RC27 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 31.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.49464 nach §22 StVZO 
 
Anlage 39 zum Prüfbericht Nr.55059413 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 1 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad
 
Modell RC27 
Typ RC27-656 
Radgröße 6,5Jx16H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad –  	Ausführungsbezeichnung
 
 
Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Radlast 	(kg)
 
Abrollumfang 	(mm)
 
V6 RC27-656 V6 / ohne Ring 5/100/57,1 47 650 2050 
 
Kennzeichnungen KBA-Nummer 49464 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Ausführungsbezeichnung RC27-656 (s.o.) 
Radgröße 6,5Jx16H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D=25,6 mm 120 	27,5 
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D=25,6 mm 140 	27,5 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen 
durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Seat
 
  
Skoda 
  
Volkswagen 
  
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Seat Arona 	KJ 	e9*2007/46*3134*02-.. 
66-110 195/60R16 R09  	A07 A12 A14 
A21 A58 S02 
66-110 195/65R16 R37  
66-110 205/55R16  
66-110 205/60R16  
66-110 215/55R16  
66-110 215/60R16   

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.49464 nach §22 StVZO 
 
Anlage 39 zum Prüfbericht Nr.55059413 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 2 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Seat Ibiza 	KJ 
e9*2007/46*3134*.. 
48-110 185/55R16 A31  	A07 A14 A21 
A58 Flh S01 
48-110 185/60R16 A90  
48-110 195/55R16 A90  
48-110 205/50R16 A01 A12 K2b  
48-110 205/55R16 A01 A12 K2b  
48-110 215/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b  
Seat Toledo 	NH 
e11*2007/46* 
0251*00-19; 
e11*2007/46*252*..; 
e8*2007/46*0321*.. 
55-92 185/50R16 A12 NoD T81  	A07 A14 A21 
A58 B56 Lim 
S01 
55-92 185/55R16 A12  
55-92 195/45R16 A90 T80 T84  
55-92 195/50R16 A12  
55-92 205/45R16 A12  
Skoda Fabia 	5J 	e11*2001/116* 
0291*43-55; 
e11*2007/46* 
0013*20-.. 
e8*2007/46*0319*.. 
ab MJ 2015 (6V) 
44-92 185/50R16 A07 A12 A14 
A21 A58 B56 
Car Flh KOV 
S01 
44-92 185/55R16  
44-92 195/45R16 T80 T84  
44-92 195/50R16  
44-92 205/45R16  
Skoda Fabia 
PJ 
e8*2018/858*00014*.. 
48-110 185/55R16 A33  	A14 A21 A58 
Flh NoE NoP 
V16 S01 
48-110 185/60R16 A90  
48-110 195/55R16 A90  
48-110 205/50R16 A12  
48-110 205/55R16 A12  
48-110 225/50R16 A01 A12 K2b R03  
Skoda Rapid 	NH 
e11*2007/46* 
0250*00-20; 
e11*2007/46*0249*..; 
e8*2007/46*0320*.. 
55-92 185/50R16 A12 NoD T81  	A07 A14 A21 
A58 B56 Lim 
S01 
55-92 185/55R16 A12  
55-92 195/45R16 A90 T80 T84  
55-92 195/50R16 A12  
55-92 205/45R16 A12  
Skoda Rapid Spaceback 
NH 
e11*2007/46* 
0250*00-20; 
e8*2007/46*0320*.. 
55-92 185/50R16 A12 NoD T81  	A07 A14 A21 
A58 B56 Flh 
S01 
55-92 185/55R16 A12  
55-92 195/45R16 A90 T80 T84  
55-92 195/50R16 A12  
55-92 205/45R16 A12  
VW Cross Polo 	6R 
e1*2001/116*0510*.. 
- incl. Facelift 2014 
51-81 195/45R16 A90 T80 T84 A07 A14 A21 
B56 Flh KMV 
S01 51-81 195/50R16 A12  
51-81 205/45R16 A12  
VW Polo (V) 	6R 
e1*2001/116*0510*.. 
e1*2007/46*0486*.. 
- incl. Facelift 2014 
44-103 195/45R16 A90 T80 T84  	A07 A14 A21 
B56 Flh Npf 
S01 
44-103 195/50R16 A12  
44-103 205/45R16 A12  
44-110 195/45R16 A90 M+S T80 T84  
44-110 195/50R16 A12 M+S  
44-110 205/45R16 A12 M+S   

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.49464 nach §22 StVZO 
 
Anlage 39 zum Prüfbericht Nr.55059413 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 3 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
VW Polo (V) GTI 	6R 
e1*2001/116*0510*.. 
- incl. Facelift 2014 
132, 141 195/45R16 A90 M+S T84  	A07 A14 A21 
B56 Flh Npf 
S01 
132, 141 195/50R16 A12 M+S  
132, 141 205/45R16 A12 M+S  
VW Polo (V) WRC 	6R 	e1*2001/116*0510*.. 
162 195/50R16 M+S A07 A12 A14 
A21 Flh Npf 	S01 
162 205/45R16 M+S  
VW Polo (VI) 	AW 	e1*2007/46*1783*.. 
48-110 185/55R16 A90  	A07 A14 A21 
A58 Flh S01 
48-110 185/60R16 A90  
48-110 195/55R16 A12  
48-110 205/50R16 A12  
48-110 205/55R16 A12  
48-110 215/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b  
VW Polo (VI) GTI 	AW 	e1*2007/46*1783*.. 
147, 152 185/60R16 A90 M+S  	A07 A14 A21 
A58 Flh S01 
147, 152 195/55R16 A90 M+S  
147, 152 205/50R16 A12 M+S  
147, 152 205/55R16 A12 M+S  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des 
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit 
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu 
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu 
berücksichtigen.
 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
  

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.49464 nach §22 StVZO 
 
Anlage 39 zum Prüfbericht Nr.55059413 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr 
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur 
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten 
Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im 
Aufbau entsprechen, verwendet werden.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist 
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, 
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen 
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
 
 
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
 
  

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.49464 nach §22 StVZO 
 
Anlage 39 zum Prüfbericht Nr.55059413 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 5 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
B56 Rad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm an Achse 1.
 
 
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, 
Variant, …).
 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft 
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache 
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines 
dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
 
 
NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.
 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. 
OVC-HEV).
 
 
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw. 
(Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
 
 
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren 
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
 
  

PDF-Seite 6

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.49464 nach §22 StVZO 
 
Anlage 39 zum Prüfbericht Nr.55059413 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 6 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 185/50R16 205/45R16
 
Nr.   2 185/60R16 205/55R16 
Nr.   3 195/40R16 215/35R16 
Nr.   4 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 
Nr.   5 195/50R16 215/45R16 
Nr.   6 205/45R16 225/40R16 
Nr.   7 205/50R16 225/45R16 
Nr.   8 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 
Nr.   9 205/60R16 225/55R16 
Nr. 10 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 
Nr. 11 215/55R16 235/50R16 
Nr. 12 225/40R16 245/35R16 
Nr. 13 225/50R16 245/45R16 
Nr. 14 225/55R16 245/50R16 
Nr. 15 225/60R16 245/55R16 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des 
Fahrzeugs mitzuführen. 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 27. November 2025 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
  

PDF-Seite 7

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.49464 nach §22 StVZO 
 
Anlage 39 zum Prüfbericht Nr.55059413 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 7 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2017. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 27. November 2025 
 
Laux    	00459647.DOCX