RC32 – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO Nr. : RA-001045-D0-216 Anlage-Nr. : FI4 Seite : 1 / 5 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC32-808 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-808 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorderachse **) Radausführung: D12 Radausführungskennz.: D12; Lk112 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 43 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 840 kg Reifenabrollumfang: 2250 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*0) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm 150 Nm
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO Nr. : RA-001045-D0-216 Anlage-Nr. : FI4 Seite : 2 / 5 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC32-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2, ET43 9Jx18H2, ET49 Auflagen und Hinweise 120 bis 220 Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreif en ab 225/..) 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) BF1) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) BF1) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) BF1) 245/45R18 275/40R18 A02) bis A10) BF1) Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2, ET43 9Jx18H2, ET49 Auflagen und Hinweise 120 bis 270 Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreif en ab 245/..) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) BF1) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) BF1) 245/45R18 275/40R18 A02) bis A10) BF1) Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO Nr. : RA-001045-D0-216 Anlage-Nr. : FI4 Seite : 3 / 5 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC32-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2, ET43 9Jx18H2, ET49 Auflagen und Hinweise 110 bis 270 Mercedes E-Klasse (W213, Limousine) 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) BF1) E1 11a) N235) 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) BF1) E1 11a) N245) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) BF1) E111a) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) BF1) E111a) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) BF1) E1 11a) GA2) 215/50R18 M00) N225) 265/40R18 A02) bis A10) BF1) E1 11a) V00) 225/50R18 N235) 275/40R18 A02) bis A10) BF1) E1 11a) V00) 235/45R18 N245) 265/40R18 A02) bis A10) BF1) E1 11a) V00) 245/45R18 275/40R18 A02) bis A10) BF1) E111a) Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2, ET43 9Jx18H2, ET49 Auflagen und Hinweise 110 bis 270 Mercedes E-Klasse (S213, Kombi) 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) BF1) N235) 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) BF1) N245) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) BF1) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) BF1) GA2) 245/45R18 275/40R18 A02) bis A10) BF1) Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StV ZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO Nr. : RA-001045-D0-216 Anlage-Nr. : FI4 Seite : 4 / 5 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-808 A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die A ngaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der P flicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeits bereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeits kennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mi t den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen m it Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile m üssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw . Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem A llradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleic h großem Abrollumfang zulässig sind. Es m üssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutac hten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von W uchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. BF1)Es sind folgende Befest igungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaf tlänge 45 mm Anzugsmoment: 150 Nm E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reif en-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO Nr. : RA-001045-D0-216 Anlage-Nr. : FI4 Seite : 5 / 5 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-808 GA2)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungs größe 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC - Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenf abrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reif ens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reif engrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen sind. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reif engrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen sind. N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reif engrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen sind. V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedlic he Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV /ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reif enkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeu ghersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage FI4 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC32-808 des Auf traggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 04.12.2020