RC36 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 20.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur TTG NR.101440 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55014126 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx18H2 Typ RC36-658 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 1 von 5 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad
 
Modell RC36 
Typ RC36-658 
Radgröße 6,5Jx18H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Rad- last 
(kg) 
Abrollumfang 	(mm)
 
N42 RC36-658 N42 / ohne Ring 5/114,3/66,1 32 775 2250 
 
Kennzeichnungen KBA-Nummer 101440 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC36-658 (s.o.) 
Radgröße 6,5Jx18H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 	23,5 
S02 Serien-Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 	23,5 
S03 Serien-Schraube M12x1,5 (1 ww. 2 tlg.) Kegel 60° 115 	23,5 (1 tlg.) ww. 26 (2 tlg.) 
 
Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Dacia
 
  
Renault 
  
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
   

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur TTG NR.101440 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55014126 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx18H2 Typ RC36-658 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 2 von 5 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und Hinweise 
Dacia Bigster (2WD) 	DJF 	e19*2007/46*0026*26-.. 
80, 103 205/60R18 ASo  	A21 A58 A99 
MHy S02 
80, 103 215/60R18 A12  
80, 103 225/55R18 A01 A12 K2b K3s  
Dacia Bigster 4x4 	DJF 	e19*2007/46*0026*26-.. 
96 205/60R18 ASo A21 A56 A99 
S02 
96 215/60R18 A12  
96 225/55R18 A01 A12 K3s  
Dacia Duster (III) (2WD) 	DJF 	e19*2007/46* 	0026*22-.. 
67-103 215/60R18 A12 A21 A58 
A99 MHy S02 
67-103 225/55R18 A01 K2b K3s  
Dacia Duster (III) 4x4 	DJF 	e19*2007/46* 	0026*22-.. 
96 215/60R18  	A12 A21 A56 
A99 S02 
96 225/55R18 A01 K3s  
Renault 4 E-Tech Electric 	P01 	e2*2018/858*00093*.. 
78 195/60R18 A94  	A21 A58 A99 
Flh S01 
78 205/55R18 A12  
Renault 5 E-Tech Electric 	P01 
e2*2018/858*00093*.. 
70, 78 195/55R18 A12 A21 A58 
A99 Flh S01 
Renault Megane E-Tech 
(V) 
RCB 
e2*2018/858*00018*.. 
- Electric 
55 195/60R18  	A12 A21 A58 
A99 Flh S03 
55 205/55R18  
55 215/55R18  
55 225/50R18 A01 K1a K1b K2b K5b K5w K6w 
 
Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere 
enthält. 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit 
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu 
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu 
berücksichtigen.
 
 
   

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur TTG NR.101440 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55014126 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx18H2 Typ RC36-658 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 3 von 5 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, 
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen 
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
 
  

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur TTG NR.101440 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55014126 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx18H2 Typ RC36-658 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 5 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
 
 
A94 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 
mm zum Bremssattel zu achten.
 
 
ASo Es sind nur spezielle Gewebeschneeketten bzw. Textilschneeketten an den laut Betriebsanleitung 
dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten (s. 
Betriebsanleitung).
 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft 
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache 
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den 
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
 
 
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte 
vollständig umzulegen.
 
 
K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
 
 
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
 
 
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
   

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur TTG NR.101440 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55014126 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx18H2 Typ RC36-658 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 5 von 5 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 Prüfort und Prüfdatum 
Die Verwendungsprüfung fand am 19. März 2026 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2026. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 19. März 2026 
 
Laux    	00464988.DOCX 
 
sw