90  
48-110 205/50R16 A01 A12 K2b  
48-110 205/55R16 A01 A12 K2b  
48-110 215/50R16 A01 A12 K2b  
Skoda Fabia 	PJ 
e8*2018/858*00014*.. 
  
  
48-110     185/55R16 A11  	A07 A14 A21 
 
A58 Flh NoE  
NoP S01 
48-110     185/60R16 A90  
48-110     195/55R16 A11  
48-110     205/50R16 A90  
48-110     205/55R16 A12  
VW Polo (VI) 
AW 
e1*2007/46*1783*.. 
  
  
  
48-110 185/55R16 A11  	A07 A14 A21 
 
A58 Flh S01 48-110 185/60R16 A90  
48-110 195/55R16 A33  
48-110 205/50R16 A12  
48-110 205/55R16 A12  
48-110 215/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b  
VW Polo (VI) GTI 	AW 	e1*2007/46*1783*..   
147, 152   185/60R16 A90 M+S  	A07 A14 A21 
 
A58 Flh S01 147, 152   195/55R16 A33 M+S  
147, 152   205/50R16 A12 M+S  
147, 152   205/55R16 A12 M+S  
  	Allgemeine Hinweise 
 	Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
   

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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55067419 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC27-606 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 	Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / 
oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der 
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der 
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen. 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) 
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den 
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53155 nach §22 StVZO 
 
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55067419 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC27-606 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen 
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet 	werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im 
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu 
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit 
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit 
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die 
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit 
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und 
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet 
werden. 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet 
werden. 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53155 nach §22 StVZO 
 
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55067419 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC27-606 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne 
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).  
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV 
bzw. OVC-HEV). 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung). 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 15. Dezember 2023 in Lambsheim statt. 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53155 nach §22 StVZO 
 
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55067419 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC27-606 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2019.  
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 15. Dezember 2023 
 
 
Laux
   00420363.DOC