RC26 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49172 nach §22 StVZO 
 
Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55102312 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC26-706 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell RC26 
Typ RC26-706 
Radgröße 7,0Jx16H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis-ø (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
D3 RC26-706 D3 / ohne Ring 5/112/66,6 47 700 2100 
 
 
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 49172 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC26-706 (s.o.) 
Radgröße 7,0Jx16H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28 
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28 
S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 160 33 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Audi 
 Mercedes-Benz 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55102312 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC26-706 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-
weise 
Auflagen und 
Hinweise 
Audi A4 
B8, B81 
e1*2001/116* 
0430*00-41; 
e13*2007/46*1084*.. 
(FIN: WAUZZZ8K...) 
88-125 205/60R16 A13 R09  A16 A19 Car  
Lim S02 88-125 215/55R16 A33 R37  
88-125 225/55R16 A90  
88-140 205/60R16 A13 M+S  
88-140 215/55R16 A33 M+S  
88-195 225/55R16 A90 M+S  
A-Klasse 
169 
e1*2001/116*0288*.. 
  
60-142 195/55R16 A33  A16 A19 Mk2  
V16 S03 60-142 205/50R16 A01 A12 K1a K2b K42  
60-142 205/55R16 A01 A12 G01 K1a K2b K42  
60-142 225/45R16 A01 A12 K1a K2b K42  
A-Klasse 
176, 245G 
e1*2007/46*0928*..; 
e1*2001/116* 
0470*04-.. 
  
66-135 205/55R16 A90  A16 A19 A57  
Flh Nk1 V00  
V16 X78 Z15  
S03 
66-135 215/55R16 A12  
66-135 225/50R16 A01 A12 K2b  
66-90 195/55R16 A33 R37 T87 T91  
66-90 195/60R16 A33 R37  
66-90 205/50R16 A90 R37 T87 T91  
B-Klasse 
245 
e1*2001/116*0314*.. 
  
  
  
70,85 195/55R16 A11 R37  A16 A19 Mk2  
S03 70,85 195/60R16 A11 R37  
70,85 205/50R16 A33 R37  
70-142 195/55R16 A11 M+S  
70-142 205/50R16 A33 M+S  
70-142 205/55R16 A33  
B-Klasse 
246, 245G 
e1*2007/46*0751*..; 
e1*2001/116* 
0470*04-.. 
- incl. Facelift 2014 
66-135 205/55R16 A91  A16 A19 A57  
Nk1 NoE V00  
V16 X78 Z15  
S03 
66-135 215/55R16 A01 A12 K2b  
66-135 225/50R16 A01 A12 K2b  
66-90 195/55R16 A33 R37 T87 T91  
66-90 195/60R16 A33 R37  
66-90 205/50R16 A91 R37 T87 T91  
B-Klasse electric drive 
245G 
e1*2001/116*0470*.. 
(28kWh-Batterie) 
65 (132) 205/60R16 A91  A16 A19 A58  
Flh KMV S03 65 (132) 215/55R16 A12  
65 (132) 225/55R16 A12  
C-Klasse 
204 
e1*2001/116*0431*.. 
- Limousine/Coupe 
- incl. Facelift 2011 
(FIN: WDD204...) 
88,100,115 195/60R16 A10  A16 A19 B03  
Cpe DA2 Lim  
V16 X78 S03 
88-215 205/55R16 A10  
88-215 225/50R16 A30  
C-Klasse 
204 
e1*2001/116* 
0431*29-.. 
(FIN: WDD205...) 
  
85-120 195/65R16 A10 R37 140  A16 A19 A58  
B31 B33 Lim  
Po1 V16 S03 
85-155 205/60R16 A10 140  
85-155 215/55R16 A10 140  
85-155 215/60R16 A12 140  
85-155 225/55R16 A32 140  
85-155 235/50R16 A12 140   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49172 nach §22 StVZO 
 
Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55102312 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC26-706 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-
weise 
Auflagen und 
Hinweise 
C-Klasse T-Modell 
204K 
e1*2001/116*0457*.. 
- incl. Facelift 2011 
(FIN: WDD204...) 
88-170 205/55R16 A10 T91 T94  A16 A19 B03  
Car DA2 V16 
X78 S03 
88-170 225/50R16 A30 T92 T93 T96  
C-Klasse T-Modell 
204K 
e1*2001/116* 
0457*25-.. 
(FIN: WDD205...) 
  
