RC34 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-H0-216 Anlage-Nr. : 3 Seite : 1 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-808 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: V3 Radausführungskennz.: V3; Lk112 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 34 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 57,10 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 820 kg Reifenabrollumfang: 2270 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:AUDI Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 120 Nm BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 140 Nm BF3 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 150 Nm BF4 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 160 Nm §22 53553*07 §22 53553*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-H0-216 Anlage-Nr. : 3 Seite : 2 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8P e1*2001/116*0217*.. 8P e1*2001/116*0241*.. 8P e1*2001/116*0456*.. 8PB e13*2007/46*1082*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 147 Audi A3 (3türig, 5türig, Cabrio, außer S3, RS3) 205/40R18 T86) A01) bis A10) BF1) K01) K04) K58) K59) 205/45R18 G0S) M00) T86) 215/40R18 225/40R18 K60) 235/35R18 K60) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 205/40R18 K01) T86) 235/35R18 K04) K58) K59) K60) A01) bis A10) BF1) V00) 205/45R18 K01) M00) T86) 225/40R18 K04) K58) K59) K60) A01) bis A10) BF1) G0S) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8P e1*2001/116*0217*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 184 bis 195Audi S3 225/35R18 T87) A01) bis A10) BF1) K01) K04) K58) K60) 225/40R18 K59) 235/35R18 K59) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 140 Audi A3, A3 Sportback (3-türig, 5-türig) 205/40R18 K03) N215) T86) A01) bis A10) A11) BF1) K04) 215/40R18 K01) K27) K28) K68) N225) §22 53553*07 §22 53553*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-H0-216 Anlage-Nr. : 3 Seite : 3 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 206 bis 228Audi A3, A3 Sportback, S3, S3 Sportback (3-türig, 5-türig) 205/40R18 M+S K03) T86) A01) bis A10) BF1) K04) 215/40R18 M+S K01) K27) K28) K68) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 Cabrio (Fahrzeuge die serienäßig Räder bis 18 Zoll verbaut oder eingetragen haben) 205/40R18 N215) T86) A02) bis A10) BF1) E75) 205/40R18 M+S T86) W215) 205/45R18 M00) N215) T86) 205/45R18 M+S M00) T86) W215) 215/40R18 N225) 215/40R18 M+S W225) 225/35R18 A01) K03) K04) T87) 225/40R18 A01) K03) K04) K28) K71) 235/35R18 A01) K01) K04) K28) K71) 245/35R18 A01) K01) K04) K28) K71) §22 53553*07 §22 53553*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-H0-216 Anlage-Nr. : 3 Seite : 4 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 Cabrio (Fahrzeuge die serienmäßig auch 19 Zoll Räder verbaut und/ oder eingetragen haben) 205/40R18 T86) A02) bis A10) BF1) E76) 205/45R18 M00) 215/40R18 225/35R18 A01) K03) K04) T87) 225/40R18 A01) K03) K04) K28) K71) 235/35R18 A01) K01) K04) K28) K71) 245/35R18 A01) K01) K04) K28) K71) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 210 bis 228Audi S3 Stufenheck, S3 Cabrio (Fahrzeuge die serienäßig Räder bis 18 Zoll verbaut oder eingetragen haben) 205/40R18 M+S T86) A02) bis A10) BF1) 205/45R18 M+S M00) T86) 215/40R18 M+S 225/40R18 A01) K03) K04) K28) K71) 235/35R18 A01) K01) K04) K28) K71) 245/35R18 A01) K01) K04) K28) K71) §22 53553*07 §22 53553*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-H0-216 Anlage-Nr. : 3 Seite : 5 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 206 bis 228Audi S3 Stufenheck, S3 Cabrio (Fahrzeuge die serienmäßig auch 19 Zoll Räder verbaut und/ oder eingetragen haben) 205/40R18 M+S T86) A02) bis A10) BF1) 205/45R18 M+S M00) 215/40R18 M+S 225/40R18 A01) K03) K04) K28) K71) 235/35R18 A01) K01) K04) K28) K71) 245/35R18 A01) K01) K04) K28) K71) §22 53553*07 §22 53553*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-H0-216 Anlage-Nr. : 3 Seite : 6 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GY e1*2007/46*2060*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 150 Audi A3 Sportback, A3 Limousine (Ausführungen mit Mehrlenker- und Verbundlenker- Hinterachse) 205/40R18 N215) T86) A01) bis A10) A11) BF2) K04) 205/40R18 M+S T86) 205/45R18 M00) N215) 205/45R18 M+S M00) 215/40R18 N225) 215/40R18 M+S 215/45R18 G1C) K83) N225) 215/45R18 M+S G1C) K83) 225/40R18 K03) K83) 235/35R18 K01) 235/40R18 G1C) K01) K83) K84) 245/35R18 K01) K83) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GY e1*2007/46*2060*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 228 bis 245Audi S3 Sportback, S3 Limousine 225/40R18 A01) bis A10) BF1) K01) K04) K83) 235/40R18 K84) 245/35R18 §22 53553*07 §22 53553*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-H0-216 Anlage-Nr. : 3 Seite : 7 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 89 bis 160 Audi A6 (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 205/..) 