RC32 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-H0-216
Anlage-Nr. : 23a
Seite :	1 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-808
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	T3
Radausführungskennz.:	T3; Lk114,3
Radgröße:	8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	45 mm
Lochkreisdurchmesser:	114,3 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	60,10 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	840 kg
Reifenabrollumfang:	2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:TOYOTA
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	ZP-580D6F110 Nm
BF2 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	ZP-580D6F120 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-H0-216
Anlage-Nr. : 23a
Seite :	2 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XPB1F(EUM)-TGRE	e13*2018/858*00156*..
XPB1F(M)	e6*2018/858*00013*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
68 bis 92 Toyota Yaris Cross 215/50R18
M00)
A02) bis A10)
BF1)
225/45R18
A93a)
235/45R18
245/45R18
A01) GGW) K01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XPA1G(EU,M)	e6*2007/46*0454*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
192 Toyota Yaris GR 225/40R18	A02) bis A10)
BF1)
235/35R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XZ1L(EU,M)	e6*2007/46*0250*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
131 Lexus ES	215/45R18
A93) N225)
A02) bis A10)
A11) BF1) EF0)
225/45R18
A93) N235)
235/45R18
245/40R18
A93a)
245/45R18
G2B)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/45R18
A93) N235)
245/40R18 A02) bis A10)
A11) BF1) EF0) V00)
225/45R18 M+S
A93)
245/40R18 M+S A02) bis A10)
A11) BF1) EF0) V00) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-H0-216
Anlage-Nr. : 23a
Seite :	3 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(A)	e6*2007/46*0035*..
HS19(A)	e6*2001/116*0106*..
L10(A)	e6*2007/46*0034*..
S19(A)	e6*2001/116*0103*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
133 bis 215 Lexus GS200T,
GS250, GS300, GS300H,
GS450H
225/45R18
A94) N235)
A02) bis A10)
A11) BF2) E65) E66)
225/45R18 M+S
A94)
235/40R18
A94)
235/45R18
A94a)
245/40R18
A94)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/45R18
N235)
245/40R18
A94)
A02) bis A10)
A11) BF2) E65) E66) V00)
225/45R18 M+S 245/40R18 M+S
A94)
A02) bis A10)
A11) BF2) E65) E66) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(A)	e6*2001/116*0106*..
S19(A)	e6*2001/116*0103*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
183 bis 255 Lexus GS300, GS430,
GS460, GS450H
225/45R18
N235)
A02) bis A10)
A11) BF1) E64)
225/45R18 M+S
235/40R18
N245)
235/40R18 M+S
245/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/45R18
N235)
245/40R18 A02) bis A10)
A11) BF1) E64) V00) 

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Nr. :	RA-001045-H0-216
Anlage-Nr. : 23a
Seite :	4 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)	e11*2001/116*0206*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 153 Lexus IS200D, IS220D,
IS250, IS250C
(Stufenheck, Cabrio)
215/40R18
N225)
A02) bis A10)
BF1) E68) EF0)
225/40R18
N235)
245/35R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)	e11*2001/116*0206*..
XE2(A)	e6*2007/46*0346*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
133 bis 180 Lexus IS200T, IS250,
IS300H
(Nur zulässig an
Fahrzeugen ab EG-
Nummer
e11*2001/116*0206*10
bzw. EG-Nummer:
e6*2007/46*0346*00)
225/40R18	A02) bis A10)
A11) BF1) E69)
235/35R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XC1 (EU, M)	e11*2007/46*2883*..
XC1(EU,M)	e6*2007/46*0336*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
133 bis 180 Lexus RC200T,
RC300, RC300H
225/45R18
N235)
A02) bis A10)
A11) A94) BF2) EF0)
225/45R18 M+S
235/40R18
235/45R18
G2C)
245/40R18 

