RC34 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-H0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	1 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-808
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	V3
Radausführungskennz.:	V3; Lk112
Radgröße:	8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	34 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	57,10 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	820 kg
Reifenabrollumfang:	2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:AUDI
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 120 Nm
BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 140 Nm
BF3 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 150 Nm
BF4 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 160 Nm
§22  53553*07 §22  53553*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-H0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	2 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8P	e1*2001/116*0217*..
8P	e1*2001/116*0241*..
8P	e1*2001/116*0456*..
8PB	e13*2007/46*1082*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 147 Audi A3
(3türig, 5türig, Cabrio,
außer S3, RS3)
205/40R18
T86)
A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K58) K59)
205/45R18
G0S) M00) T86)
215/40R18
225/40R18
K60)
235/35R18
K60)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
205/40R18
K01) T86)
235/35R18
K04) K58) K59) K60)
A01) bis A10)
BF1) V00)
205/45R18
K01) M00) T86)
225/40R18
K04) K58) K59) K60)
A01) bis A10)
BF1) G0S) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8P	e1*2001/116*0217*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
184 bis 195Audi S3	225/35R18
T87)
A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K58) K60)
225/40R18
K59)
235/35R18
K59)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 140 Audi A3, A3 Sportback
(3-türig, 5-türig)
205/40R18
K03) N215) T86)
A01) bis A10)
A11) BF1) K04)
215/40R18
K01) K27) K28) K68) N225)
§22  53553*07 §22  53553*07 

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Nr. :	RA-001105-H0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	3 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
206 bis 228Audi A3, A3 Sportback,
S3, S3 Sportback
(3-türig, 5-türig)
205/40R18 M+S
K03) T86)
A01) bis A10)
BF1) K04)
215/40R18 M+S
K01) K27) K28) K68)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3
Cabrio
(Fahrzeuge die
serienäßig Räder bis 18
Zoll verbaut oder
eingetragen haben)
205/40R18
N215) T86)
A02) bis A10)
BF1) E75)
205/40R18 M+S
T86) W215)
205/45R18
M00) N215) T86)
205/45R18 M+S
M00) T86) W215)
215/40R18
N225)
215/40R18 M+S
W225)
225/35R18
A01) K03) K04) T87)
225/40R18
A01) K03) K04) K28) K71)
235/35R18
A01) K01) K04) K28) K71)
245/35R18
A01) K01) K04) K28) K71)
§22  53553*07 §22  53553*07 

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Nr. :	RA-001105-H0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	4 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3
Cabrio
(Fahrzeuge die
serienmäßig auch 19
Zoll Räder verbaut und/
oder eingetragen haben)
205/40R18
T86)
A02) bis A10)
BF1) E76)
205/45R18
M00)
215/40R18
225/35R18
A01) K03) K04) T87)
225/40R18
A01) K03) K04) K28) K71)
235/35R18
A01) K01) K04) K28) K71)
245/35R18
A01) K01) K04) K28) K71)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 228Audi S3 Stufenheck,
S3 Cabrio
(Fahrzeuge die
serienäßig Räder bis 18
Zoll verbaut oder
eingetragen haben)
205/40R18 M+S
T86)
A02) bis A10)
BF1)
205/45R18 M+S
M00) T86)
215/40R18 M+S
225/40R18
A01) K03) K04) K28) K71)
235/35R18
A01) K01) K04) K28) K71)
245/35R18
A01) K01) K04) K28) K71)
§22  53553*07 §22  53553*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-H0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	5 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
206 bis 228Audi S3 Stufenheck,
S3 Cabrio
(Fahrzeuge die
serienmäßig auch 19
Zoll Räder verbaut und/
oder eingetragen haben)
205/40R18 M+S
T86)
A02) bis A10)
BF1)
205/45R18 M+S
M00)
215/40R18 M+S
225/40R18
A01) K03) K04) K28) K71)
235/35R18
A01) K01) K04) K28) K71)
245/35R18
A01) K01) K04) K28) K71)
§22  53553*07 §22  53553*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-H0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	6 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GY	e1*2007/46*2060*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 150 Audi A3 Sportback, A3
Limousine
(Ausführungen mit
Mehrlenker- und
Verbundlenker-
Hinterachse)
205/40R18
N215) T86)
A01) bis A10)
A11) BF2) K04)
205/40R18 M+S
T86)
205/45R18
M00) N215)
205/45R18 M+S
M00)
215/40R18
N225)
215/40R18 M+S
215/45R18
G1C) K83) N225)
215/45R18 M+S
G1C) K83)
225/40R18
K03) K83)
235/35R18
K01)
235/40R18
G1C) K01) K83) K84)
245/35R18
K01) K83)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GY	e1*2007/46*2060*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
228 bis 245Audi S3 Sportback, S3
Limousine
225/40R18	A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K83)
235/40R18
K84)
245/35R18
§22  53553*07 §22  53553*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-H0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	7 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4F	e1*2001/116*0254*..
4F1	e13*2007/46*1080*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
89 bis 160 Audi A6
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
205/..)
225/45R18	A01) bis A10)
BF1) E44) E54) K64)
235/40R18
K04)
245/40R18
K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/45R18 245/40R18
K04) K64)
A01) bis A10)
BF1) E44) E54) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4F	e1*2001/116*0254*..
4F1	e13*2007/46*1080*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 257Audi A6
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
225/..)
225/45R18	A01) bis A10)
BF1) E44) E54) K64)
235/40R18
K04)
245/40R18
K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/45R18 245/40R18
K04) K64)
A01) bis A10)
BF1) E44) E54) V00)
§22  53553*07 §22  53553*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-H0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	8 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4E	e1*2001/116*0198*..
4E	e1*2001/116*0246*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
154 bis 331Audi A8	235/50R18
N245)
A02) bis A10)
BF3) E44) EF0)
235/50R18 M+S
245/45R18
N255)
245/45R18 M+S
245/50R18
A01) K04) K35) N255)
245/50R18 M+S
A01) K04) K35)
255/45R18
N265)
255/45R18 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/50R18
N245)
255/45R18
N265)
A02) bis A10)
BF3) E44) EF0) V00)
§22  53553*07 §22  53553*07 

