B32 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 28.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO 
 
Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 1 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell B32 
Typ B32-858 
Radgröße 8,5Jx18H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-
kreis- (mm)/ Mit-
tenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
BM1 B32-858 BM1 / ohne Ring 	5/112/66,6 36 900 2300 
 
 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 49467 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B32-858 (s.o.) 
Radgröße 8,5Jx18H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube 
M14x1,25 
Kegel 60° 140 27,5 
S02 Serien-Schraube 
M14x1,25 (2-tlg.) 
Kegel 60° 140 29 
 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller BMW 
 Mini/BMW 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
  

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO 
 
Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 2 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
BMW 2er Active Tour-	er 	U2AT 
e1*2018/858*00117*.. 
  
90-150     225/50R18 K1c K2c K4i K6g K8h R70  A01 A07 A12 
 
A16 A18 A57  
Flh NoE NoP  
V18 S01 
90-150     235/45R18 K1c K2a K2b K4i  
90-150     245/45R18 K1c K2c K4i K5d K6g K8h  
90-150     255/45R18 K1c K2c K4i K5d K6h K8h  
BMW 2er Active Tour-	er PHEV 
U2AT 
e1*2018/858*00117*.. 
- Plug-in Hybrid 
100, 110   225/50R18 K1c K2c K4i K6g K8h R70  A01 A07 A12 
 
A16 A18 A56  
Flh NoE S01 
100, 110   235/45R18 K1c K2a K2b K4i  
100, 110   245/45R18 K1c K2c K4i K5d K6g K8h  
100, 110   255/45R18 K1c K2c K4i K5d K6h K8h  
BMW 4er Gran Coupé 	G4C 	e1*2018/858*00122*..   
120-210    235/45R18 A32 R37  	A07 A16 A18 
 
A57 Lim NoE  
NoP VJ8 S01 
120-210    245/45R18 A91  
120-210    255/40R18   
120-210    255/45R18 A12  
BMW i4 eDrive 	G4C 	e1*2018/858*00122*.. 	- Elektro 
80, 105    245/45R18 A91 T00  A07 A16 A18 
 
A58 Lim VJ8 	S01 80, 105    255/45R18 A12  
BMW iX1 	U1X 	e1*2018/858*00153*.. 	- Elektro 
94 (200)   225/55R18 K1a K1b K2b R70  A01 A07 A12 
 
A16 A18 A56  
S01 
94 (200)   235/50R18 K1c K2b K5v K6v  
94 (200)   245/50R18 K1c K2b K3i K4i K5x K6b K6x  
94 (200)   255/45R18 K1c K2b K3i K4i K5x K6b K6x  
BMW M440i xDrive 
Gran Coupé 
G4C 
e1*2018/858*00122*.. 
275        245/45R18 A91  A07 A16 A18 
 
A56 Lim NoP  
VJ8 S01 
275        255/40R18 A12  
275        255/45R18 A12  
BMW X1 	U1X 	e1*2018/858*00153*..     
100-150    225/55R18 K1c K2b R70  	A01 A07 A12 
 
A16 A18 A57  
NoE NoP S01 
100-150    235/50R18 K1c K2c K5v K6v  
100-150    245/50R18 K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6x  
100-150    255/45R18 K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6x  
100-150    265/45R18 K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y K8a  
BMW X1 
UKL-L, F1X 
e1*2007/46* 
0371*19-..; 
e1*2007/46*1676*.. 
85-170 225/50R18 K1c K2c R70  	A01 A07 A12 
 
A16 A18 A57  
NoP S01 
85-170 235/45R18 K1c K2b  
85-170 245/45R18 K1c K2c K6v  
BMW X1 PHEV 	U1X 	e1*2018/858*00153*.. 	- Plug-in Hybrid 
100, 110   225/55R18 K1c K2b R70  	A01 A07 A12 
 
A16 A18 A56  
NoE S01 
100, 110   235/50R18 K1c K2c K5v K6v  
100, 110   245/50R18 K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6x  
100, 110   255/45R18 K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6x  
BMW X2 
F2X 
e1*2007/46*1824*.. 
  