85-120 195/65R16 A10 R37 T92 140  A16 A19 A58  
B31 B33 Car  
Po1 V16 S03 
85-155 205/60R16 A10 T92 T96 140  
85-155 215/55R16 A10 140  
85-155 215/60R16 A12 140  
85-155 225/55R16 A32 140  
85-155 235/50R16 A12 140  
CLA-Klasse 
117, 245G 
e1*2007/46*1007*..; 
e1*2001/116* 
0470*04-.. 
80, 90 195/55R16 A33 R37 T87 T91  A16 A19 A58  
Lim X78 S03 80, 90 195/60R16 A33 R37  
80, 90 205/50R16 A90 R37 T87 T91  
80-130 205/55R16 A90  
80-130 215/55R16 A12  
CLA-Klasse  
Shooting Brake 
245G 
e1*2001/116* 
0470*12-.. 
80-130 205/55R16 A90  A16 A19 A58  
Car X78 S03 80-130 215/55R16 A12  
E-Klasse 
212 
e1*2001/116*0501*.. 
- mit Luftfederung 
- incl. Facelift 2013 
(FIN: WDD212...) 
100-150 205/60R16 A10 T91 T92 140  A16 A19 A58  
B03 F38 Lim  
NoH V16 X78 
S03 
100-150 215/55R16 A10 T93 T97 140  
100-150 225/55R16 A10 T95 T99 140  
E-Klasse 
212, 212G 
e1*2001/116*0501*..; 
e1*2007/46*0484*.. 
- incl. Facelift 2013 
(FIN: WDD212...) 
100-150 205/60R16 A10 T91 T92 140  A16 A19 A58  
B03 F39 Lim  
NoH V16 X78  
S03 
100-150 215/55R16 A10 140  
100-150 225/55R16 A10 140  
120, 125 205/55R16 A10 R09 T91 T94 140  
V-Klasse 
638/2 
e9*95/54, 98/14, 
2001/116*0020*.. 
72-128 215/60R16 K2c K56 R35 T94 T95 T99 140  A01 A	12 A16  
A19 K42 S04 72-128 225/55R16 K2c K44 K56 T94 T95 T99 140  
Vito 
638 
e9*93/81,98/14, 
2001/116*0005*.. 
58-105 215/60R16 K2c K56 R35 T95 T99 140  A01 A12 A	16  
A19 K42 S04 58-105 225/55R16 K2c K44 K56 T95 T99 140  
Vito 
638/1 
K 393 
60-105 215/60R16 K2c K56 R35 T95 T99 140  A01 A12 A	16  
A19 K42 S04 60-105 225/55R16 K2c K44 K56 T95 T99 140  
 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49172 nach §22 StVZO 
 
Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55102312 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC26-706 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines 
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind 
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. 
 
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen 
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. 
 
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so 
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.  

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Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. 
 
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
B31 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an 
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm  an Achse1. 
 
B33 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an 
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). 
 
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. 
 
DA2 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an 
Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300mm x 22mm an Achse 2 in Verbindung mit Bremssät-
teln aus Aluminium (Teilenummer A204 423 17 81, A204 423 18 81). 
 
F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. 
 
F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I 
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein.  

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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55102312 (2. Ausfertigung) 
 
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Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
Mk2 Die Verschlusskappen (Staubkappen) des Fahrzeugs an Achse 1 und 2 sind zu entfernen. 
 
Nk1 Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des 
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die 
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden. 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb. 
 
NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
zeug). 
 
Po1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an 
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1. 
 
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). 
 
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden.  

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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55102312 (2. Ausfertigung) 
 
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Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). 
 
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 185/50R16 205/45R16 
Nr.   2 195/40R16 215/35R16 
Nr.   3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 
Nr.   4 195/50R16 215/45R16 
Nr.   5 205/45R16 225/40R16 
Nr.   6 205/50R16 225/45R16 
Nr.   7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 
Nr.   8 205/60R16 225/55R16 
Nr.   9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 
Nr. 10 215/55R16 235/50R16 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49172 nach §22 StVZO 
 
Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55102312 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC26-706 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
X78 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur zuläs-
sig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1. 
 
Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung). 
 
140 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 2. August 2017 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2012. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 2. August 2017 
  
 
Bohlander
 00276113.DOC