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Nr. :	RA-001105-H0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	9 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GA	e1*2007/46*1552*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 140 Audi Q2
(ohne
Serienverbreiterung)
205/45R18
A93) K03) M00)
A01) bis A10)
BF2) E29a)
205/45R18 M+S
A93) K03) M00)
215/45R18
A93) K03)
215/45R18 M+S
A93) K03)
215/50R18
A93a) K01) K04) M00)
215/50R18 M+S
A93a) K01) K04) M00)
225/45R18
A93) K01) K04)
225/45R18 M+S
A93) K01) K04)
235/40R18
A93) K01) K04)
235/40R18 M+S
A93) K01) K04)
235/45R18
A93) K01) K04)
235/45R18 M+S
A93) K01) K04)
245/40R18
A93) K01) K04)
245/40R18 M+S
A93) K01) K04)
245/45R18
G01) K01) K04)
245/45R18 M+S
G01) K01) K04)
§22  53553*07 §22  53553*07 

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Nr. :	RA-001105-H0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	10 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GA	e1*2007/46*1552*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 140 Audi Q2
(mit Serienverbreiterung)
205/45R18
A93) M00)
A02) bis A10)
BF2) E29)
215/45R18
A93)
215/50R18
A01) A93a) K01) K04) M00)
225/45R18
A01) A93) K03)
235/40R18
A01) A93) K01) K04)
235/45R18
A01) A93) K01) K04)
245/40R18
A01) A93) K01) K04)
245/45R18
A01) G01) K01) K04)
§22  53553*07 §22  53553*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-H0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	11 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GA	e1*2007/46*1552*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
221 Audi SQ2	215/45R18 M+S
A93)
A02) bis A10)
BF2)
215/50R18 M+S
A01) A93a) K01) K04) M00)
225/45R18 M+S
A01) A93) K03)
235/40R18
A01) A93) K01) K04)
235/45R18
A01) A93) K01) K04)
245/40R18
A01) A93) K01) K04)
245/45R18
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8U	e1*2007/46*0591*..
8U1	e13*2007/46*1163*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 162 Audi Q3
(ohne
Serienverbreiterung)
215/55R18
A93a) M00) N225)
A02) bis A10)
BF4)
225/50R18
A93) N235)
235/50R18
A01) ECE) K03)
245/45R18
A93)
255/45R18
A01) K03)
§22  53553*07 §22  53553*07 

PDF-Seite 12

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Nr. :	RA-001105-H0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	12 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8U	e1*2007/46*0591*..
8U1	e13*2007/46*1163*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 162 Audi Q3
(mit Serienverbreiterung)
215/55R18
A93a) M00) N225)
A02) bis A10)
BF4)
225/50R18
A93) N235)
235/50R18
ECE)
245/45R18
A93)
255/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8U	e1*2007/46*0590*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
228 bis 270Audi Q3 RS 225/50R18 M+S
A93) ECE)
A02) bis A10)
BF4)
235/45R18
A93) N245)
235/50R18
ECE) N245)
245/45R18
A93) N255)
255/45R18
§22  53553*07 §22  53553*07 

