RC34 – Gutachtentext und Auflagen

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001104-G0-216
Anlage-Nr. : 10a
Seite :	1 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-757
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	D3
Radausführungskennz.:	D3; Lk112
Radgröße:	7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:	45 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	B25
geprüfte Radlast: *)	800 kg
Reifenabrollumfang:	2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:SEAT
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-560D 120 Nm
BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-560D 140 Nm
§22  53606*06 §22  53606*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001104-G0-216
Anlage-Nr. : 10a
Seite :	2 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5P	e9*2001/116*0050*..
5PN	e9*2007/46*0012*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 147 Seat Altea, Altea XL,
Toledo
(außer Freetrack)
205/50R17
A01) K03) N215)
A02) bis A10)
BF1)
205/50R17 M+S
A01) K03)
215/45R17
N225)
225/45R17
A01) K03)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP	e9*2007/46*6394*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 140 Seat Ateca
(mit serienmäßiger
Verbreiterung)
215/55R17
N225)
A02) bis A10)
BF2) E29)
215/55R17 M+S
225/50R17
N235)
225/50R17 M+S
225/55R17
N235)
225/55R17 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP	e9*2007/46*6394*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 110 Seat Ateca
(ohne serienmäßiger
Verbreiterung)
215/55R17	A02) bis A10)
BF2) E29a)
225/50R17
225/55R17
A01) G01)
§22  53606*06 §22  53606*06 

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Nr. :	RA-001104-G0-216
Anlage-Nr. : 10a
Seite :	3 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP	e9*2007/46*6394*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 Seat Cupra Ateca 215/55R17 M+S	A02) bis A10)
A93) BF2)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
3R	e9*2001/116*0072*..
3RN	e9*2007/46*0011*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 bis 147 Seat Exeo, Exeo ST
(Limousine, Kombi, mit
kleinster
Serienbereifung 195/..
oder 205/..)
205/50R17	A02) bis A10)
BF1)
215/45R17
A93)
225/45R17
235/45R17
G2G)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
BF1) V00)
205/50R17 235/45R17 A02) bis A10)
BF1) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
3R	e9*2001/116*0072*..
3RN	e9*2007/46*0011*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
147 bis 155Seat Exeo, Exeo ST
(Limousine, Kombi, mit
kleinster
Serienbereifung 225/..)
225/45R17	A02) bis A10)
BF1)
235/45R17
A01) G01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
1P	e9*2001/116*0052*..
1PN	e9*2007/46*0013*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 155 Seat Leon
(Ausführungen mit
kleinster
Sommerbereifung
195/.. oder 205/..)
205/50R17	A01) bis A10)
BF1) K03)
215/45R17
225/45R17
§22  53606*06 §22  53606*06 

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Nr. :	RA-001104-G0-216
Anlage-Nr. : 10a
Seite :	4 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
1P	e9*2001/116*0052*..
1PN	e9*2007/46*0013*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 bis 195 Seat Leon
(Ausführungen mit
kleinster
Sommerbereifung 225/..)
225/45R17	A01) bis A10)
BF1) EF0) K03)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5F	e9*2007/46*0094*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 110 Seat Leon
(3-türer, 5-türer, Kombi;
Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
205/45R17
A93)
A02) bis A10)
BF1) E61)
205/50R17
215/45R17
A93a)
225/45R17
235/45R17
G1D)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5F	e9*2007/46*0094*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 221 Seat Leon
(3-türer, 5-türer, Kombi;
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse)
205/45R17
A93) N215)
A02) bis A10)
BF1) E62) EB1) EF0)
205/50R17
N215)
215/45R17
A93a) N225)
225/45R17
235/45R17
GCR)
§22  53606*06 §22  53606*06 

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Nr. :	RA-001104-G0-216
Anlage-Nr. : 10a
Seite :	5 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
KL	e9*2007/46*3167*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 110 Seat Leon, Leon
Sportstourer
(Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
205/45R17
A93) N215)
A02) bis A10)
BF2) E61)
205/50R17
N215)
215/45R17
A93) N225)
215/50R17
A01) G1C) K04) N225)
225/45R17
A93a)
235/45R17
A01) GB2) K04)
245/45R17
A01) G1C) K04) K15) K28) K66)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
KL	e9*2007/46*3167*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 140Seat Leon, Leon
Sportstourer
(Ausführungen mit
Mehrlenker- Hinterachse)
225/45R17	A02) bis A10)
A11) A93a) BF2) E62)
§22  53606*06 §22  53606*06 

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Nr. :	RA-001104-G0-216
Anlage-Nr. : 10a
Seite :	6 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
KL	e9*2007/46*3167*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 228Seat Leon Cupra,
Cupra Sportstourer
205/45R17
A93) N215)
A02) bis A10)
A11) BF2) EB1) EF0)
205/50R17
N215)
215/45R17
A93) N225)
215/50R17
GKY) N225)
225/45R17
A93a) N235)
235/45R17
GCR)
245/45R17
A01) G1C) K15) K28) K66)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
KN	e9*2007/46*6666*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 180Seat Tarraco
(ohne
Radhausverbreiterung)
215/65R17
A93) N225)
A02) bis A10)
A11) BF2) E29a)
225/60R17
A93) N235)
225/65R17
A93a) N235)
235/60R17
245/55R17
245/60R17
255/55R17
A01) K01)
§22  53606*06 §22  53606*06 

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Nr. :	RA-001104-G0-216
Anlage-Nr. : 10a
Seite :	7 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
KN	e9*2007/46*6666*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 180Seat Tarraco
(mit
Radhausverbreiterung)
225/60R17
A93) N235)
A02) bis A10)
A11) BF2) E64)
225/65R17
A93a) N235)
235/60R17
245/55R17
245/60R17
255/55R17
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
§22  53606*06 §22  53606*06 

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Anlage-Nr. : 10a
Seite :	8 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-560D
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-560D
Anzugsmoment: 140 Nm
E29)Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E29a)Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E61)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel  „VL“.
§22  53606*06 §22  53606*06 

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E62)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.
E64)Nur zulässig an Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen, diese sind serienmäßig auch mit der
Reifengröße 255/40R20 ausgerüstet, oder haben diese Reifengröße auch in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
eingetragen.
EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo A5440101 mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø370x32 mm
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1C)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G1D)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2G)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GB2)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
235/35R19  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCR)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
225/35R19, 235/35R19  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
§22  53606*06 §22  53606*06 

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Nr. :	RA-001104-G0-216
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GKY)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/35R19,
235/35R19  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K15)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K66)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22  53606*06 §22  53606*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001104-G0-216
Anlage-Nr. : 10a
Seite :	11 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-757
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 10a mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC34-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 17.02.2026
§22  53606*06 §22  53606*06