RC34 – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 20.08.2026
Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.
PDF-Seite 1
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-I0-216 Anlage-Nr. : 9b Seite : 1 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-708 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: V7 Radausführungskennz.: V7; Lk112 Radgröße: 7Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 43 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 57,10 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 770 kg Reifenabrollumfang: 2220 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:SKODA Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 140 Nm BF2 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 140 Nm BF3 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 120 Nm §22 54364*08 §22 54364*08
PDF-Seite 2
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-I0-216 Anlage-Nr. : 9b Seite : 2 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8*2007/46*0272*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 110 Skoda Karoq (Frontantrieb) 215/50R18 A93) GKF) A02) bis A10) BF1) E25) 225/45R18 A93) 225/50R18 A93a) GKG) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8*2007/46*0272*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 140Skoda Karoq (Allradantrieb) 215/45R18 A93) N225) A02) bis A10) BF1) E22) 215/50R18 A93) N225) 225/45R18 A93) 225/50R18 A93a) GKG) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8*2007/46*0272*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 140Skoda Karoq Scout (Allrad) 215/50R18 A93) N225) A02) bis A10) BF1) E22) 225/50R18 A93a) §22 54364*08 §22 54364*08
PDF-Seite 3
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-I0-216 Anlage-Nr. : 9b Seite : 3 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8*2007/46*0272*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 110 Skoda Karoq Scout (Frontantrieb) 215/50R18 A93) A02) bis A10) BF1) E25) 225/45R18 A93) 225/50R18 A01) A93a) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NS e8*2007/46*0249*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 82 bis 147 Skoda Kodiaq, Skoda Kodiaq Scout 215/55R18 A93) N225) A02) bis A10) BF1) E27) 215/55R18 M+S A93) 215/60R18 A93a) N225) 215/60R18 M+S A93a) 225/55R18 A93a) N235) 225/55R18 M+S A93a) 235/50R18 235/55R18 ECE) 245/50R18 §22 54364*08 §22 54364*08
PDF-Seite 4
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-I0-216 Anlage-Nr. : 9b Seite : 4 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NS e8*2007/46*0249*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 176 bis 180Skoda Kodiaq RS 215/55R18 M+S A93) A02) bis A10) BF1) E27) 215/60R18 M+S A93a) 225/55R18 M+S A93a) 235/50R18 M+S 235/55R18 M+S ECE) 245/50R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PS e8*2018/858*00107*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 195Skoda Kodiaq 215/60R18 A93) N225) A02) bis A10) BF2) 225/55R18 A93a) N235) 225/60R18 A93a) N235) 235/55R18 245/50R18 245/55R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 bis 118 Skoda Octavia (Limousine, Kombi, Allrad; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 15Zoll) 205/40R18 T86) A02) bis A10) BF3) E45) 215/40R18 T89) §22 54364*08 §22 54364*08
PDF-Seite 5
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-I0-216 Anlage-Nr. : 9b Seite : 5 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 103 bis 118Skoda Octavia Scout 225/45R18 A01) bis A10) BF3) K44) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 110 Skoda Octavia (Limousine und Kombi, Ausführungen mit Verbundlenker- Hinterachse) 205/40R18 A93) A02) bis A10) BF3) E57) E61) 205/45R18 A93a) 215/40R18 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 169 Skoda Octavia (Limousine und Kombi, Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse ) 205/40R18 A93) N215) T86) A02) bis A10) BF3) E58) E61) 205/45R18 A93a) N215) T86) 215/40R18 A93) N225) §22 54364*08 §22 54364*08
PDF-Seite 6
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-I0-216 Anlage-Nr. : 9b Seite : 6 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. 5E e8*2007/46*0318*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 110 Skoda Octavia (Facelift ab 2017, Limousine und Kombi, Ausführungen mit Verbundlenker- Hinterachse) 205/40R18 A93) A02) bis A10) BF3) E57) E61a) 205/45R18 A93a) 215/40R18 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. 5E e8*2007/46*0318*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 180 Skoda Octavia (Facelift ab 2017, Limousine und Kombi, Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 205/40R18 A93) N215) T86) A02) bis A10) BF3) E58) E61a) 205/40R18 M+S A93) T86) 205/45R18 A93a) N215) 205/45R18 M+S A93a) 215/40R18 A93) N225) 215/40R18 M+S A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 135 Skoda Octavia Scout 215/40R18 M+S A93) A02) bis A10) BF3) E61) 215/45R18 M+S 225/45R18 §22 54364*08 §22 54364*08
PDF-Seite 7
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-I0-216 Anlage-Nr. : 9b Seite : 7 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NX e8*2007/46*0355*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 110 Skoda Octavia (Limousine, Kombi, Ausführungen mit Verbundlenker- Hinterachse) 205/50R18 A02) bis A10) BF1) E62) 215/45R18 A93) 225/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NX e8*2007/46*0355*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 195Skoda Octavia, Octavia RS (Limousine, Kombi, Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 205/45R18 A93) N215) A02) bis A10) A11) BF1) E62a) 205/50R18 N215) 215/45R18 A93) N225) 225/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NX e8*2007/46*0355*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 110 Skoda Octavia IV Scout (Ausführungen mit Verbundlenker- Hinterachse) 205/45R18 A93) A02) bis A10) BF1) 205/50R18 215/45R18 A93) 225/45R18 §22 54364*08 §22 54364*08
PDF-Seite 8
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-I0-216 Anlage-Nr. : 9b Seite : 8 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NX e8*2007/46*0355*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 147Skoda Octavia IV Scout (Ausführungen mit Mehrlenker- Hinterachse) 205/45R18 N215) A02) bis A10) A93) BF1) 205/50R18 N215) 215/45R18 N225) 225/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3T e11*2001/116*0326*.. 3T e11*2007/46*0014*.. 3T e8*2007/46*0317*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 88 bis 206 Skoda Superb 3 (3V; Limousine, Kombi; ab Modelljahr 2015) 215/45R18 A93) A02) bis A10) A11) BF1) E60a) 215/50R18 225/45R18 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NZ e8*2018/858*00106*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 195Skoda Superb 4 (Limousine, Kombi) 215/45R18 A93) A02) bis A10) A11) BF1) 215/50R18 225/45R18 A93a) §22 54364*08 §22 54364*08
PDF-Seite 9
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-I0-216 Anlage-Nr. : 9b Seite : 9 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e11*2007/46*0010*.. 5L e11*2007/46*0034*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 125 Skoda Yeti 205/45R18 A93) N215) T86) A02) bis A10) BF3) 205/45R18 M+S A93) T86) 215/40R18 A93) T89) 215/45R18 A93) G0U) 225/45R18 G0U) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. §22 54364*08 §22 54364*08
PDF-Seite 10
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-I0-216 Anlage-Nr. : 9b Seite : 10 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 120 Nm E22)Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb E25)Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb. §22 54364*08 §22 54364*08
PDF-Seite 11
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-I0-216 Anlage-Nr. : 9b Seite : 11 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 E27)Nicht zulässig für 'Einsatz- oder Polizeifahrzeugen. E45)Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17). E57)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“. E58)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML". E60a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3): •ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32 •ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22 •ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00 E61)Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: •e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19 •e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13 E61a)Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20 •e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14 •e8*2007/46*0318* E62)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL': E62a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML': ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0U)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GKF)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 215/55R17, 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. §22 54364*08 §22 54364*08
PDF-Seite 12
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-I0-216 Anlage-Nr. : 9b Seite : 12 / 12 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 GKG)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K44)Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt). N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 9b mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 28.07.2026 §22 54364*08 §22 54364*08