  
  
85-170 225/50R18 K1c K2c K6v R70  	A01 A07 A12 
 
A16 A18 A57  
NoP S01 
85-170 235/45R18 K1c K2c K6v  
85-170 245/45R18 K1c K2c K6v  
85-225 225/50R18 K1c K2c K6v M+S R70  
85-225 235/45R18 K1c K2c K6v M+S  
85-225 245/45R18 K1c K2c K6v M+S   

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO 
 
Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 3 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
BMW X5 (IV) 	G5X 	e1*2007/46* 	1918*00-14 
- incl. M-Paket 
155-250 255/55R18 A10 A84 184  A07 A16 A18 
A56 L06 NoP 
Z18 S02 
155-250 255/60R18 A12 178  
Mini Countryman 	FMX 
e1*2007/46*1682*.. 
  
  
75-155 225/50R18 K1c K2b R70  	A01 A07 A12 
 
A16 A18 A57  
KMV NoH 	S01 
75-155 235/45R18 K1a K1b K2b  
75-155 245/45R18 K1c K2b K4i K6w  
75-155 255/40R18 K1c K2b K4i K6w K8e  
75-155 255/45R18 K1c K2b K4i K6w K8e  
Mini Countryman JCW 
FMX 	e1*2007/46*1682*.. 
- John Cooper Works 
  
170 225/50R18 K1c K2b R70  	A01 A07 A12 
 
A16 A18 A56  
KMV S01 
170 235/45R18 K1a K1b K2b  
170 245/45R18 K1c K2b K4i K6w  
170 255/40R18 K1c K2b K4i K6w K8e  
170 255/45R18 K1c K2b K4i K6w K8e  
Mini Countryman SE 	FMX 	e1*2007/46*1682*.. 	- Hybrid 
92,100 225/50R18 K1c K2b R70  A01 A07 A12 
 
A16 A18 A56  
KMV S01 
92,100 235/45R18 K1a K1b K2b  
92,100 245/45R18 K1c K2b K4i K6w  
  
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
   

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO 
 
Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-	schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
178 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1780 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
184 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1840 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. 
 
A10 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen 
Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen 
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. 
   

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO 
 
Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 5 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A84 Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung). 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden 
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. 
   

PDF-Seite 6

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO 
 
Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 6 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden 
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. 
 
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm 
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K5x An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm 
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen. 
 
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. 
 
K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. 
 
K6v An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm 
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm 
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K6x An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm 
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K6y An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm 
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
ne Allradlenkung (4WS). 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). 
   

PDF-Seite 7

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO 
 
Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 7 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
zeug). 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV 
bzw. OVC-HEV). 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den 
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 205/40R18 225/35R18 
Nr.   2 205/45R18 225/40R18 
Nr.   3 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 
Nr.   4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 
Nr.   5 215/55R18 235/50R18 
Nr.   6 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 
Nr.   7 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 
Nr.   8 225/50R18 245/45R18, 255/45R18 
Nr.   9 235/40R18 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 
Nr. 10 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 
Nr. 11 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 
Nr. 12 235/60R18 255/55R18, 285/50R18 
Nr. 13 245/35R18 255/35R18 
Nr. 14 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 
Nr. 15 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 
Nr. 16 245/50R18 275/45R18 
Nr. 17 255/40R18 285/35R18, 295/35R18 
Nr. 18 255/45R18 275/40R18, 285/40R18 
Nr. 19 255/50R18 285/45R18 
Nr. 20 255/55R18 285/50R18 
Nr. 21 265/35R18 295/30R18, 315/30R18 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
   

PDF-Seite 8

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49467 nach §22 StVZO 
 
Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55051113 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B32-858 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 8 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	VJ8 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 245/45R18 255/45R18 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung). 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 23. November 2023 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2022. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 23. November 2023 
 
 
Wagner
  00419616.DOC 
RN/BW