RCD17 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 03.08.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO 
 
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-65	6 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 1 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Modell RCD17 
Typ RCD17-656 
Radgröße 6,5Jx16H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
D4 RCD17-656 D4 / ohne Ring 5/112/66,6 44,5 770 205	0 
 
 
 
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 52323 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RCD17-656 (s.o.) 
Radgröße 6,5Jx16H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube 
M14x1,5 
Kugel  
D = 28 mm 
130 27 
 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Mercedes-Benz 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
  

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO 
 
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-65	6 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 2 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
A-Klasse 
169 
e1*2001/116*0288*.. 
60-142 195/55R16   	A07 A12 A21  
A99 S01 60-142 205/50R16 A01 K1c K2b K42  
60-142 205/55R16 A01 G01 K1c K2b K42  
A-Klasse 
176, 245G 
e1*2007/46*0928*..; 
e1*2001/116*0470*04-.. 
  
66-135 205/55R16 A12  A07 A21 A57  
A99 Flh V00  
V16 S01 
66-135 215/55R16 A01 A12 K2b  
66-135 225/50R16 A01 A12 K1a K2b  
66-90 195/55R16 A90 R37 T87 T91  
66-90 195/60R16 A90 R37  
66-90 205/50R16 A12 R37 T87 T91  
A-Klasse 
F2A 
e1*2007/46*1829*.. 
70-120 205/60R16 A90  A07 A21 A58  
A99 B31 F23  
Lim NoP V16 
Y85 Z16 S01 
70-120 215/55R16 A12  
70-120 225/55R16 A01 A12 K5b  
B-Klasse 
245 
e1*2001/116*0314*.. 
  
  
  
  
  
70,85 195/55R16 A33 R37  A07 A21 A99  
V16 S01 70,85 195/60R16 A33 R37  
70,85 205/50R16 A12 R37  
70-142 195/55R16 A33 M+S  
70-142 205/50R16 A12 M+S  
70-142 205/55R16 A12  
70-142 215/50R16 A01 A12 K42  
70-142 225/50R16 A01 A12 K42  
B-Klasse 
246, 245G 
e1*2007/46*0751*..; 
e1*2001/116*0470*04-.. 
- incl. Facelift 2014 
66-135 205/55R16 A91  A07 A21 A57  
A99 NoE V00  
V16 S01 
66-135 215/55R16 A01 A12 K2b  
66-135 225/50R16 A01 A12 K2b  
66-90 195/55R16 A33 R37 T87 T91  
66-90 195/60R16 A33 R37  
66-90 205/50R16 A91 R37 T87 T91  
B-Klasse 
F2B 
e1*2007/46*1909*.. 
70-120 205/60R16 A90  A07 A21 A58  
A99 B31 F24  
NoP V16 Z16 
S01 
70-120 215/55R16 A12  
70-120 225/55R16 A01 A12 K5b  
B-Klasse 
F2B 
e1*2007/46*1909*.. 
70-120 205/60R16 A90  A07 A21 A58  
A99 B31 F23  
NoP V16 Z16 
S01 
70-120 215/55R16 A12  
70-120 225/55R16 A01 A12 K4i K5b K6f  
B-Klasse electric drive 
245G 
e1*2001/116*0470*.. 
(28kWh-Batterie) 
65 (132) 205/60R16 A11  A07 A21 A58  
A99 Flh KMV  
S01 
65 (132) 215/55R16 A91  
65 (132) 225/55R16 A12  
C-Klasse 
204 
e1*2001/116*0431*.. 
- Limousine/Coupe 
- incl. Facelift 2011 
(FIN: WDD204...) 
88,100,115 195/60R16 A10  A07 A21 A58  
A99 B03 Cpe  
Lim V16 X78 
S01 
88,100,115 205/55R16 A10  
88,100,115 225/50R16 A12  
   

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO 
 
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-65	6 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 3 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
CLA-Klasse 
117, 245G 
e1*2007/46*1007*..; 
e1*2001/116*0470*04-.. 
  
80, 90 195/55R16 A90 R37 T87 T91  A07 A21 A57  
A99 Lim V00  
V16 S01 
80, 90 195/60R16 A90 R37  
80, 90 205/50R16 A12 R37 T87 T91  
80-135 205/55R16 A12  
80-135 215/55R16 A01 A12 K2b  
80-135 225/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b  
CLA-Klasse 
F2CLA 
e1*2007/46*1912*.. 
85-120 205/60R16 A90  A07 A21 A58  
A99 B31 Lim  
NoP V16 Z16 
S01 
85-120 215/60R16 A12  
85-120 225/55R16 A12  
CLA-Klasse Shooting Brake 
245G 
e1*2001/116*0470*12-.. 
80-135 205/55R16   	A07 A12 A21  
A57 A99 Car  
V00 V16 S01 
80-135 215/55R16 A01 K2b  
80-135 225/50R16 A01 K1a K1b K2b  
CLA-Klasse Shooting Brake 
F2CLA 
e1*2007/46*1912*.. 
85-120 205/60R16 A90  A07 A21 A57  
A99 B31 Car  
NoP V00 V16 
Z16 S01 
85-120 215/60R16 A12  
85-120 225/55R16 A12  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten.  

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO 
 
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-65	6 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. 
 
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. 
 
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen 
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
den. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren 
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile 
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen. 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
   

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO 
 
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-65	6 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 5 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 
von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
B31 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
gen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm  an Achse1. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). 
 
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé. 
 
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. 
 
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse 
(Einzelradaufhängung). 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I 
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
   

PDF-Seite 6

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO 
 
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-65	6 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 6 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden 
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. 
 
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb. 
 
NoP Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge. 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). 
   

PDF-Seite 7

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO 
 
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-65	6 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 7 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 185/50R16 205/45R16 
Nr.   2 195/40R16 215/35R16 
Nr.   3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 
Nr.   4 195/50R16 215/45R16 
Nr.   5 205/45R16 225/40R16 
Nr.   6 205/50R16 225/45R16 
Nr.   7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 
Nr.   8 205/60R16 225/55R16 
Nr.   9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 
Nr. 10 215/55R16 235/50R16 
Nr. 11 225/40R16 245/35R16 
Nr. 12 225/50R16 245/45R16 
Nr. 13 225/55R16 245/50R16 
Nr. 14 225/60R16 245/55R16 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
X78 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur zuläs-
sig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1. 
 
Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
form Schräghecklimousine (Fließheck). 
 
Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung). 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 25. September 2020 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
   

PDF-Seite 8

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO 
 
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-65	6 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 8 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2018. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 25. September 2020 
 
 
Bohlander
 00352044.DOC 
RN/Boh