225/45R18 A01) bis A10) BF1) E44) E54) K64) 235/40R18 K04) 245/40R18 K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/45R18 245/40R18 K04) K64) A01) bis A10) BF1) E44) E54) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 257Audi A6 (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) 225/45R18 A01) bis A10) BF1) E44) E54) K64) 235/40R18 K04) 245/40R18 K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/45R18 245/40R18 K04) K64) A01) bis A10) BF1) E44) E54) V00) §22 53553*07 §22 53553*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-H0-216 Anlage-Nr. : 3 Seite : 8 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4E e1*2001/116*0198*.. 4E e1*2001/116*0246*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 154 bis 331Audi A8 235/50R18 N245) A02) bis A10) BF3) E44) EF0) 235/50R18 M+S 245/45R18 N255) 245/45R18 M+S 245/50R18 A01) K04) K35) N255) 245/50R18 M+S A01) K04) K35) 255/45R18 N265) 255/45R18 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/50R18 N245) 255/45R18 N265) A02) bis A10) BF3) E44) EF0) V00) §22 53553*07 §22 53553*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-H0-216 Anlage-Nr. : 3 Seite : 9 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 140 Audi Q2 (ohne Serienverbreiterung) 205/45R18 A93) K03) M00) A01) bis A10) BF2) E29a) 205/45R18 M+S A93) K03) M00) 215/45R18 A93) K03) 215/45R18 M+S A93) K03) 215/50R18 A93a) K01) K04) M00) 215/50R18 M+S A93a) K01) K04) M00) 225/45R18 A93) K01) K04) 225/45R18 M+S A93) K01) K04) 235/40R18 A93) K01) K04) 235/40R18 M+S A93) K01) K04) 235/45R18 A93) K01) K04) 235/45R18 M+S A93) K01) K04) 245/40R18 A93) K01) K04) 245/40R18 M+S A93) K01) K04) 245/45R18 G01) K01) K04) 245/45R18 M+S G01) K01) K04) §22 53553*07 §22 53553*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-H0-216 Anlage-Nr. : 3 Seite : 11 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 221 Audi SQ2 215/45R18 M+S A93) A02) bis A10) BF2) 215/50R18 M+S A01) A93a) K01) K04) M00) 225/45R18 M+S A01) A93) K03) 235/40R18 A01) A93) K01) K04) 235/45R18 A01) A93) K01) K04) 245/40R18 A01) A93) K01) K04) 245/45R18 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 88 bis 162 Audi Q3 (ohne Serienverbreiterung) 215/55R18 A93a) M00) N225) A02) bis A10) BF4) 225/50R18 A93) N235) 235/50R18 A01) ECE) K03) 245/45R18 A93) 255/45R18 A01) K03) §22 53553*07 §22 53553*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-H0-216 Anlage-Nr. : 3 Seite : 13 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F3 e1*2007/46*1900*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 180Audi Q3, Q3 Sportback (ohne Serienverbreiterung) 215/55R18 A93) M00) A02) bis A10) A11) BF4) 225/55R18 A01) A93a) K03) K04) 235/50R18 A01) A93) K01) K04) 235/55R18 A01) K01) K04) 245/50R18 A01) A93a) K01) K04) 255/50R18 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F3 e1*2007/46*1900*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 180Audi Q3, Q3 Sportback (mit Serienverbreiterung) 215/55R18 A93) M00) A02) bis A10) A11) BF4) 225/55R18 A93a) 235/50R18 A93) 235/55R18 245/50R18 A93a) 255/50R18 A01) K01) §22 53553*07 §22 53553*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-H0-216 Anlage-Nr. : 3 Seite : 14 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FJ e1*2018/858*00543*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 195Audi Q3, Q3 Sportback235/50R18 A93) A02) bis A10) A11) BF4) 235/55R18 A93) 245/50R18 A01) A93) K03) 255/50R18 A01) K01) HL 245/50R18 A01) A93) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 118 bis 155Audi TT, Audi TT quattro (Coupe, Cabrio; Baureihe 8J; bis EG- Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*16; Ausführungen mit kleinsten Sommer- Serienreifen 225/..) 225/45R18 A01) bis A10) BF1) E77) K04) K67) 235/40R18 K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. 8J e1*2001/116*0375*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 184 bis 265Audi TT, Audi TT quattro (Coupe, Cabrio; Baureihe 8J; bis EG- Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*16; Ausführungen mit kleinsten Sommer- Reifen 245/..) 