RC32 – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 z ur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-D0-216 Anlage-Nr. : 9b Seite : 1 / 4 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-758 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: N42 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 46 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,1 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 780 kg Reifenabrollumfang: 2350 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom ange gebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderunge n Im Fahrzeug verbaute sicherheits- un d/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonder räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werde n. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder M arke: DACIA Radbefestigung Auflagen- Kürzel Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M 12x1,5, Schaftlänge 26 mm 110 Nm BF2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M 12x1,5, Schaftlänge 23 mm 110 Nm
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 z ur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-D0-216 Anlage-Nr. : 9b Seite : 2 / 4 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SD e2*2007/46*0030*.. SR e2*2001/116*0323*.. SR e2*2007/46*0013*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 92 Dacia Duster (1. Generation) 215/50R18 A93) K03) A01) bis A10) BF1) 225/50R18 K01) 235/45R18 A93) K03) 245/45R18 A93) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SR e2*2001/116*0323*.. SR e2*2007/46*0013*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 110 Dacia Duster (2. Generation, Front- und Allradantrieb) 215/50R18 A02) bis A10) BF2) 215/55R18 225/50R18 A01) K01) K04) 245/45R18 A01) K01) K04) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist d urch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkeh r oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Ange stellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lasse n. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröß e verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genan nt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch d ie Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrad es eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapier e enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zug rundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 z ur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-D0-216 Anlage-Nr. : 9b Seite : 3 / 4 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Len kungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, de m Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahr werksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräde r gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder M etallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nu r Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz se in und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz - bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Minde stluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzr ad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrz eugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu a chten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwen det werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen , dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schnee ketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegew ichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von W uchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eing eschränkt sein. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten , die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulä ssig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M 12x1,5, Schaftlänge 26 mm Anzugsmoment: 110 Nm BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M 12x1,5, Schaftlänge 23 mm Anzugsmoment: 110 Nm K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 3 0° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in de m oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 z ur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-D0-216 Anlage-Nr. : 9b Seite : 4 / 4 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 ° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in de m oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 ° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in de m oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage 9b mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindu ng mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC32-758 d es Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 03.07.2019