RC32 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 z
ur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-D0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite :	1 / 4
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-758
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	N42
Radgröße:	7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	46 mm
Lochkreisdurchmesser:	114,3 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,1 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	780 kg
Reifenabrollumfang:	2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom ange
gebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderunge
n
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- un
d/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonder
räder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werde
n.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder M
arke:
DACIA
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
Beschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M
12x1,5,
Schaftlänge 26 mm
110 Nm
BF2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M
12x1,5,
Schaftlänge 23 mm
110 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 z
ur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-D0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite :	2 / 4
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
SD	e2*2001/116*0314*..
SD	e2*2007/46*0030*..
SR	e2*2001/116*0323*..
SR	e2*2007/46*0013*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 92 Dacia Duster
(1. Generation)
215/50R18
A93) K03)
A01) bis A10)
BF1)
225/50R18
K01)
235/45R18
A93) K03)
245/45R18
A93) K01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
SR	e2*2001/116*0323*..
SR	e2*2007/46*0013*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 110 Dacia Duster
(2. Generation, Front-
und Allradantrieb)
215/50R18	A02) bis A10)
BF2)
215/55R18
225/50R18
A01) K01) K04)
245/45R18
A01) K01) K04)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist d
urch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkeh
r oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Ange
stellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu §
 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lasse
n.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröß
e verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genan
nt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch d
ie Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrad
es eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapier
e enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind, unter Zug
rundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der  in 
Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu 
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 z
ur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-D0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite :	3 / 4
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Len
kungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, de
m Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahr
werksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräde
r gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder M
etallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nu
r Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz se
in und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz
- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind 
darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Minde
stluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzr
ad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrz
eugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu a
chten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwen
det
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen
, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schnee
ketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegew
ichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von W
uchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eing
eschränkt sein.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten
, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulä
ssig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M
12x1,5, Schaftlänge 26 mm
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M
12x1,5, Schaftlänge 23 mm
Anzugsmoment: 110 Nm
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der
 Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 3
0° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in de
m oben
genannten Bereich abgedeckt sein. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 z
ur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-D0-216
Anlage-Nr. : 9b
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der
 Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0
° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in de
m oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der
 Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0
° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in de
m oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Anlage 9b mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindu
ng mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-758 d
es Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 03.07.2019