B25 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47844 nach §22 StVZO 
 
Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55097109 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B25-757 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell B25 
Typ B25-757 
Radgröße 7,5Jx17H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø 
(mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
W5 B25-757 W5/ 
BA11 N25 Ø72,6xØ67,1 
5/120/67,1 35 780 2260 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 47844 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B25-757 (s.o.) 
Radgröße 7,5Jx17H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Giessereikennzeichen JAW 
Herkunftsmerkmal - 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Gesamthöhe (mm) 
S01 Mutter M14x1,5 
Bimecc, Typ: D5 
Kegel 60° 150 40 
 
Prüfungen 
 
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter 
der Gutachten Nr. 55097109 ausgestellt. 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Opel 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%   

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Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55097109 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B25-757 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Opel Insignia 81-118 205/55R17 A13 M+S R37 T91 T95  A02 A04 A05 
0G-A 81-191 215/55R17 A13 T94 T98  A08 A09 A21  
e1*2001/116*0475*..; 81-191 225/50R17 A33 T94 T98  A99 Flh Lim  
e1*2007/46*0374*.. 81-191 225/55R17 A12  V00 V17 S0	1 
  81-191 235/50R17 A12   
  81-191 245/45R17 A12   
  81-191 245/50R17 A01 A12 K1a K2b   
Opel Insignia 81-191 215/55R17 A13 T94 T98  A02 A04 A05  
0G-A 81-191 225/50R17 A33 T94 T98  A08 A09 A21  
e1*2001/116*0475*..; 81-191 225/55R17 A12  A99 Car V00  
e1*2007/46*0374*.. 81-191 235/50R17 A12  V17 S01 
- Sports Tourer 81-191 245/45R17 A12   
- Station Wagon 81-191 245/50R17 A01 A12 K1a K2b   
  85,103 205/55R17 A13 M+S R37 T91 T95   
 
Auflagen und Hinweise 
 
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten 
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen 
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis 
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 
 
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und 
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers 
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und 
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu 
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden 
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht 
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet 
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. 
gleichem Abrollumfang verwendet werden. 
 
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller 
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47844 nach §22 StVZO 
 
Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55097109 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B25-757 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung 
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für 
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h 
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die 
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den 
Felgenrand hinausragen. 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im 
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen 
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck 
(3-türig und 5-türig). 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit 
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 
(Mutternhersteller: Bimecc, Typ: D5;   siehe Seite 1)  verwendet werden. 
 
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).  

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Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55097109 (1. Ausfertigung) 
 
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Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für 
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). 
 
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 195/40R17 215/35R17 
Nr.   2 205/40R17 225/35R17 
Nr.   3 205/45R17 235/40R17 
Nr.   4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 
Nr.   5 215/40R17 245/35R17 
Nr.   6 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17 
Nr.   7 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 
Nr.   8 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17 
Nr.   9 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 
Nr. 10 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 
Nr. 11 235/40R17 265/35R17, 275/35R17 
Nr. 12 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 
Nr. 13 235/50R17 255/45R17 
Nr. 14 235/55R17 255/50R17 
Nr. 15 235/60R17 255/55R17 
Nr. 16 245/40R17 255/40R17, 275/35R17 
Nr. 17 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 
Nr. 18 255/45R17 285/40R17 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten 
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim im Oktober 2009 durchgeführt. Die 
Verwendungsprüfung fand am 20.01.2010 in Lambsheim statt. 
 
 
Hinweise zum Sonderrad 
 
entfällt  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47844 nach §22 StVZO 
 
Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55097109 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B25-757 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, 
die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009. 
 
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. 
 
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert 
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der 
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 
 
 
Lambsheim, 20.Januar 2010 
  
 
Bohlander
 00145608.DOC  

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Radtyp
KBA
Hersteller RDKS/TPMS	Ventilart	Montierbar
Alligator RS3	Metall	ja
BaoLong 3901B.1	Metall	ja
CUB Universal	Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Schrader EZ *	Gummi	ja
Schrader EZ	Metall	ja
Schrader 40700-1AYOA	Metall	nein
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich. 
Herstellerempfehlung 
Aftermarkt RDKS/TPMS
47844
B25 757