B41 – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 28.07.2026
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-L0-216 Anlage-Nr. : 20 Seite : 1 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B41-8521 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: M45 Radausführungskennz.: M45, Lk114,3 Radgröße: 8½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 43,5 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1020 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:HYUNDAI Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 120 Nm BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-567F 145 Nm BF3 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 120 Nm BF4 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 140 Nm BF5 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 110 Nm BF6 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 125 Nm §22 53449*11 §22 53449*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-L0-216 Anlage-Nr. : 20 Seite : 2 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JW e4*2018/858*00060*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 78 bis 120 Hyundai Genesis GV60255/40R21 ECE) A02) bis A10) A94) BF1) HL 255/40R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK1 e4*2018/858*00027*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 60 Hyundai Genesis GV70 (Elektro) 235/45R21 N245) A02) bis A10) A93) BF2) E26a) 245/40R21 N255) T100) 245/45R21 A01) G01) N255) 255/40R21 N265) HL 235/45R21 N245) HL 245/40R21 N255) HL 255/40R21 N265) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NE e9*2018/858*11054*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 42 bis 81 Hyundai Ioniq 5 (2WD, 4WD) 235/45R21 A94) N245) A02) bis A10) BF3) 235/45R21 M+S A94) 255/40R21 A01) A94a) K01) K02) §22 53449*11 §22 53449*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-L0-216 Anlage-Nr. : 20 Seite : 3 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CE e4*2018/858*00145*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 37 bis 81 Hyundai Ioniq 6 (2WD, 4WD) 245/35R21 A94) K04) A01) bis A10) BF3) K01) 255/35R21 A94a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ME1 e5*2018/858*00437*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 53 bis 113 Hyundai Ioniq 9 255/50R21 A01) K01) A02) bis A10) A94) BF4) 265/45R21 275/45R21 A01) K01) HL 265/45R21 HL 275/45R21 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SX2 e4*2018/858*00153*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 69 bis 146 Hyundai Kona (Fahrzeuge mit Einzelradaufhängung an HA; Front- und Allradantrieb) 245/30R21 K04) A01) bis A10) BF3) F03) K01) 255/30R21 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SX2E e4*2018/858*00168*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 33 bis 53 Hyundai Kona Elektro245/30R21 K04) A01) bis A10) BF3) K01) 255/30R21 K02) §22 53449*11 §22 53449*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-L0-216 Anlage-Nr. : 20 Seite : 4 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM e11*2007/46*0633*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 199Hyundai Santa Fe, Grand Santa Fe 245/40R21 A94) A02) bis A10) BF5) 255/40R21 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TM e4*2007/46*1318*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 147Hyundai Santa Fe 235/45R21 A02) bis A10) BF6) E56) 245/40R21 A01) K03) 255/40R21 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TM e4*2007/46*1318*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 132 bis 148Hyundai Santa Fe, Santa Fe Hybrid 235/45R21 A02) bis A10) A11) BF6) E56a) 245/40R21 A01) K03) 255/40R21 A01) K01) K04) §22 53449*11 §22 53449*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-L0-216 Anlage-Nr. : 20 Seite : 5 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): MX5 e4*2018/858*00188*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 118 bis 132Hyundai Santa Fe 235/45R21 A02) bis A10) A93) BF3) 245/40R21 255/40R21 A01) K01) K04) HL 235/45R21 HL 245/40R21 HL 255/40R21 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TL e11*2007/46*2711*.. TL e5*2007/46*1084*.. TLE e11*2007/46*2724*.. TLE e5*2007/46*1076*.. TLE-HME e13*2007/46*1612*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 136 Hyundai Tucson 255/30R21 A01) bis A10) A11) BF5) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NX4E e5*2018/858*00001*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 132 Hyundai Tucson, ix35245/35R21 A01) bis A10) A11) BF3) K04) 255/35R21 K01) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. §22 53449*11 §22 53449*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-L0-216 Anlage-Nr. : 20 Seite : 6 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). §22 53449*11 §22 53449*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-L0-216 Anlage-Nr. : 20 Seite : 7 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 120 Nm BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-567F Anzugsmoment: 145 Nm BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 120 Nm BF4)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Anzugsmoment: 140 Nm BF5)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 110 Nm BF6)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 125 Nm E26a)Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb. E56)Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*02 E56a)Nur zulässig an Fahrzeugen ab der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*03 ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). F03)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. §22 53449*11 §22 53449*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-L0-216 Anlage-Nr. : 20 Seite : 8 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T100)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. §22 53449*11 §22 53449*11
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-L0-216 Anlage-Nr. : 20 Seite : 9 / 9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 Die Anlage 20 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ B41-8521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 01.07.2026 §22 53449*11 §22 53449*11