RC36 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur TTG NR.102106 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55046526 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC36-657 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 01 102 2301028 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad
 
Modell RC36 
Typ RC36-657 
Radgröße 6,5Jx17H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe (mm) 
Rad- last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm)
 
TO RC36-657 TO / ohne Ring 5/114,3/60,1 30 750 2250 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 102106 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC36-657 (s.o.) 
Radgröße 6,5Jx17H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) 
S01 Serien-Mutter M12x1,5  
OE-Nr 90942-01033 
Flachbund 110 	37,5 
S02 Serien-Mutter M12x1,5  
(Höhe: 42,5 mm) 
Flachbund 110 - 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen 
durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Lexus
 
  
Toyota 
  
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Lexus UX 
ZA1(EU,M), -/TMG 
e6*2007/46*0263*..; 
e13*2007/46*2005*.. 
112, 127 215/60R17 K6w A01 A12 A21 
A57 A99 MHy 
S01 
112, 127 225/55R17 K6w  
112, 127 235/55R17 K1c K6b K6x   

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Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55046526 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC36-657 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Toyota Auris (I) 
E15J, E15UT.. 
e11*2001/116*0299*..; 
0305*00-13;  
e11*2007/46*0167*..; 
0019*00-03 
- incl. Facelift 2010 
66-108 205/50R17 K1a K1b K2b  	A01 A12 A21 
A99 Flh S01 
Toyota Auris (II) 
E15UT(a), E15UTN(a), -
/TMG 
e11*2001/116* 
0305*14-..;  
e11*2007/46* 
0019*04-..; 
e13*2007/46*1718*.. 
- ab Modell 2013 (E18) 
- incl. Facelift 2015 
66, 73, 85 205/50R17 K1b K2b K6r A01 A12 A21 
A58 A99 Car 
F23 Flh KOV 
S01 
Toyota Auris (II) 
E15UT(a), E15UTN(a), -
/TMG 
e11*2001/116* 
0305*14-..;  
e11*2007/46* 
0019*04-..; 
e13*2007/46*1718*.. 
- ab Modell 2013 (E18) 
- incl. Facelift 2015 
82 - 97 205/50R17 K1b A01 A12 A21 
A58 A99 Car 
F24 Flh KOV 
S01 
Toyota Auris Hybrid(II) 
HE15U(a), -/TMG 
e11*2007/46* 
0018*05-..; 
e13*2007/46*1549*.. 
- ab Modell 2013 (E18) 
- incl. Facelift 2015 
73 205/50R17 K1b A01 A12 A21 
A58 A99 Car 
F24 Flh KOV 
S01 
Toyota Avensis 
T27, -/MS1 
e11*2001/116*0331*.; 
e11*2007/46*0236*.. 
- incl. Facelift 2012+2015 
82-112 205/55R17 A13 R37 A21 A99 Car 
Lim S01 82-112 215/50R17 A33 R37  
82-112 215/55R17 A33  
82-112 225/50R17 A01 A12 K1a K2b K4h K6e  
Toyota C-HR (I) 
AX1T(EU,M), -/TMG 
e11*2007/46*3641*..; 
e13*2007/46*1765*..; 
e6*2007/46*0264*..; 
e6*2007/46*0338*.. 
72-112 215/60R17 K1c K2b K6b K6x  A01 A12 A21 
A57 A99 MHy 
S01 
72-112 225/55R17 K1c K2b K6b K6x   

