RC32 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-D0-216
Anlage-Nr. : FI4
Seite :	1 / 5
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH
Teiletyp :	RC32-808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-808
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorderachse **)
Radausführung:	D12
Radausführungskennz.:	D12; Lk112
Radgröße:	8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	43 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	840 kg
Reifenabrollumfang:	2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier 
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00) an 
der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten 
für den Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*0) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. 
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. 
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 45 mm
150 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-D0-216
Anlage-Nr. : FI4
Seite :	2 / 5
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en) :
R1EC	e1*2007/46*1666*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen, 	ggf. Auflagen
Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET43 9Jx18H2, ET49
Auflagen und Hinweise
120 bis 220 Mercedes E-Klasse
(Coupe, Cabrio;
Ausführungen mit
kleinsten Serienreif en
ab 225/..)
235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
BF1)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
BF1)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
BF1)
245/45R18 275/40R18 A02) bis A10)
BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten 
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig 
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten 
Reifengrößen zulässig.
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en) :
R1EC	e1*2007/46*1666*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen, 	ggf. Auflagen
Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET43 9Jx18H2, ET49
Auflagen und Hinweise
120 bis 270 Mercedes E-Klasse
(Coupe, Cabrio;
Ausführungen mit
kleinsten Serienreif en
ab 245/..)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
BF1)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
BF1)
245/45R18 275/40R18 A02) bis A10)
BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten 
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig 
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten 
Reifengrößen zulässig. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-D0-216
Anlage-Nr. : FI4
Seite :	3 / 5
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en) :
212	e1*2001/116*0501*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen, 	ggf. Auflagen
Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET43 9Jx18H2, ET49
Auflagen und Hinweise
110 bis 270 Mercedes E-Klasse
(W213, Limousine)
225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
BF1) E1 11a) N235)
235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
BF1) E1 11a) N245)
245/40R18 245/40R18 A02) bis A10)
BF1) E111a)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
BF1) E111a)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
BF1) E1 11a) GA2)
215/50R18
M00) N225)
265/40R18 A02) bis A10)
BF1) E1 11a) V00)
225/50R18
N235)
275/40R18 A02) bis A10)
BF1) E1 11a) V00)
235/45R18
N245)
265/40R18 A02) bis A10)
BF1) E1 11a) V00)
245/45R18 275/40R18 A02) bis A10)
BF1) E111a)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten 
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig 
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten 
Reifengrößen zulässig.
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en) :
R1ES	e1*2007/46*1560*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen, 	ggf. Auflagen
Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET43 9Jx18H2, ET49
Auflagen und Hinweise
110 bis 270 Mercedes E-Klasse
(S213, Kombi)
225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
BF1) N235)
235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
BF1) N245)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
BF1)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
BF1) GA2)
245/45R18 275/40R18 A02) bis A10)
BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten 
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig 
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten 
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StV	ZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-D0-216
Anlage-Nr. : FI4
Seite :	4 / 5
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die A	ngaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der P	flicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeits bereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeits kennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mi	t den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen m	it Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile m	üssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw	. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem A	llradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleic	h großem
Abrollumfang zulässig sind. Es m üssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutac	hten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von W uchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
BF1)Es sind folgende Befest igungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaf	tlänge 45 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U"  beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reif en-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-D0-216
Anlage-Nr. : FI4
Seite :	5 / 5
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
GA2)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungs	größe 225/55R17  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC	-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenf	abrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reif ens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reif engrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z	ugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reif engrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z	ugelassen sind.
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reif engrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z	ugelassen sind.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedlic	he Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV	/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reif enkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeu ghersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage FI4 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-808 des Auf	traggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 04.12.2020