RC27 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr.49464 nach §22 StVZO Anlage 39 zum Prüfbericht Nr.55059413 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RC27 Typ RC27-656 Radgröße 6,5Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad – Ausführungsbezeichnung Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang (mm) V6 RC27-656 V6 / ohne Ring 5/100/57,1 47 650 2050 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49464 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Ausführungsbezeichnung RC27-656 (s.o.) Radgröße 6,5Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D=25,6 mm 120 27,5 S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D=25,6 mm 140 27,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Seat Skoda Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Seat Arona KJ e9*2007/46*3134*02-.. 66-110 195/60R16 R09 A07 A12 A14 A21 A58 S02 66-110 195/65R16 R37 66-110 205/55R16 66-110 205/60R16 66-110 215/55R16 66-110 215/60R16
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr.49464 nach §22 StVZO Anlage 39 zum Prüfbericht Nr.55059413 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Seat Ibiza KJ e9*2007/46*3134*.. 48-110 185/55R16 A31 A07 A14 A21 A58 Flh S01 48-110 185/60R16 A90 48-110 195/55R16 A90 48-110 205/50R16 A01 A12 K2b 48-110 205/55R16 A01 A12 K2b 48-110 215/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b Seat Toledo NH e11*2007/46* 0251*00-19; e11*2007/46*252*..; e8*2007/46*0321*.. 55-92 185/50R16 A12 NoD T81 A07 A14 A21 A58 B56 Lim S01 55-92 185/55R16 A12 55-92 195/45R16 A90 T80 T84 55-92 195/50R16 A12 55-92 205/45R16 A12 Skoda Fabia 5J e11*2001/116* 0291*43-55; e11*2007/46* 0013*20-.. e8*2007/46*0319*.. ab MJ 2015 (6V) 44-92 185/50R16 A07 A12 A14 A21 A58 B56 Car Flh KOV S01 44-92 185/55R16 44-92 195/45R16 T80 T84 44-92 195/50R16 44-92 205/45R16 Skoda Fabia PJ e8*2018/858*00014*.. 48-110 185/55R16 A33 A14 A21 A58 Flh NoE NoP V16 S01 48-110 185/60R16 A90 48-110 195/55R16 A90 48-110 205/50R16 A12 48-110 205/55R16 A12 48-110 225/50R16 A01 A12 K2b R03 Skoda Rapid NH e11*2007/46* 0250*00-20; e11*2007/46*0249*..; e8*2007/46*0320*.. 55-92 185/50R16 A12 NoD T81 A07 A14 A21 A58 B56 Lim S01 55-92 185/55R16 A12 55-92 195/45R16 A90 T80 T84 55-92 195/50R16 A12 55-92 205/45R16 A12 Skoda Rapid Spaceback NH e11*2007/46* 0250*00-20; e8*2007/46*0320*.. 55-92 185/50R16 A12 NoD T81 A07 A14 A21 A58 B56 Flh S01 55-92 185/55R16 A12 55-92 195/45R16 A90 T80 T84 55-92 195/50R16 A12 55-92 205/45R16 A12 VW Cross Polo 6R e1*2001/116*0510*.. - incl. Facelift 2014 51-81 195/45R16 A90 T80 T84 A07 A14 A21 B56 Flh KMV S01 51-81 195/50R16 A12 51-81 205/45R16 A12 VW Polo (V) 6R e1*2001/116*0510*.. e1*2007/46*0486*.. - incl. Facelift 2014 44-103 195/45R16 A90 T80 T84 A07 A14 A21 B56 Flh Npf S01 44-103 195/50R16 A12 44-103 205/45R16 A12 44-110 195/45R16 A90 M+S T80 T84 44-110 195/50R16 A12 M+S 44-110 205/45R16 A12 M+S
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr.49464 nach §22 StVZO Anlage 39 zum Prüfbericht Nr.55059413 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise VW Polo (V) GTI 6R e1*2001/116*0510*.. - incl. Facelift 2014 132, 141 195/45R16 A90 M+S T84 A07 A14 A21 B56 Flh Npf S01 132, 141 195/50R16 A12 M+S 132, 141 205/45R16 A12 M+S VW Polo (V) WRC 6R e1*2001/116*0510*.. 162 195/50R16 M+S A07 A12 A14 A21 Flh Npf S01 162 205/45R16 M+S VW Polo (VI) AW e1*2007/46*1783*.. 48-110 185/55R16 A90 A07 A14 A21 A58 Flh S01 48-110 185/60R16 A90 48-110 195/55R16 A12 48-110 205/50R16 A12 48-110 205/55R16 A12 48-110 215/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b VW Polo (VI) GTI AW e1*2007/46*1783*.. 147, 152 185/60R16 A90 M+S A07 A14 A21 A58 Flh S01 147, 152 195/55R16 A90 M+S 147, 152 205/50R16 A12 M+S 147, 152 205/55R16 A12 M+S Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85%
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr.49464 nach §22 StVZO Anlage 39 zum Prüfbericht Nr.55059413 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU- Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr.49464 nach §22 StVZO Anlage 39 zum Prüfbericht Nr.55059413 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B56 Rad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm an Achse 1. Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …). Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad- /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol). NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen). R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr.49464 nach §22 StVZO Anlage 39 zum Prüfbericht Nr.55059413 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 185/60R16 205/55R16 Nr. 3 195/40R16 215/35R16 Nr. 4 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 5 195/50R16 215/45R16 Nr. 6 205/45R16 225/40R16 Nr. 7 205/50R16 225/45R16 Nr. 8 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 9 205/60R16 225/55R16 Nr. 10 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 11 215/55R16 235/50R16 Nr. 12 225/40R16 245/35R16 Nr. 13 225/50R16 245/45R16 Nr. 14 225/55R16 245/50R16 Nr. 15 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 27. November 2025 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
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