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Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55046526 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC36-657 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Toyota C-HR (II) 
AX2T(M), -/TGRE 
e6*2018/858*00294*..; 
e13*2018/858*00573*.. 
72-113 215/60R17 A91  	A21 A57 A99 
MpH S01 	72-113 225/60R17 A01 A12 G95  
72-113 225/60R17 A12 R34  
72-113 235/55R17 A01 A12 K3i K5w  
Toyota Corolla (XI) 
E15EJ, -/TMG 
e11*2001/116* 
0304*09-..; 
e13*2007/46*1910*.. 
- ab Modell 2014 (E18) 
66, 73, 97 205/50R17 K2b K6r A01 A12 A21 
A58 A99 F23 
KOV Lim S01 
Toyota Corolla (XII) 
ZE1EE(EU,M), -/TMG 
e6*2007/46*0316*..; 
e13*2007/46*2013*.. 
- Limousine 
- incl. Hybrid 
72-97 205/50R17 A90 A21 A58 A99 
Lim NoP Z15 
S01 
Toyota Corolla (XII) 
ZE1HE(EU,M), -/TMG 
e6*2007/46*0318*..; 
e13*2007/46*2012*.. 
- Fließheck 
- incl. Hybrid 
72-98 205/50R17 A90  	A21 A58 A99 
Flh KOV NoP 
Z15 S01 
Toyota Corolla (XII) 
ZE1HE(EU,M), -/TMG 
e6*2007/46*0318*..; 
e13*2007/46*2012*.. 
- Touring Sports 
- incl. Hybrid 
72-98 205/50R17 A90 A21 A58 A99 
Car KOV NoP 
Z15 S01 
Toyota Corolla Cross 
Hybrid 
XG1TJ(JP,M), -/TGRE 
e6*2018/858*00186*..; 
e13*2018/858*00420*.. 
72-112 215/60R17 A33 A21 A57 A99 
KMV S01 72-112 225/55R17 A91  
72-112 235/55R17 A01 A12 K1a  
Toyota Prius (V) PHEV 
XW6(M) 
e6*2018/858*00260*.. 
- Plug-in Hybrid 
- 17 Zoll-Serienbereifung 
111 195/60R17 A12 A21 A58 
A99 Flh Z17 
S02 
111 205/55R17 A01 K6w  
111 215/50R17 A01 K1c K2a K2b K4i K5w K6y 
K8h  
111 215/55R17 A01 K1c K2a K2b K4i K5w K6y 
K8h  
Toyota Prius Plus 
XW4(a), XW3(a), -/TMG 
e11*2007/46*0157*..; 
e11*2001/116*0264*; 
e13*2007/46*1956*..; 
e6*2007/46*0347*.. 
- Business, Comfort 
73 205/50R17 A12 A21 A99 
Car Z16 S01 73 205/55R17  
73 215/50R17 A01 K3a K3c K3i K5a K6f   

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GUTACHTEN zur TTG NR.102106 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55046526 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC36-657 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Toyota RAV4 (IV) 
XA3(a) 
e6*2001/116* 
0105*09-13 
- ab Modell 2013 
91-112 225/65R17 A33  	A21 A57 A99 
LT3 S01 	91-112 235/60R17 A12  
Toyota RAV4 (IV) 
XA3(a), -/TMG 
e6*2001/116* 
0105*14-..; 
e13*2007/46*1657*.. 
- ab Facelift 2016 
105, 112 225/65R17 A33 A21 A57 A99 
LT3 S01 105, 112 235/60R17 A12  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die 
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere 
enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit 
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu 
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu 
berücksichtigen.
 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
   

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GUTACHTEN zur TTG NR.102106 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55046526 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC36-657 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, 
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen 
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. 
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 
mm zum Bremssattel zu achten.
 
   

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Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55046526 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC36-657 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, 
Variant, …).
 
 
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
 
 
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse 
(Einzelradaufhängung).
 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
 
 
G95 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 17 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die 
Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, 
ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. 
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft 
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache 
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft 
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache 
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den 
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig 
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
 
 
K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den 
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach 
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
 
 
K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. 
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
 
   

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Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55046526 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC36-657 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur 
Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
 
 
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. 
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
 
 
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte 
vollständig umzulegen.
 
 
K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
 
 
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte 
vollständig umzulegen.
 
 
K6e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Radmitte 
vollständig umzulegen.
 
 
K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte 
vollständig umzulegen.
 
 
K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte 
vollständig umzulegen.
 
 
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
 
 
K6x An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
 
 
K6y An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.
 
 
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte 
um 5 mm aufzuweiten.
 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
 
LT3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung mit 
225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu 
Anschlag.
 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
 
 
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
 
 
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. 
OVC-HEV).
 
   

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GUTACHTEN zur TTG NR.102106 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55046526 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC36-657 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 
R34 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17, 
225/55R18 oder 225/50R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung).
 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren 
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen 
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
 
Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen 
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
 
Z17 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen 
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 10. September 2026 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2026. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 10. September 2026 
 
Laux  	00475430.DOCX