RC34 – Gutachtentext und Auflagen

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001242-D0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	1 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-758
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-758
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	N42
Radausführungskennz.:	N42; Lk114,3
Radgröße:	7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	45 mm
Lochkreisdurchmesser:	114,3 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,10 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	750 kg
Reifenabrollumfang:	2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:NISSAN
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25	ZP-578D2120 Nm
BF2 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25	110 Nm
BF3 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,
Schaftlänge 23 mm
120 Nm
BF4 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,
Schaftlänge 24 mm
120 Nm
BF5 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25	ZP-578D2110 Nm
BF6 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25	120 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001242-D0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	2 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
V37	e13*2007/46*1378*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
125 bis 225 Nissan Infiniti Q50, Infiniti
Q50 Hybrid
(2WD + 4WD)
225/50R18	A02) bis A10)
A11) BF1) EB1)
235/45R18
245/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F15	e11*2007/46*0132*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
140 bis 157 Nissan Juke
(Allrad)
205/45R18
A93) N215)
A02) bis A10)
BF2)
215/45R18
A93)
215/50R18
A01) A93) G01)
225/45R18
A93)
235/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F15	e11*2007/46*0132*..
F15	e3*2007/46*0162*..
F15	e5*2007/46*1031*..
F15-LPG	e3*2007/46*0225*..
F15M	e3*2007/46*0257*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
69 bis 160 Nissan Juke, Nissan Juke
Bifuel
(Frontantrieb)
205/45R18
N215)
A02) bis A10)
BF2) E19)
215/45R18
215/50R18
A01) G01)
225/45R18
235/45R18 

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Nr. :	RA-001242-D0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	3 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0	e11*2007/46*0230*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 Nissan Leaf 205/40R18
A01) A93) G01)
A02) bis A10)
BF2)
205/45R18
215/40R18
A93a)
215/45R18
225/35R18
A01) A93) G01)
225/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1	e9*2007/46*6537*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
90 Nissan Leaf
(mit Batterie 40kWh,
62kWh)
205/40R18
A01) A93a) G01) T86)
A02) bis A10)
BF2)
205/45R18
215/40R18
225/35R18
A01) A93) G01) T87)
225/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
Z51	e1*2001/116*0478*..
Z51	e3*2007/46*0073*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
140 bis 188 Nissan Murano 235/65R18
A93)
A02) bis A10)
BF2)
245/60R18
A01) A93) K04)
255/60R18
A01) A93) K04)
265/55R18
A01) K03) K04) 

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Nr. :	RA-001242-D0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	4 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
C13	e9*2007/46*3086*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 140 Nissan Pulsar 205/40R18	A02) bis A10)
BF2)
205/45R18
215/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
J12	e9*2018/858*11042*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
103 bis 116 Nissan Qashqai
(Fahrzeugausführungen
mit Verbundlenker-
Hinterachse; 2WD)
215/60R18	A02) bis A10)
BF3) E60)
225/55R18
225/60R18
235/55R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
J12	e9*2018/858*11042*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
103 bis 116 Nissan Qashqai
(Fahrzeugausführungen
mit Mehrlenker-
Hinterachse; 2WD &
4WD)
215/60R18
N225)
A02) bis A10)
A11) BF3)
225/55R18
N235)
225/60R18
N235)
235/55R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NFK	e2*2018/858*00024*..
NFK	e2*2018/858*00025*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
51 bis 96 Nissan Townstar 215/45R18
A93) GLX) T93)
A02) bis A10)
BF4)
225/40R18
A93a) T92) 

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Nr. :	RA-001242-D0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	5 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
T31	e1*2001/116*0432*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
104 bis 127 Nissan X-Trail
(bis EG-Genehmigungs-
Nr.:
e1*2001/116*0432*05)
215/50R18	A02) bis A10)
BF5)
225/50R18
235/50R18
245/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
T31	e1*2001/116*0432*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 127 Nissan X-Trail
(ab EG-Genehmigungs-
Nr.:
e1*2001/116*0432*06)
225/50R18	A02) bis A10)
BF2)
235/50R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
T32	e13*2007/46*1456*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
96 bis 130 Nissan X-Trail
(Serie 225/65R17 ww.
225/55R19)
225/55R18	A02) bis A10)
BF6) EF0)
225/60R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
T33	e13*2018/858*00293*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
116 bis 120 Nissan X-Trail 235/60R18	A02) bis A10)
A11) BF6)
245/55R18
A93a)
255/55R18
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 

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Nr. :	RA-001242-D0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	6 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-758
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: ZP-578D2
Anzugsmoment: 120 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001242-D0-216
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-758
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF4)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF5)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: ZP-578D2
Anzugsmoment: 110 Nm
BF6)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Anzugsmoment: 120 Nm
E19)Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
E60)Nicht zulässig bei Allradfahrzeugen.
EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Infiniti mit belüfteter Scheibe Ø352x32 mm
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GLX)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16C,
205/55R17, 205/60R16  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001242-D0-216
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-758
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 8 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 27.06.2023