RC36 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 20.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur TTG NR.101353 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55010626 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC36-758 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 1 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell RC36 T
yp RC36-758 
Radgröße 7,5Jx18H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Radlast 	(kg) 
Abrollumfang 	(
mm) 
V10 RC36-758 V10 / ohne Ring 5/112/57,1 41 650 2500 
 
Kennzeichnungen 
K
BA-Nummer 101353 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC36-758 (s.o.) 
Radgröße 7,5Jx18H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kegel 60° 125 	24 
S02 Serien-Schraube M14x1,5 (2-tlg.) Kegel 60° 125 	28,5 
 
Prüfungen 
 
E
ntsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen 
durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller MG (Saic) 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
H
andelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
MG EHS (RX6) PHEV (I) 
AS23P-L 
e5*2018/858*00003*.. 
- Plug-in Hybrid 
119 215/55R18 A90  	A21 A58 A99 
V18 S01 
119 225/50R18 A12  
119 235/50R18 A12  
119 245/45R18 A12  
MG HS (I) 	AS23 
e4*2018/858*00111*.. 
119 215/55R18 A90  	A21 A58 A99 
V18 S01 
119 225/50R18 A12  
119 235/50R18 A12  
119 245/45R18 A12   

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur TTG NR.101353 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55010626 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC36-758 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 2 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
MG S5 EV 	ZS3E 
e4*2018/858*00236*.. 
- Elektro 
54, 84 215/55R18  	A12 A21 A58 
A99 Flh V18 
S02 
54, 84 225/50R18  
54, 84 225/55R18  
54, 84 235/50R18 A01 K1c K4i K6w  
54, 84 245/50R18 A01 K1c K4i K5w K6w  
MG ZS (II) 	ZS3A 	e4*2018/858*00220*.. 	- incl. Hybrid+ 
75, 85 215/50R18  	A12 A21 A58 
A99 Flh NoE 	NoP S01 
75, 85 225/45R18  
75, 85 235/45R18  
MG ZS EV (I) 	ZS1, SZS1 	e4*2007/46*1417*..; 
e4*2007/46*1435*.. 
- Elektro 
68-75 215/45R18  	A12 A21 A58 
A99 Flh S01 
68-75 225/45R18  
MG3 
ZP2A 
e4*2018/858*00192*.. 
- incl. Hybrid+ 
75, 85 205/40R18 K2b  	A01 A12 A21 
A58 A99 Flh 
MHy V18 S01 
75, 85 215/35R18 K1a K2b K3b T84  
75, 85 225/35R18 K1c K2b K3b K5d  
MG4 Electric (I) 	SEH3 	e4*2018/858*00093*.. 	- Elektro 
54, 68 205/45R18 A10 T90  	A21 A58 A99 
Flh V18 X88 	S01 
54, 68 215/45R18 A10 T93  
54, 68 225/40R18 A10 T92  
54, 68 225/45R18 A12  
MG5 Electric (SW EV) 
EP22-L 
e4*2018/858*00053*.. 
- Elektro 
73, 75 205/45R18 T90  	A12 A21 A58 
A99 Car F23 
V18 S01 
73, 75 215/45R18  
73, 75 225/40R18  
 
Allgemeine Hinweise 
 
I
m Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die 
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere 
enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit 
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu 
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu 
berücksichtigen. 
 
 
  

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur TTG NR.101353 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55010626 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC36-758 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 3 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 F
erner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
z
ulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A
01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen. 
 
A
10 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten 
an der Hinterachse verwendet werden. 
 
A
12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
  

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur TTG NR.101353 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55010626 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC36-758 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, 
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen 
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A
58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A
90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A
99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 
mm zum Bremssattel zu achten. 
 
C
ar Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, 
Variant, …). 
 
F
23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. 
 
F
lh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
K
1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K
1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K
2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K
3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den 
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu 
biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. 
 
K
4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. 
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. 
 
K
5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte 
vollständig umzulegen. 
 
K
5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
  

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur TTG NR.101353 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55010626 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC36-758 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 5 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
M
Hy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). 
 
N
oE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). 
 
N
oP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. 
OVC-HEV). 
 
S
01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden. 
 
S
02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) 
verwendet werden. 
 
T
84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. 
 
T
90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. 
 
T
92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. 
 
T
93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. 
  

PDF-Seite 6

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur TTG NR.101353 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55010626 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC36-758 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 6 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 N
r.   1 205/40R18 225/35R18 
Nr.   2 205/45R18 225/40R18 
Nr.   3 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 
Nr.   4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 
Nr.   5 215/55R18 235/50R18 
Nr.   6 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 
Nr.   7 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 
Nr.   8 225/50R18 245/45R18, 255/45R18 
Nr.   9 235/40R18 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 
Nr. 10 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 
Nr. 11 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 
Nr. 12 235/60R18 255/55R18, 285/50R18 
Nr. 13 235/65R18 255/60R18 
Nr. 14 245/35R18 255/35R18 
Nr. 15 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 
Nr. 16 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 
Nr. 17 245/50R18 275/45R18 
Nr. 18 255/40R18 285/35R18, 295/35R18 
Nr. 19 255/45R18 275/40R18, 285/40R18 
Nr. 20 255/50R18 285/45R18 
Nr. 21 255/55R18 285/50R18 
Nr. 22 265/35R18 295/30R18, 315/30R18 
 E
s sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des 
Fahrzeugs mitzuführen. 
 
X88 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 18 Zoll Serienradgröße (u.a. 
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
P
rüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 22. April 2026 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
   

PDF-Seite 7

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur TTG NR.101353 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55010626 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC36-758 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 7 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2026. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 22. April 2026 
 
Laux   
  	00466969.DOCX