B38 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO 
 
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55000717 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Modell B38 
Typ B38-809 
Radgröße 8,0Jx19H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
W4 B38-809 W4 /  
BA15 N21 Ø72,6x64,2 
5/114,3/64,1 38 640 2250 
  
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 51365 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B38-809 (s.o.) 
Radgröße 8,0Jx19H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) 
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 	- 
 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Honda 
 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO 
 
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55000717 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich
 Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Honda Accord 	CL7, CL9, CN1 	e6*2001/116*0091, 	0092, 0096*.. 
103-140 225/35R19 K1c K2b K45 T88  	A01 A12 A14 
 
A18 K46 K56 	Sth S02 103-140 235/35R19 G01 K1c K2c K42 K43 K45  
Honda Accord 	CU1,CU3 	e6*2001/116*0113, 0115*..
 
110-132 225/40R19 K1c K2b T89 T93  	A01 A12 A14  
A18 Lim S02 110-132 235/35R19 K1c K2b K41 K42 K43 T87 T91  
115 225/35R19 K1c K2b T88  
Honda Accord 	CU2 	e6*2001/116*0114*.. 
148 225/35R19 K1c K2b T88  	A01 A12 A14 
 
A18 Lim S02 148 225/40R19 K1c K2b  
148 235/35R19 K1c K2b K41 K42 K43 T87 T91  
Honda Accord Tourer 	CM1,CM2,CN2 	e6*2001/116*0093, 	0094,0097*.. 
103-140 225/35R19 K1c K2c K45 T88  A01 A12 A14 
 
A18 Car K42 	K46 S02 103-140 235/35R19 G01 K1c K2c K43 K45 T87 T91  
Honda Accord Tourer 	CW1, CW3 	e6*2001/116*0120,0122*.. 
110-132 225/40R19 K1c K2b T89 T93  A01 A12 A14 
 
A18 Car S02 110-132 235/35R19 K1c K2b K41 K42 K43 T87 T91  
115 225/35R19 K1c K2b T88  
Honda Accord Tourer 
CW2 
e6*2001/116*0121*.. 
148 225/35R19 K1c K2b T88  	A01 A12 A14  
A18 Car S02 148 225/40R19 K1c K2b  
148 235/35R19 K1c K2b K41 K42 K43 T87 T91  
Honda CR-V (II) 	RD8 	e11*98/14*0190*00-01 
110 245/35R19 K1c K2c K42  A01 A12 A14 
 
A18 S02 110 245/40R19 K1c K2c K42 LK6  
Honda CR-V (II) 	RD8, RD9 	e11*98/14*0190*02-.. 
e11*2001/116*0234*. 
103-110 225/45R19 K1c K2c K42  A01 A12 A14 
 
A18 S02 103-110 245/40R19 K1c K2c K42 LK6  
Honda CR-V (III) 
RE5, RE6, RE7 
e11*2001/116* 
0301*00-05, 
0302*00-05, 
0322*00-03 
103-122 245/45R19 K1c  A01 A12 A14 
 
A18 S02 103-122 255/45R19 K1c K42  
Honda CR-V (IV) 	RE5, RE6 	e11*2001/116* 	0301*06-09, 
0302*06-10 
88-114 245/45R19 K1c K2b K6c K6w  	A01 A12 A14 
 
A18 A57 S02 88-114 255/45R19 K1c K2b K6c K6w  
Honda CR-V (IV) 
RE5, RE6 
e11*2001/116* 
0301*10-, 
0302*11- 
ab Facelift 2015 
88-118 245/45R19 K1c K2b K6c K6w  	A01 A12 A14 
 
A18 A57 S02 88-118 255/45R19 K1c K2b K6c K6w  
Honda CR-Z 	ZF1 	e11*2007/46*0100*.. 
84 215/35R19 G01 K1c K2b K3i K3s K3u K5b K6g 
K6i K6p K7a  
A01 A12 A14 	A18 Cpe S02  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO 
 
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55000717 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich
 Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Honda Civic 	FK1, FK2, FK3 	e11*2001/116* 	0255*07-.., 
0256*07-.., 
0257*06-.. 
- ab Modell 2012 
73,104 215/35R19 K5v T85  	A01 A12 A14 
 
A18 Flh S02 73-110 225/35R19 K1c K5v T84 T88  
73-110 235/35R19 G01 K1c K2b K5x K8a T87  
Honda Civic 4-Türer 	FB1,FB2,FB7,FB8 	e11*2007/46*0183*..; 	e11*2007/46*0184*..; 	e11*2007/46*0185*..; 
e11*2007/46*0186*.. 
92, 104 215/35R19 K3b K5b K6b  	A01 A12 A14 
 
A18 Sth S02 92, 104 225/35R19 K1a K2b K3a K5b K6d K6g K6i K7a  
Honda Civic Tourer 
FK2, FK3 
e11*2001/116* 
0256*11-.., 
0257*10-.. 
- ab Modell 2014 
104 215/35R19 K5v T85  	A01 A12 A14 
 
A18 Car S02 88,104 225/35R19 K1c K5v T84 T88  
88,104 235/35R19 G01 K1c K2b K5x K8a T87  
Honda FR-V 	BE1, BE3 	e6*2001/116*0099*.. 	e6*2001/116*0100*.. 
92,103,110
 215/35R19 K1c K2b K41 K45 K46 T85  A01 A12 A14 
A18 S02 92,103,110 225/35R19 K1c K2b K41 K42 K43 K45 K46 T84 
T88  
Honda HR-V 	GH1,2,3,4 	e6*98/14*0062,  	0063, 0067, 0068*.. 
77-91 225/35R19 K1c K2c  A01 A12 A14 
 
A18 S02 77-91 235/35R19 K1c K2c  
 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines 
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind 
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO 
 
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55000717 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 	Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 	erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 	Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). 
 
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I 
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein.  

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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55000717 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig 
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
gen. 
 
K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben 
zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. 
 
K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden 
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. 
 
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. 
 
K3u An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver-
kleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) 
bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen. 
 
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. 
 
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. 
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. 
 
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO 
 
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55000717 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K5v An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K5x An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen. 
 
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. 
 
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. 
 
K6p An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor Radmitte bis zur Rad-
mitte vollständig umzulegen. 
 
K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. 
 
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).  

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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55000717 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 26. Januar 2017 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2016. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 26. Januar 2017 
  
 
Bohlander
   00264151.DOC 
NR/Boh