225/45R18 M+S A01) bis A10) BF1) E77) K04) K67) 235/40R18 M+S K01) §22 53553*07 §22 53553*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-H0-216 Anlage-Nr. : 3 Seite : 15 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 132 bis 169Audi TT (Coupe, Roadster; Baureihe 8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG- Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) 225/45R18 A01) K27) A02) bis A10) BF1) E77a) 235/40R18 245/40R18 A01) K03) K04) K27) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 132 bis 180Audi TT (Coupe, Roadster; Baureihe 8S; Serie auch 20Zoll; ab EG- Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) 225/45R18 A01) K27) A02) bis A10) BF1) E77a) E85) 235/40R18 245/40R18 A01) K03) K04) K27) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 210 bis 228Audi TTS (Coupe, Roadster; Baureihe 8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG- Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) 225/45R18 M+S A01) K27) A02) bis A10) BF1) E77a) 235/40R18 M+S 245/40R18 M+S A01) K03) K04) K27) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 210 bis 235Audi TTS (Coupe, Roadster; Baureihe 8S; Serie auch 20Zoll; ab EG- Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) 225/45R18 M+S A01) K27) A02) bis A10) BF1) E77a) E85) 235/40R18 M+S 245/40R18 M+S A01) K03) K04) K27) §22 53553*07 §22 53553*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-H0-216 Anlage-Nr. : 3 Seite : 16 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. §22 53553*07 §22 53553*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-H0-216 Anlage-Nr. : 3 Seite : 17 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 120 Nm BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 140 Nm BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 150 Nm BF4)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 160 Nm E29)Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen. E29a)Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen. E44)Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E54)Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E75)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. §22 53553*07 §22 53553*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-H0-216 Anlage-Nr. : 3 Seite : 18 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 E76)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E77)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J): •bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16 E77a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S): •ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17 E85)Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben. ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0S)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1C)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 53553*07 §22 53553*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-H0-216 Anlage-Nr. : 3 Seite : 19 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K35)An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen. K58)An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. K59)An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: 3-Türer: •die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, •der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, •die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). 5- Türer: •die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, •der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, •die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). K60)An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm. §22 53553*07 §22 53553*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-H0-216 Anlage-Nr. : 3 Seite : 20 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 K64)An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, •vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K67)An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, •der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K68)An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: •der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen. K71)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen. K83)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 40° nach hinten umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K84)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Blechradhauskante ist von 30° vor bis 40° hinter der Radmitte komplett aufzuweiten und der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus zu verkleben. M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. §22 53553*07 §22 53553*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-H0-216 Anlage-Nr. : 3 Seite : 21 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 3 mit den Seiten 1-21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 23.02.2026 §22 53553*07 §22 53553*07