RC34 – Gutachtentext und Auflagen

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite :	1 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-708
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	V7
Radausführungskennz.:	V7; Lk112
Radgröße:	7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	43 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	57,10 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	770 kg
Reifenabrollumfang:	2220 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:SKODA
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27,5 mm
140 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27 mm
140 Nm
BF3 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27,5 mm
120 Nm
§22  54364*08 §22  54364*08 

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Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite :	2 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NU	e8*2007/46*0272*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 110 Skoda Karoq
(Frontantrieb)
215/50R18
A93) GKF)
A02) bis A10)
BF1) E25)
225/45R18
A93)
225/50R18
A93a) GKG)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NU	e8*2007/46*0272*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 140Skoda Karoq
(Allradantrieb)
215/45R18
A93) N225)
A02) bis A10)
BF1) E22)
215/50R18
A93) N225)
225/45R18
A93)
225/50R18
A93a) GKG)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NU	e8*2007/46*0272*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 140Skoda Karoq Scout
(Allrad)
215/50R18
A93) N225)
A02) bis A10)
BF1) E22)
225/50R18
A93a)
§22  54364*08 §22  54364*08 

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Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite :	3 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NU	e8*2007/46*0272*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 110 Skoda Karoq Scout
(Frontantrieb)
215/50R18
A93)
A02) bis A10)
BF1) E25)
225/45R18
A93)
225/50R18
A01) A93a) G01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NS	e8*2007/46*0249*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
82 bis 147 Skoda Kodiaq, Skoda
Kodiaq Scout
215/55R18
A93) N225)
A02) bis A10)
BF1) E27)
215/55R18 M+S
A93)
215/60R18
A93a) N225)
215/60R18 M+S
A93a)
225/55R18
A93a) N235)
225/55R18 M+S
A93a)
235/50R18
235/55R18
ECE)
245/50R18
§22  54364*08 §22  54364*08 

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Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite :	4 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NS	e8*2007/46*0249*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
176 bis 180Skoda Kodiaq RS 215/55R18 M+S
A93)
A02) bis A10)
BF1) E27)
215/60R18 M+S
A93a)
225/55R18 M+S
A93a)
235/50R18 M+S
235/55R18 M+S
ECE)
245/50R18 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
PS	e8*2018/858*00107*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 195Skoda Kodiaq 215/60R18
A93) N225)
A02) bis A10)
BF2)
225/55R18
A93a) N235)
225/60R18
A93a) N235)
235/55R18
245/50R18
245/55R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z	e11*2001/116*0230*..
1Z	e11*2007/46*0012*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 118 Skoda Octavia
(Limousine, Kombi,
Allrad; Ausführungen
mit kleinsten
Serienreifen in 15Zoll)
205/40R18
T86)
A02) bis A10)
BF3) E45)
215/40R18
T89)
§22  54364*08 §22  54364*08 

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Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite :	5 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z	e11*2001/116*0230*..
1Z	e11*2007/46*0012*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
103 bis 118Skoda Octavia Scout 225/45R18	A01) bis A10)
BF3) K44)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5E	e11*2007/46*0243*..
5E	e11*2007/46*0244*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 110 Skoda Octavia
(Limousine und Kombi,
Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
205/40R18
A93)
A02) bis A10)
BF3) E57) E61)
205/45R18
A93a)
215/40R18
A93)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5E	e11*2007/46*0243*..
5E	e11*2007/46*0244*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 169 Skoda Octavia
(Limousine und Kombi,
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse )
205/40R18
A93) N215) T86)
A02) bis A10)
BF3) E58) E61)
205/45R18
A93a) N215) T86)
215/40R18
A93) N225)
§22  54364*08 §22  54364*08 

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Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite :	6 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5E	e11*2007/46*0243*..
5E	e11*2007/46*0244*..
5E	e8*2007/46*0318*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 110 Skoda Octavia
(Facelift ab 2017,
Limousine und Kombi,
Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
205/40R18
A93)
A02) bis A10)
BF3) E57) E61a)
205/45R18
A93a)
215/40R18
A93)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5E	e11*2007/46*0243*..
5E	e11*2007/46*0244*..
5E	e8*2007/46*0318*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 180 Skoda Octavia
(Facelift ab 2017,
Limousine und Kombi,
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse)
205/40R18
A93) N215) T86)
A02) bis A10)
BF3) E58) E61a)
205/40R18 M+S
A93) T86)
205/45R18
A93a) N215)
205/45R18 M+S
A93a)
215/40R18
A93) N225)
215/40R18 M+S
A93)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5E	e11*2007/46*0243*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 135 Skoda Octavia Scout 215/40R18 M+S
A93)
A02) bis A10)
BF3) E61)
215/45R18 M+S
225/45R18
§22  54364*08 §22  54364*08 

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Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite :	7 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NX	e8*2007/46*0355*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 110 Skoda Octavia
(Limousine, Kombi,
Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
205/50R18	A02) bis A10)
BF1) E62)
215/45R18
A93)
225/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NX	e8*2007/46*0355*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 195Skoda Octavia, Octavia
RS
(Limousine, Kombi,
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse)
205/45R18
A93) N215)
A02) bis A10)
A11) BF1) E62a)
205/50R18
N215)
215/45R18
A93) N225)
225/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NX	e8*2007/46*0355*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 110 Skoda Octavia IV Scout
(Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
205/45R18
A93)
A02) bis A10)
BF1)
205/50R18
215/45R18
A93)
225/45R18
§22  54364*08 §22  54364*08 

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Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite :	8 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NX	e8*2007/46*0355*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 147Skoda Octavia IV Scout
(Ausführungen mit
Mehrlenker- Hinterachse)
205/45R18
N215)
A02) bis A10)
A93) BF1)
205/50R18
N215)
215/45R18
N225)
225/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
3T	e11*2001/116*0326*..
3T	e11*2007/46*0014*..
3T	e8*2007/46*0317*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 206 Skoda Superb 3
(3V; Limousine, Kombi;
ab Modelljahr 2015)
215/45R18
A93)
A02) bis A10)
A11) BF1) E60a)
215/50R18
225/45R18
A93)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ	e8*2018/858*00106*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 195Skoda Superb 4
(Limousine, Kombi)
215/45R18
A93)
A02) bis A10)
A11) BF1)
215/50R18
225/45R18
A93a)
§22  54364*08 §22  54364*08 

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Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite :	9 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5L	e11*2007/46*0010*..
5L	e11*2007/46*0034*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 125 Skoda Yeti 205/45R18
A93) N215) T86)
A02) bis A10)
BF3)
205/45R18 M+S
A93) T86)
215/40R18
A93) T89)
215/45R18
A93) G0U)
225/45R18
G0U)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
§22  54364*08 §22  54364*08 

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Anlage-Nr. : 9b
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
E22)Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb
E25)Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.
§22  54364*08 §22  54364*08 

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Teiletyp :	RC34-708
E27)Nicht zulässig für 'Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.
E45)Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).
E57)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel  „VL“.
E58)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".
E60a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
•ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
•ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
•ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00
E61)Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
•e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
•e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13
E61a)Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
•e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
•e8*2007/46*0318*
E62)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2,  im Versionenschlüssel steht 'VL':
E62a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2,  im Versionenschlüssel steht 'ML':
ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0U)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
225/50R17  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GKF)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
215/55R17, 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22  54364*08 §22  54364*08 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite :	12 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
GKG)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 245/40R19  ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K44)Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der
Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu
drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 9b mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 28.07.2026
§22  54364*08 §22  54364*08