RC24 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO 
 
Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell RC24 
Typ RC24-605 
Radgröße 6,0Jx15H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad –  
Ausführungsbezeichnung /  
Zentrierring 
Lochzahl/  
Lochkreis-ø (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe 	(mm) 
Rad- 	last 	(kg) 
Abrollumfang 	(mm) 
M1 RC24-605-3 M1/ ohne Ring 4/100/54,1 46 550 1950 
 
 
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 49043 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Ausführungsbezeichnung RC24-605 (s.o.) 
Radgröße 6,0Jx15H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) 
S01 Mutter M12x1,5  
Brock Typ D6 
Kegel 60° 100 34,5 
S02 Mutter M12x1,5  
Brock Typ D6 
Kegel 60° 125 34,5 
S03 Mutter M12x1,5  
Brock Typ D6 
Kegel 60° 110 34,5 
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S04 Schraube M12x1,5  
Brock Typ ZS1C 
Kegel 60° 90 	28 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Hyundai, Kia, Mazda, Opel, Suzuki 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-
weise 
Auflagen und 
Hinweise 
Hyundai Accent 	MC 	e4*2001/116*0103*.., 
  
71-83 185/55R15 A31 R37  	A14 A21 B03 
 
Flh S03 71-83 185/60R15 A31 R37  
71-83 195/50R15 A12 R37  
71-83 195/55R15 A12  
Hyundai Accent 
MC, MCT 
e4*2001/116*0103*.., 
e4*2001/116*0110* 
71-83 185/55R15 A31 R37  	A14 A21 B03 
 
Sth S03 71-83 185/60R15 A31 R37  
71-83 195/50R15 A12 R37  
71-83 195/55R15 A12  
Hyundai Getz 	TB, TBI 	e4*98/14*0066*.., 	e4*2001/116*0123*.. 
46-81 185/55R15   	A12 A14 A21 
 
Flh S03 46-81 195/50R15 A01 K1a K2b  
Hyundai i10 (II) 	IA, IA-HME 	e11*2007/46*1008*..; 	e13*2007/46*1602*..; 	e5*2007/46*1086*.. 
- incl. Facelift 2017 
48-64 175/55R15 A90  	A14 A21 A58 
 
Flh Y13 S03 48-64 175/60R15 A12  
48-64 185/55R15 A12  
48-64 195/50R15 A01 K1a K1b K2b  
Hyundai i10 (III) 
AC3 
e5*2007/46*0090*.. 
- incl. N-Line 
49-74 175/55R15 A91  	A14 A21 A58  
Flh S03 49-74 185/55R15 A12  
49-74 195/50R15 A12  
Hyundai i20 (I) 
PB, PBT 
e11*2001/116*0333*. 
e11*2007/46*0129*.. 
- incl. Facelift 2012 
  
  
55-94 175/60R15 R37  	A12 A14 A21 
 
Flh V15 S03 55-94 175/65R15 R37  
55-94 185/55R15 A01 K1a R37  
55-94 185/60R15 A01 K1a  
55-94 195/55R15 A01 K1a K2b  
55-94 205/50R15 A01 K1c K2b  
55-94 205/55R15 A01 K1c K2b K5a  
Hyundai i20 (II) 
GB, GB-HME 
e11*2007/46*1600*..; 
e13*2007/46*1603*.., 
e5*2007/46*1087*.. 
- Fließheck 
- Coupé 
incl. Facelift 2018 
55-88 185/60R15 A33  	A14 A21 Cpe 
 
Flh KOV S02 55-88 185/65R15 A33  
55-88 195/60R15 A90  
55-88 205/55R15 A12  
55-88 205/60R15 A12  
Hyundai i20 (II) Active 	GB, GB-HME 	e11*2007/46*1600*..; 
e13*2007/46*1603*.., 
e5*2007/46*1087*.. 
66-88 185/60R15 A33  	A14 A21 Flh  
KMV S02 
66-88 185/65R15 A33  
66-88 195/60R15 A90  
66-88 205/55R15 A12  
66-88 205/60R15 A12  
Kia Picanto (I) 	BA 	e4*2001/116*0085*.. 
44-48 175/50R15 T75  	A12 A14 A21 
 
