RC34 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-D0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 1 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-758 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: N42 Radausführungskennz.: N42; Lk114,3 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 750 kg Reifenabrollumfang: 2270 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:NISSAN Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ZP-578D2120 Nm BF2 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 110 Nm BF3 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23 mm 120 Nm BF4 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm 120 Nm BF5 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ZP-578D2110 Nm BF6 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 120 Nm
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-D0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 2 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): V37 e13*2007/46*1378*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 125 bis 225 Nissan Infiniti Q50, Infiniti Q50 Hybrid (2WD + 4WD) 225/50R18 A02) bis A10) A11) BF1) EB1) 235/45R18 245/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 140 bis 157 Nissan Juke (Allrad) 205/45R18 A93) N215) A02) bis A10) BF2) 215/45R18 A93) 215/50R18 A01) A93) G01) 225/45R18 A93) 235/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. F15 e3*2007/46*0162*.. F15 e5*2007/46*1031*.. F15-LPG e3*2007/46*0225*.. F15M e3*2007/46*0257*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 69 bis 160 Nissan Juke, Nissan Juke Bifuel (Frontantrieb) 205/45R18 N215) A02) bis A10) BF2) E19) 215/45R18 215/50R18 A01) G01) 225/45R18 235/45R18
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-D0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 3 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZE0 e11*2007/46*0230*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 Nissan Leaf 205/40R18 A01) A93) G01) A02) bis A10) BF2) 205/45R18 215/40R18 A93a) 215/45R18 225/35R18 A01) A93) G01) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZE1 e9*2007/46*6537*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 90 Nissan Leaf (mit Batterie 40kWh, 62kWh) 205/40R18 A01) A93a) G01) T86) A02) bis A10) BF2) 205/45R18 215/40R18 225/35R18 A01) A93) G01) T87) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z51 e1*2001/116*0478*.. Z51 e3*2007/46*0073*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 140 bis 188 Nissan Murano 235/65R18 A93) A02) bis A10) BF2) 245/60R18 A01) A93) K04) 255/60R18 A01) A93) K04) 265/55R18 A01) K03) K04)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-D0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 4 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C13 e9*2007/46*3086*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 140 Nissan Pulsar 205/40R18 A02) bis A10) BF2) 205/45R18 215/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J12 e9*2018/858*11042*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 103 bis 116 Nissan Qashqai (Fahrzeugausführungen mit Verbundlenker- Hinterachse; 2WD) 215/60R18 A02) bis A10) BF3) E60) 225/55R18 225/60R18 235/55R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J12 e9*2018/858*11042*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 103 bis 116 Nissan Qashqai (Fahrzeugausführungen mit Mehrlenker- Hinterachse; 2WD & 4WD) 215/60R18 N225) A02) bis A10) A11) BF3) 225/55R18 N235) 225/60R18 N235) 235/55R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NFK e2*2018/858*00024*.. NFK e2*2018/858*00025*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 51 bis 96 Nissan Townstar 215/45R18 A93) GLX) T93) A02) bis A10) BF4) 225/40R18 A93a) T92)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-D0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 5 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 104 bis 127 Nissan X-Trail (bis EG-Genehmigungs- Nr.: e1*2001/116*0432*05) 215/50R18 A02) bis A10) BF5) 225/50R18 235/50R18 245/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 127 Nissan X-Trail (ab EG-Genehmigungs- Nr.: e1*2001/116*0432*06) 225/50R18 A02) bis A10) BF2) 235/50R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T32 e13*2007/46*1456*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 96 bis 130 Nissan X-Trail (Serie 225/65R17 ww. 225/55R19) 225/55R18 A02) bis A10) BF6) EF0) 225/60R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T33 e13*2018/858*00293*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 116 bis 120 Nissan X-Trail 235/60R18 A02) bis A10) A11) BF6) 245/55R18 A93a) 255/55R18 Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-D0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 6 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Zubehörkit: ZP-578D2 Anzugsmoment: 120 Nm
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-D0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 7 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Anzugsmoment: 110 Nm BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23 mm Anzugsmoment: 120 Nm BF4)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm Anzugsmoment: 120 Nm BF5)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Zubehörkit: ZP-578D2 Anzugsmoment: 110 Nm BF6)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Anzugsmoment: 120 Nm E19)Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. E60)Nicht zulässig bei Allradfahrzeugen. EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Infiniti mit belüfteter Scheibe Ø352x32 mm EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GLX)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16C, 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-D0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 8 / 8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 8 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 27.06.2023