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Nr. :	RA-001045-H0-216
Anlage-Nr. : 23a
Seite :	5 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
ZA1(EU,M)	e6*2007/46*0263*..
ZA1(EU,M)-TMG	e13*2007/46*2005*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
112 bis 127 Lexus UX	215/50R18
A93) M00) N225)
A02) bis A10)
A11) BF1)
215/50R18 M+S
A93) M00)
215/55R18
A93) G99) M00) N225)
215/55R18 M+S
A93) G99) M00)
225/50R18
A93)
235/45R18
A93)
235/50R18
G99)
245/45R18
A93)
255/45R18
A93a)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(A)	e11*2001/116*0299*..
E15UT(A)	e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)MS1	e11*2007/46*0167*..
E15UTN(A)	e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)	e11*2007/46*0018*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 130 Toyota Auris
(1. Generation)
205/40R18
N215) T86)
A02) bis A10)
BF1) E58)
205/45R18
G05) M00) N215) T86)
215/40R18
225/35R18
T87)
235/35R18 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-H0-216
Anlage-Nr. : 23a
Seite :	6 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)	e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)-TMG	e13*2007/46*1718*..
E15UTN(A)	e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)	e11*2007/46*0018*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
73 bis 97 Toyota Auris
(2. Generation,
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse)
205/40R18
N215) T86)
A02) bis A10)
BF1) E59) E61)
205/45R18
M00) N215)
215/40R18
N225)
225/35R18
225/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)	e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)-TMG	e13*2007/46*1718*..
E15UTN(A)	e11*2007/46*0019*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 73 Toyota Auris
(2. Generation,
Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
205/40R18
N215)
A02) bis A10)
BF1) E59) E60)
205/45R18
M00) N215)
215/40R18
225/35R18
225/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
T25	e11*2001/116*0196*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 130 Toyota Avensis
(Fahrzeuge vor Facelift
2006, ohne
Serienbereifung
215/50R17)
215/40R18	A02) bis A10)
BF1)
225/40R18
A01) K65) K66)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
T25	e11*2001/116*0196*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 130 Toyota Avensis
(Fahrzeuge ab Facelift
2006, mit Serienbereifung
215/50R17)
215/40R18	A02) bis A10)
BF1)
225/40R18 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-H0-216
Anlage-Nr. : 23a
Seite :	7 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
T27	e11*2001/116*0331*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
82 bis 130 Toyota Avensis
(Limousine, Kombi)
215/45R18
N225)
A02) bis A10)
BF1)
225/40R18
G5V)
225/45R18
235/40R18
235/45R18
G0Z)
245/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XV7(EU,M)	e6*2007/46*0322*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
131 Toyota Camry 215/45R18
A93) N225)
A02) bis A10)
A11) BF1)
215/45R18 M+S
A93)
225/45R18
A93) N235)
225/45R18 M+S
A93)
235/45R18
245/40R18
A93a) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-H0-216
Anlage-Nr. : 23a
Seite :	8 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)	e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)	e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M)	e6*2007/46*0338*..
AX1T(EU,M)-TMG	e13*2007/46*1765*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
72 bis 112 Toyota C-HR 215/55R18
A01) GA7) K91) M00) N225)
A02) bis A10)
A11) BF2)
215/55R18 M+S
A01) GA7) K91) M00)
225/50R18
A01) K03) K91)
235/45R18
245/45R18
A01) K03) K91)
255/45R18
A01) K01) K04) K91)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1	e11*2001/116*0222*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 100 Toyota Corolla Verso 215/40R18	A02) bis A10)
BF1)
225/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1	e11*2001/116*0222*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
130 Toyota Corolla Verso 215/40R18	A02) bis A10)
BF1)
225/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(A)	e11*2001/116*0304*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 97 Toyota Corolla
(Stufenheck)
215/40R18	A02) bis A10)
BF1) E67)
225/40R18
G6D) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-H0-216
Anlage-Nr. : 23a
Seite :	9 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XG1TJ(JP,M)	e6*2018/858*00186*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
72 bis 112 Toyota Corolla Cross 215/55R18
G99) M00) N225)
A02) bis A10)
A11) BF2)
225/50R18
235/50R18
G99)
245/45R18
255/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A)	e11*2001/116*0264*..
XW3(A)	e6*2007/46*0347*..
XW3(A)-TMG	e13*2007/46*1956*..
XW4(A)	e11*2007/46*0157*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
73 Toyota Prius Plus 215/40R18	A02) bis A10)
A11) BF1)
225/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)	e6*2001/116*0105*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 130 Toyota RAV4
(ohne
Serienverbreiterung,
nur bis EG-
Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*08)
235/50R18
G7A)
A02) bis A10)
BF1) E62)
235/55R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)	e6*2001/116*0105*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 130 Toyota RAV4
(mit
Serienverbreiterung,
nur bis EG-
Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*08)
235/50R18
G7A)
A02) bis A10)
BF1) E62)
235/55R18 

PDF-Seite 10

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-H0-216
Anlage-Nr. : 23a
Seite :	10 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)	e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)	e6*2007/46*0166*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
91 bis 114 Toyota RAV4
(nur Ausführungen ab
EG-Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*09
bzw.
e6*2007/46*0166*00)
225/60R18
N235)
A02) bis A10)
BF2) E63) G5Z)
225/60R18 M+S
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-H0-216
Anlage-Nr. : 23a
Seite :	11 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-580D6F
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-580D6F
Anzugsmoment: 120 Nm
E58)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel  '15'.
E59)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel  '18'.
E60)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.
E61)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.
E62)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-H0-216
Anlage-Nr. : 23a
Seite :	12 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
E63)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
bzw. e6*2007/46*0166*00
E64)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05
beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)
E65)Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06
E66)Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08
E67)Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.
E68)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09
E69)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*10 bzw.
e6*2007/46*0346*00
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G05)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G0Z)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2B)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2C)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19,
235/45R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5V)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-H0-216
Anlage-Nr. : 23a
Seite :	13 / 15
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
G5Z)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
225/65R17  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6D)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/55R16  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7A)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
235/55R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G99)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GA7)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17,
215/65R16  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GGW)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16,
215/50R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-H0-216
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Teiletyp :	RC32-808
K65)An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
werden.
K66)An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.
K91)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
•die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).
M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-H0-216
Anlage-Nr. : 23a
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Die Anlage 23a mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 18.01.2024