B45 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55319 nach §22 StVZO 
 
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55017924 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B45-758 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad
 
Modell B45 
Typ B45-758 
Radgröße 7,5Jx18H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Rad- last 
(kg) 
Abrollumfang 	(mm)
 
C8 B45-758 C8 / ohne Ring 5/118/71,1 53 1250 2300 
 
Kennzeichnungen KBA-Nummer 55319 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B45-758 (s.o.) 
Radgröße 7,5Jx18H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kegel 60° 180 	29 
 
Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Citroen
 
  
Fiat 
  
Opel 
  
Peugeot 
  
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55319 nach §22 StVZO 
 
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55017924 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B45-758 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Citroen Jumper (III) 
Y, 250L 
e3*2001/116*0234*..;  
e3*2007/46*0046*..;  
e3*2007/46*0051*..; 
L773 
- geschl. Aufbau 
- mit Radhaus- 
 Verbreiterungen 
- incl. Facelift ab 2013 
74-132 225/50R18C K1c K2b T07 Z15  	A01 A12 A21 
A58 A99 B02 
KMV NoE V18 
S01 
74-132 225/55R18 G88 K1c K2b T02  
74-132 225/60R18 K1c K2b T04 Z16  
74-132 235/50R18 G38 K1c K2b T01 Z15  
74-132 235/55R18 K1c K2b T04 Z16  
74-132 235/55R18C K1c K2b Z16  
74-132 235/60R18 G96 K1c K2b T03 T07 Z16  
74-132 245/50R18 G88 K1c K2c T04  
74-132 255/55R18 K1c K2c T05 T09 Z16  
74-132 255/55R18C K1c K2c T16 Z16  
Fiat Ducato (III) 	250, 250L 
e3*2001/116*0232*..; 
e3*2007/46*0049*..; 
e3*2007/46*0044*..; 
L779 
- geschl. Aufbau 
- mit Radhaus- 
 Verbreiterungen 
- incl. Facelift 2013 
74-132 225/50R18C K1c K2b T07 Z15  	A01 A12 A21 
A58 A99 B02 
KMV NoE V18 
S01 
74-132 225/55R18 G88 K1c K2b T02  
74-132 225/60R18 K1c K2b T04 Z16  
74-132 235/50R18 G38 K1c K2b T01 Z15  
74-132 235/55R18 K1c K2b T04 Z16  
74-132 235/55R18C K1c K2b Z16  
74-132 235/60R18 G96 K1c K2b T03 T07 Z16  
74-132 245/50R18 G88 K1c K2c T04  
74-132 255/55R18 K1c K2c T05 T09 Z16  
74-132 255/55R18C K1c K2c T16 Z16  
Opel Movano-C 	Y 	e3*2007/46*0045*22-..; 
e3*2007/46*0050*24-.. 
- geschl. Aufbau 
- mit Radhaus- 
 Verbreiterungen 
88-132 225/50R18C K1c K2b T07 Z15  	A01 A12 A21 
A58 A99 B02 
KMV NoE V18 
S01 
88-132 235/55R18C K1c K2b Z16  
88-132 235/60R18 G96 K1c K2b T07 Z16  
88-132 255/55R18 K1c K2c T09 Z16  
88-132 255/55R18C K1c K2c T16 Z16  
Peugeot Boxer (III) 
Y 
e3*2007/46*0050*.. 
- geschl. Aufbau 
- mit Radhaus- 
 Verbreiterungen 
- incl. Facelift 2013 
74-132 225/50R18C K1c K2b T07 Z15  	A01 A12 A21 
A58 A99 B02 
KMV NoE V18 
S01 
74-132 235/55R18C K1c K2b Z16  
74-132 255/55R18 K1c K2c T09 Z16  
74-132 255/55R18C K1c K2c T16 Z16  
Peugeot Boxer (III) 	Y, 250L 	e3*2001/116*0233*..; 	e3*2007/46*0045*..; 	L772 
- geschl. Aufbau 
- mit Radhaus- 
 Verbreiterungen 
- incl. Facelift 2013 
74-132 225/50R18C K1c K2b T07 Z15  	A01 A12 A21 
A58 A99 B02 
KMV NoE V18 
S01 
74-132 225/55R18 G88 K1c K2b T02  
74-132 225/60R18 K1c K2b T04 Z16  
74-132 235/50R18 G38 K1c K2b T01 Z15  
74-132 235/55R18 K1c K2b T04 Z16  
74-132 235/55R18C K1c K2b Z16  
74-132 235/60R18 G96 K1c K2b T03 T07 Z16  
74-132 245/50R18 G88 K1c K2c T04  
74-132 255/55R18 K1c K2c T05 T09 Z16  
74-132 255/55R18C K1c K2c T16 Z16  
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55319 nach §22 StVZO 
 
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B45-758 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des 
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55319 nach §22 StVZO 
 
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55017924 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B45-758 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr 
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur 
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, 
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen 
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 
mm zum Bremssattel zu achten.
 
 
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder 
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
 
 
G38 Ist die Reifengröße 225/70R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass 
die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, 
ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. 
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
 
 
G88 Ist die Reifengröße 215/75R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass 
die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, 
ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. 
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen
 
 
G96 Ist die Reifengröße 225/75R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass 
die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, 
ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. 
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen
 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
  

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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55017924 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B45-758 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T09 Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T16 Reifen (LI 116) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
  

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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 Nr.   1 205/40R18 225/35R18
 
Nr.   2 205/45R18 225/40R18 
Nr.   3 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 
Nr.   4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 
Nr.   5 215/55R18 235/50R18 
Nr.   6 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 
Nr.   7 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 
Nr.   8 225/50R18 245/45R18, 255/45R18 
Nr.   9 235/40R18 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 
Nr. 10 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 
Nr. 11 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 
Nr. 12 235/60R18 255/55R18, 285/50R18 
Nr. 13 235/65R18 255/60R18 
Nr. 14 245/35R18 255/35R18 
Nr. 15 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 
Nr. 16 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 
Nr. 17 245/50R18 275/45R18 
Nr. 18 255/40R18 285/35R18, 295/35R18 
Nr. 19 255/45R18 275/40R18, 285/40R18 
Nr. 20 255/50R18 285/45R18 
Nr. 21 255/55R18 285/50R18 
Nr. 22 265/35R18 295/30R18, 315/30R18 
 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des 
Fahrzeugs mitzuführen. 
 
Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen 
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
 
Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen 
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 14. April 2025 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2024. 
   

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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55017924 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ B45-758 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 14. April 2025 
 
Laux    	00445738.DOCX JR-RL