B38 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55000717 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0400809 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell B38 Typ B38-809 Radgröße 8,0Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Rad- last (kg) Abrollumfang (mm) W4 B38-809 W4 / BA15 N21 Ø72,6x64,2 5/114,3/64,1 38 640 2250 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51365 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B38-809 (s.o.) Radgröße 8,0Jx19H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55000717 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Honda Accord CL7, CL9, CN1 e6*2001/116*0091, 0092, 0096*.. 103-140 225/35R19 K1c K2b K45 T88 A01 A12 A14 A18 K46 K56 Sth S02 103-140 235/35R19 G01 K1c K2c K42 K43 K45 Honda Accord CU1,CU3 e6*2001/116*0113, 0115*.. 110-132 225/40R19 K1c K2b T89 T93 A01 A12 A14 A18 Lim S02 110-132 235/35R19 K1c K2b K41 K42 K43 T87 T91 115 225/35R19 K1c K2b T88 Honda Accord CU2 e6*2001/116*0114*.. 148 225/35R19 K1c K2b T88 A01 A12 A14 A18 Lim S02 148 225/40R19 K1c K2b 148 235/35R19 K1c K2b K41 K42 K43 T87 T91 Honda Accord Tourer CM1,CM2,CN2 e6*2001/116*0093, 0094,0097*.. 103-140 225/35R19 K1c K2c K45 T88 A01 A12 A14 A18 Car K42 K46 S02 103-140 235/35R19 G01 K1c K2c K43 K45 T87 T91 Honda Accord Tourer CW1, CW3 e6*2001/116*0120,0122*.. 110-132 225/40R19 K1c K2b T89 T93 A01 A12 A14 A18 Car S02 110-132 235/35R19 K1c K2b K41 K42 K43 T87 T91 115 225/35R19 K1c K2b T88 Honda Accord Tourer CW2 e6*2001/116*0121*.. 148 225/35R19 K1c K2b T88 A01 A12 A14 A18 Car S02 148 225/40R19 K1c K2b 148 235/35R19 K1c K2b K41 K42 K43 T87 T91 Honda CR-V (II) RD8 e11*98/14*0190*00-01 110 245/35R19 K1c K2c K42 A01 A12 A14 A18 S02 110 245/40R19 K1c K2c K42 LK6 Honda CR-V (II) RD8, RD9 e11*98/14*0190*02-.. e11*2001/116*0234*. 103-110 225/45R19 K1c K2c K42 A01 A12 A14 A18 S02 103-110 245/40R19 K1c K2c K42 LK6 Honda CR-V (III) RE5, RE6, RE7 e11*2001/116* 0301*00-05, 0302*00-05, 0322*00-03 103-122 245/45R19 K1c A01 A12 A14 A18 S02 103-122 255/45R19 K1c K42 Honda CR-V (IV) RE5, RE6 e11*2001/116* 0301*06-09, 0302*06-10 88-114 245/45R19 K1c K2b K6c K6w A01 A12 A14 A18 A57 S02 88-114 255/45R19 K1c K2b K6c K6w Honda CR-V (IV) RE5, RE6 e11*2001/116* 0301*10-, 0302*11- ab Facelift 2015 88-118 245/45R19 K1c K2b K6c K6w A01 A12 A14 A18 A57 S02 88-118 255/45R19 K1c K2b K6c K6w Honda CR-Z ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 215/35R19 G01 K1c K2b K3i K3s K3u K5b K6g K6i K6p K7a A01 A12 A14 A18 Cpe S02
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55000717 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Honda Civic FK1, FK2, FK3 e11*2001/116* 0255*07-.., 0256*07-.., 0257*06-.. - ab Modell 2012 73,104 215/35R19 K5v T85 A01 A12 A14 A18 Flh S02 73-110 225/35R19 K1c K5v T84 T88 73-110 235/35R19 G01 K1c K2b K5x K8a T87 Honda Civic 4-Türer FB1,FB2,FB7,FB8 e11*2007/46*0183*..; e11*2007/46*0184*..; e11*2007/46*0185*..; e11*2007/46*0186*.. 92, 104 215/35R19 K3b K5b K6b A01 A12 A14 A18 Sth S02 92, 104 225/35R19 K1a K2b K3a K5b K6d K6g K6i K7a Honda Civic Tourer FK2, FK3 e11*2001/116* 0256*11-.., 0257*10-.. - ab Modell 2014 104 215/35R19 K5v T85 A01 A12 A14 A18 Car S02 88,104 225/35R19 K1c K5v T84 T88 88,104 235/35R19 G01 K1c K2b K5x K8a T87 Honda FR-V BE1, BE3 e6*2001/116*0099*.. e6*2001/116*0100*.. 92,103,110 215/35R19 K1c K2b K41 K45 K46 T85 A01 A12 A14 A18 S02 92,103,110 225/35R19 K1c K2b K41 K42 K43 K45 K46 T84 T88 Honda HR-V GH1,2,3,4 e6*98/14*0062, 0063, 0067, 0068*.. 77-91 225/35R19 K1c K2c A01 A12 A14 A18 S02 77-91 235/35R19 K1c K2c Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55000717 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg- hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55000717 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad- hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti- gen. K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad- hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da- hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K3u An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver- kleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei- gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55000717 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 26. Januar 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 26. Januar 2017 Bohlander 00264151.DOC NR/Boh