Flh S01 44-55 195/45R15 T78  
Kia Picanto (II) 	TA 	e4*2007/46*0256*.. 
48-63 175/50R15 K1a K1b K2b K6g K8h  A01 A12 A14 
 
A21 A58 Flh  	S01 48-63 195/45R15 K1c K2b K6h K8h  
51, 63 165/50R15 K1a K1b K2b K6g K8h T73   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO 
 
Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-
weise 
Auflagen und 	Hinweise 
Kia Picanto (III) 	JA 	e11*2007/46*3848*..; 	e5*2007/46*1078*.. 
- incl. Facelift 2020 
49, 62, 74 175/55R15   	A12 A14 A21 
 
A58 Flh KOV  
S03 
49, 62, 74 175/60R15   
49, 62, 74 185/55R15   
49, 62, 74 195/50R15 A01 K1a K1b K2b K8h  
Kia Picanto (III) X-Line 	JA 
e11*2007/46*3848*..; 
e5*2007/46*1078*.. 
- incl. Facelift 2020 
49-74 175/55R15   	A12 A14 A21 
 
A58 Flh KMV  
S03 
49-74 175/60R15   
49-74 185/55R15   
49-74 195/50R15 A01 K6w  
Kia Rio (II) 	DE 	e4*2001/116*0093*..   
65-83 185/55R15 A33  	A14 A21 Flh  
S03 
65-83 185/60R15 A12  
65-83 195/50R15 A12  
65-83 195/55R15 A12  
Kia Rio (IV) 
YB 
e11*2007/46*3777*..; 
e5*2007/46*1077*.. 
- incl. Facelift 2020 
57-89 185/60R15 A31  	A14 A21 A58 
 
Flh S02 57-89 185/65R15 A31  
57-89 195/60R15 A12  
Kia Stonic 	YB 	e11*2007/46* 	3777*01-..; 	e5*2007/46*1077*.. 
- 15/16-Zoll Serie 
- incl. Facelift 2020 
61-100 185/65R15 A39  	A14 A21 A58 
 
Z15 Z16 S02 61-100 195/60R15 A39  
61-100 205/55R15 A39  
61-100 205/60R15 A12  
Mazda 2 (II) 
DE, DE1 
e13*2001/116*0254*, 
e13*2001/116*0255*. 
50-76 175/60R15 A91  	A14 A21 Flh  
V15 S03 
50-76 185/55R15 A12  
50-76 195/50R15 A12  
50-76 205/50R15 A12  
Opel Agila-B 	H-B 
e4*2001/116*0135*.. 
  
  
48-69 165/65R15 A91 R37  	A14 A21 S04 
48-69 175/60R15 A12 R37  
48-69 185/55R15 A12 R37  
48-69 185/60R15 A12  
48-69 195/55R15 A12  
Suzuki Splash 	EX 	e4*2001/116*0130*..; 	e4*2007/46*0283*.. 
  
48-69 165/65R15 A91 R37  	A14 A21 S04 
48-69 175/60R15 A12 R37  
48-69 185/55R15 A12 R37  
48-69 185/60R15 A12  
48-69 195/55R15 A12  
 	Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO 
 
Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
  	Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
   

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Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren 
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile 
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen. 
 
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé. 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
   

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Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. 
 
K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. 
 
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm 
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck. 
 
T73 Reifen (LI 73) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 730 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
   

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Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
T75 Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T78 Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 175/55R15 195/50R15 
Nr.   2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 
Nr.   3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 
Nr.   4 205/55R15 225/50R15 
Nr.   5 205/65R15 225/60R15 
Nr.   6 235/70R15 275/60R15 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
Y13 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße 
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung). 
 
Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung). 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 13. Oktober 2020 in Lambsheim statt. 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO 
 
Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
   
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2012. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 13. Oktober 2020 
 
 
Bohlander
   00353389.DOC