RC27 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 53155 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55067419 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC27-606 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RC27 Typ RC27-606 Radgröße 6,0Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Rad- last (kg) Abrollumfang (mm) S3 RC27-606 S3 / ohne Ring 5/114,3/60,1 50 540 2050 Kennzeichnungen KBA-Nummer 53155 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung RC27-606 (s.o.) Radgröße 6,0Jx16H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serien-Schraube M12x1,5 Suzuki T.-Nr.: 43423-86G0. Kegel 60° 100 23 S02 Serien-Schraube M12x1,5 Suzuki T.-Nr.: 43423-86G0. Kegel 60° 90 23 S06 Schraube M12x1,5 Brock Typ: ZS1C Kegel 60° 100 28 Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) S03 Mutter M12x1,25 Brock Typ: D2 Kegel 60° 90 34 S04 Serien-Mutter M12x1,25 Suzuki T.-Nr.: 09159-12073 Kegel 60° 100 27 S05 Mutter M12x1,5 Brock Typ: D6 Kegel 60° 110 34,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 53155 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55067419 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC27-606 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Verwendungsbereich Hersteller Fiat Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Fiat Sedici FY e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 205/55R16 A39 R37 A14 A21 A57 Flh KMV S06 79-99,2 205/60R16 A39 79-99,2 215/55R16 A12 Suzuki Swift Sport (IV) MZ e4*2001/116*0090*.. 92 195/50R16 A07 A12 A14 A21 A58 Flh S01 Suzuki Swift Sport (V) NZ e4*2007/46*0155*.. 100 195/50R16 A07 A14 A21 A58 A91 Flh S02 Suzuki Swift Sport (VI) AZ e4*2007/46*1205*.. 95, 103 195/50R16 A91 A07 A14 A21 A58 Flh S04 95, 103 205/50R16 A12 Suzuki SX4 EY e4*2001/116*0105*..; e4*2007/46*0284*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen 66-99,2 205/55R16 A39 R37 A14 A21 A57 Flh KMV S06 66-99,2 205/60R16 A39 66-99,2 215/55R16 A12 Suzuki SX4 EY e4*2001/116*0105*..; e4*2007/46*0284*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen 66-99,2 205/55R16 A39 R37 A14 A21 A58 Flh KOV S06 66-99,2 205/60R16 A39 66-99,2 215/55R16 A12 Suzuki SX4 GY e4*2001/116*0124*.. - Limousine 79, 88 195/60R16 A13 A14 A21 A58 Lim S03 79, 88 205/55R16 A39 79, 88 205/60R16 A01 A63 G03 79, 88 205/60R16 A63 R09 79, 88 215/50R16 A12 79, 88 215/55R16 A12 Suzuki SX4 GY e4*2001/116*0124*..; e4*2007/46*0291*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen 79,82,88 205/60R16 A39 A14 A21 A57 Flh KMV S03 79,82,88 215/55R16 A12
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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55067419 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC27-606
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und Hinweise
Suzuki SX4 GY e4*2001/116*0124*..; e4*2007/46*0291*..
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
79,82,88 205/60R16 A39 A14 A21 A58
Flh KOV S03 79,82,88 215/55R16 A12
Suzuki SX4 S-Cross (I)
JY
e4*2007/46*
0779*00-03
- Modelljahr 2013-2016
88 205/60R16 A11 A07 A14 A21
A57 S02 88 215/55R16 A33
88 225/55R16 A12
Toyota Auris (I) E15J, E15UT.. e11*2001/116*0299*..; 0305*00-13;
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
66-97 195/55R16 A33 T87 A14 A21 B03
Flh Z15 S05 66-97 205/55R16 A12
Toyota Auris (II) E15UT(a), E15UTN(a), - /TMG e11*2001/116* 0305*14-..; e11*2007/46*
0019*04-..;
e13*2007/46*1718*..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
66, 73, 85 195/55R16 A91 A14 A21 A58
Car F23 Flh KOV Z15 S05
66, 73, 85 195/60R16 A91
66, 73, 85 205/55R16 A12
Toyota Auris (II) E15UT(a), E15UTN(a), - /TMG e11*2001/116*
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..;
e13*2007/46*1718*..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
82, 85, 97 195/55R16 A91 A14 A21 A58
Car F24 Flh KOV Z15 S05
82, 85, 97 195/60R16 A91
82, 85, 97 205/55R16 A12
Toyota Auris Hybrid (I) HE15U(a) e11*2007/46*
0018*00-04
73 195/55R16 A33 A14 A21 B03
Flh S05 73 205/55R16 A12
Toyota Auris Hybrid(II)
HE15U(a), -/TMG
e11*2007/46*
0018*05-..;
e13*2007/46*1549*..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
73 195/55R16 A91 A14 A21 A58
Car F24 Flh
KOV Z15 S05
73 195/60R16 A91
73 205/55R16 A12
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 53155 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55067419 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC27-606 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 53155 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55067419 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC27-606 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge- führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti- gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer- den. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom- bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur- nier, Variant, ). F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 53155 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55067419 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC27-606 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei- tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu- sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li- mousine. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei- tung).
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 53155 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55067419 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC27-606 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 3. Juni 2022 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2019. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 3. Juni 2022 Laux 00391471.DOC RN/RL