RC32 – Gutachtentext und Auflagen

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :	15b
Seite :	1 / 9
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-656
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	V7
Radausführungskennz.:	V7; Lk112
Radgröße:	6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:	46 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	57,10 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	710 kg
Reifenabrollumfang:	2150 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:SKODA
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27,5 mm
120 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27,5 mm
140 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :	15b
Seite :	2 / 9
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z	e11*2001/116*0230*..
1Z	e11*2007/46*0012*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 118 Skoda Octavia
(Limousine, Kombi,
Allrad; Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
in 15Zoll)
205/55R16	A02) bis A10)
BF1) E45)
215/50R16
225/50R16
A01) K03)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z	e11*2001/116*0230*..
1Z	e11*2007/46*0012*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
125 bis 147Skoda Octavia
(Limousine, Kombi,
Allrad; Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
in 16Zoll oder 17Zoll)
205/55R16 M+S	A02) bis A10)
BF1) E45) EF0)
215/50R16 M+S
225/50R16 M+S
A01) K03)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z	e11*2001/116*0230*..
1Z	e11*2007/46*0012*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
103 bis 118Skoda Octavia Scout205/55R16 M+S
A93)
A02) bis A10)
BF1)
205/60R16 M+S
215/55R16 M+S
215/60R16 M+S
A01) K44)
225/50R16 M+S
225/55R16 M+S 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :	15b
Seite :	3 / 9
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5E	e11*2007/46*0243*..
5E	e11*2007/46*0244*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 110 Skoda Octavia
(Limousine und
Kombi, Ausführungen
mit Verbundlenker-
Hinterachse)
195/55R16
A93) N205)
A02) bis A10)
BF1) E57) E61)
195/60R16
A93) N205)
205/55R16
A93)
215/50R16
A93)
215/55R16
225/50R16
235/50R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5E	e11*2007/46*0243*..
5E	e11*2007/46*0244*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 135 Skoda Octavia
(Limousine und
Kombi, Ausführungen
mit
Mehrlenkerhinterachse )
195/55R16
A93) N205)
A02) bis A10)
BF1) E58) E61) EF0)
195/60R16
A93) N205)
205/55R16
A93)
215/50R16
A93)
215/55R16
225/50R16
235/50R16 

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Nr. :	RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :	15b
Seite :	4 / 9
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5E	e11*2007/46*0243*..
5E	e11*2007/46*0244*..
5E	e8*2007/46*0318*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 110 Skoda Octavia
(Facelift ab 2017,
Limousine und Kombi,
Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
195/55R16
A93) N205)
A02) bis A10)
BF1) E57) E61a)
195/60R16
A93) N205)
205/55R16
A93)
215/50R16
A93)
215/55R16
225/50R16
235/50R16
A01) K04) K51)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5E	e11*2007/46*0243*..
5E	e11*2007/46*0244*..
5E	e8*2007/46*0318*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 140 Skoda Octavia
(Facelift ab 2017,
Limousine und Kombi,
Ausführungen mit
Mehrlenkerhinterachse)
205/55R16
A93)
A02) bis A10)
BF1) E58) E61a) EF0)
215/50R16
A93)
215/55R16
225/50R16
235/50R16
A01) K04) K51) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :	15b
Seite :	5 / 9
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5E	e11*2007/46*0243*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 135 Skoda Octavia Scout205/55R16 M+S
A93)
A02) bis A10)
BF1) E61)
205/60R16 M+S
215/55R16 M+S
A93a)
215/60R16 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NX	e8*2007/46*0355*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 110 Skoda Octavia
(Kombi, Ausführungen
mit Verbundlenker-
Hinterachse)
205/60R16
A93)
A02) bis A10)
BF2) E62)
215/55R16
A93)
225/55R16
A93)
235/50R16
A93a)
235/55R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NX	e8*2007/46*0355*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 Skoda Octavia,
Octavia RS
(Kombi, Ausführungen
mit Mehrlenker-
Hinterachse)
205/60R16
A93)
A02) bis A10)
A11) BF2) E62a) EF0)
215/55R16
A93)
215/60R16
A93a)
225/55R16
A93)
235/50R16
A93a)
235/55R16 

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Nr. :	RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :	15b
Seite :	6 / 9
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
3T	e11*2001/116*0326*..
3T	e11*2007/46*0014*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 147 Skoda Superb 2
(3T; Limousine,
Kombi; bis Modelljahr
2014)
205/55R16
A93)
A02) bis A10)
BF1) E60) EF0)
225/50R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5L	e11*2007/46*0010*..
5L	e11*2007/46*0034*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 125 Skoda Yeti 195/60R16
A93) N205)
A02) bis A10)
BF1)
195/60R16 M+S
A93) W205)
205/55R16
A93) N215)
205/55R16 M+S
A93)
205/60R16
A93) G0U) N215)
205/60R16 M+S
A93) G0U)
215/55R16
A93)
215/60R16
G0U)
225/50R16
A93)
225/55R16
A93) G0U)
235/50R16
A93)
235/55R16
G0U) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :	15b
Seite :	7 / 9
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der  in
Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr.  ....",
eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :	15b
Seite :	8 / 9
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E45)Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).
E57)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel  „VL“.
E58)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".
E60)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2):
•bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31
•bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21
E61)Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
•e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
•e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13
E61a)Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
•e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
•e8*2007/46*0318*
E62)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung
I, Feld D.2,  im Versionenschlüssel steht 'VL':
E62a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I,
Feld D.2,  im Versionenschlüssel steht 'ML':
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0U)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. 

PDF-Seite 9

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :	15b
Seite :	9 / 9
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K44)Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der
Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu
drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).
K51)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
N205)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W205)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 15b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
RC32-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 22.02.2021