PDF-Seite 13

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-H0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	13 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F3	e1*2007/46*1900*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 180Audi Q3, Q3 Sportback
(ohne
Serienverbreiterung)
215/55R18
A93) M00)
A02) bis A10)
A11) BF4)
225/55R18
A01) A93a) K03) K04)
235/50R18
A01) A93) K01) K04)
235/55R18
A01) K01) K04)
245/50R18
A01) A93a) K01) K04)
255/50R18
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F3	e1*2007/46*1900*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 180Audi Q3, Q3 Sportback
(mit Serienverbreiterung)
215/55R18
A93) M00)
A02) bis A10)
A11) BF4)
225/55R18
A93a)
235/50R18
A93)
235/55R18
245/50R18
A93a)
255/50R18
A01) K01)
§22  53553*07 §22  53553*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-H0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	14 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FJ	e1*2018/858*00543*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 195Audi Q3, Q3 Sportback235/50R18
A93)
A02) bis A10)
A11) BF4)
235/55R18
A93)
245/50R18
A01) A93) K03)
255/50R18
A01) K01)
HL 245/50R18
A01) A93) K03)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
118 bis 155Audi TT, Audi TT quattro
(Coupe, Cabrio; Baureihe
8J; bis EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit
kleinsten Sommer-
Serienreifen 225/..)
225/45R18	A01) bis A10)
BF1) E77) K04) K67)
235/40R18
K01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
8J	e1*2001/116*0375*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
184 bis 265Audi TT, Audi TT quattro
(Coupe, Cabrio; Baureihe
8J; bis EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit
kleinsten Sommer-
Reifen 245/..)
225/45R18 M+S	A01) bis A10)
BF1) E77) K04) K67)
235/40R18 M+S
K01)
§22  53553*07 §22  53553*07 

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Nr. :	RA-001105-H0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	15 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
132 bis 169Audi TT
(Coupe, Roadster;
Baureihe 8S; Serie bis 19
Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
225/45R18
A01) K27)
A02) bis A10)
BF1) E77a)
235/40R18
245/40R18
A01) K03) K04) K27)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
132 bis 180Audi TT
(Coupe, Roadster;
Baureihe 8S; Serie
auch 20Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
225/45R18
A01) K27)
A02) bis A10)
BF1) E77a) E85)
235/40R18
245/40R18
A01) K03) K04) K27)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 228Audi TTS
(Coupe, Roadster;
Baureihe 8S; Serie bis 19
Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
225/45R18 M+S
A01) K27)
A02) bis A10)
BF1) E77a)
235/40R18 M+S
245/40R18 M+S
A01) K03) K04) K27)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 235Audi TTS
(Coupe, Roadster;
Baureihe 8S; Serie
auch 20Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
225/45R18 M+S
A01) K27)
A02) bis A10)
BF1) E77a) E85)
235/40R18 M+S
245/40R18 M+S
A01) K03) K04) K27)
§22  53553*07 §22  53553*07 

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Nr. :	RA-001105-H0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	16 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22  53553*07 §22  53553*07 

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Nr. :	RA-001105-H0-216
Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 160 Nm
E29)Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E29a)Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E44)Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54)Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E75)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
§22  53553*07 §22  53553*07 

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Seite :	18 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
E76)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
(dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E77)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
•bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
E77a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
•ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
E85)Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0S)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 225/40R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G1C)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
§22  53553*07 §22  53553*07 

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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K27)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K35)An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte
ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.
K58)An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120
mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von
der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K59)An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3-Türer:
•die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
•der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der
obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
•die waagerecht  ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
•die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
•der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
•die waagerecht  ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
K60)An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm.
§22  53553*07 §22  53553*07 

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K64)An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
•vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
K67)An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
•der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
K68)An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu
kürzen.
K71)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
an das Blechradhaus anzulegen.
K83)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 40° nach hinten
umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm
einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K84)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•die Blechradhauskante ist von 30° vor bis 40° hinter der Radmitte komplett aufzuweiten
und der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus zu verkleben.
M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22  53553*07 §22  53553*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-H0-216
Anlage-Nr. : 3
Seite :	21 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 3 mit den Seiten 1-21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC34-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 23.02.2026
§22  53553*07 §22  53553*07