B40 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO 
 
Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1 
Modell B40 
Typ B40-809 
Radgröße 8Jx19H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
D12 B40-809 D12 / ohne Ring 	5/112/66,6 32,5 800 2350 
 
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55060818, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 
52000 , RADTYP B40-909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die 
jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 52001 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B40-809 (s.o.) 
Radgröße 8Jx19H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 
für Leichtmetall-Räder 
Kugel  
D = 28 mm 
150 	45 
 	Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Mercedes-Benz 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO 
 
Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
GLC 43 AMG 	204X 	e1*2001/116* 
0480*18-.. 
(FIN: W..253...) 
270, 287 235/50R19 A12 R02  	A21 A56 A99  
V19 VA1 S01 
270, 287 235/55R19 A12 R02  
270, 287 245/50R19 A12 R02  
270, 287 255/45R19 A12 R02  
270, 287 255/50R19 A01 A12 K1a K1b R02  
GLC 43 AMG Coupé 	204X 	e1*2001/116* 	0480*18-.. 
(FIN: W..253...) 
270, 287 235/50R19 R02  A12 A21 A56  
A99 Flh V19  
VA1 S01 
270, 287 235/55R19 R02  
270, 287 245/50R19 R02  
270, 287 255/45R19 R02  
270, 287 255/50R19 A01 K1a R02  
GLC-Coupé 	204X 	e1*2001/116* 	0480*18-.. 	(FIN: W..253...) 
100-243 235/50R19 R02  A12 A21 A57  
A99 Flh KMV  	MpH V19 VA1  	S01 
100-243 235/55R19 R02  
100-243 245/50R19 R02  
100-243 255/45R19 R02  
100-243 255/50R19 A01 K1a R02  
GLC-Klasse 	204X 
e1*2001/116* 
0480*16-.. 
- mit AMG-Line 
Verbreiterungen 
120-243    235/50R19 A12 R02  	A21 A57 A99  
Cb1 MpH V19  
VA1 S01 
120-243    235/55R19 A12 R02  
120-243    245/50R19 A12 R02  
120-243    255/45R19 A12 R02  
120-243    255/50R19 A01 A12 K1a K1b R02  
GLC-Klasse 
R2CGLC 
e1*2018/858*00186*.. 
- incl. Coupé 
- mit AMG-Line 
Verbreiterungen 
- max. 4,5° 
Hinterachslenkung 
120-270    235/55R19 A12 R02 T01 T05  	A21 A56 A57  
A99 B77 Cb2 
LM4 NoP V19 
VA1 S01 
120-270    245/50R19 A12 R02 T01 T05  
GLC-Klasse 	R2CGLC 	e1*2018/858*00186*.. 	- incl. Coupé 	- mit AMG-Line 
Verbreiterungen 
- ohne 
Hinterachslenkung 
120-270    235/55R19 A12 R02 T01 T05  	A21 A57 A99  
B77 Cb2 L05 
NoP V19 VA1 
S01 
120-270    245/50R19 A12 R02 T01 T05  
GLC-Klasse PHEV 	R2CGLC 	e1*2018/858*00186*.. 	- Plug-in Hybrid 	- incl. Coupé 	- ohne 
Hinterachslenkung 
145-185    235/55R19 A12 R02 T01 T05  	A21 A56 A99  
B77 Cb2 L05 
V19 Vn2 VA1 
S01 
145-185    245/50R19 A12 R02 T01 T05   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO 
 
Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
GLC-Klasse PHEV  	R2CGLC 	e1*2018/858*00186*.. 	- Plug-in Hybrid 
- incl. Coupé 
- max. 4,5° 
Hinterachslenkung 
145-185    235/55R19 A12 R02 T05  	A21 A56 A99  
B77 Cb2 LM4 
V19 Vn2 VA1 
S01 
145-185    245/50R19 A12 R02 T05  
S-Klasse 	222, 221 	e1*2007/46*0960*..; 	e1*2001/116* 	0335*19-.. 
ab Modell 2013 
(FIN: W..222...) 
150-345 245/45R19 A12 R02  A21 A57 A99  
BnK Lim NoP 
V19 VA1 S01 
150-345 255/45R19 A12 R02  
S-Klasse 
Coupé/Cabrio 
221 
e1*2001/116* 
0335*23-.. 
(FIN: W..217...) 
270-345 245/45R19 A12 R02  A21 A57 A99  
Cbo Cpe V19 
VA1 S01 
270-345 255/45R19 A12 R02  
  
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55060818, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 
52000 , RADTYP B40-909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die 
jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
 
 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO 
 
Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 	Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 	geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / 
oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der 
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der 
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu 
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit 
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit 
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die 
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit 
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und 
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO 
 
Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 	von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
B77 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an 
Achse 1. 
 
BnK Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. 
 
Cb1 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen 
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19, 
ET38 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und 
HA: 9,5x20, ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung). 
 
Cb2 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen 
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern:  
VA: 8,0x18, ET32,5 mit 235/60R18 und HA: 9,0x18, ET30 mit 255/55R18 ww.  
VA: 8,0x19, ET32,5 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET30 mit 255/50R19 ww.  
VA: 8,5x20, ET34,5 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20, ET35,5 mit 285/40R20  
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Cabrio-Limousine, Roadster. 
 
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Coupé. 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit 
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen 
mit Allradlenkung (4WS). 
 
LM4 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit 
serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°. 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Limousine. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO 
 
Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. 
Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).  
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV 
bzw. OVC-HEV). 
 
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19 
Nr.   2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 
Nr.   3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 
Nr.   4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 
Nr.   5 225/55R19 275/45R19 
Nr.   6 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 
Nr.   7 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 
Nr.   8 235/45R19 255/40R19, 265/40R19 
Nr.   9 235/50R19 255/45R19, 265/45R19 
Nr. 10 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 
Nr. 11 245/30R19 305/25R19 
Nr. 12 245/35R19 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19 
Nr. 13 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 
Nr. 14 245/45R19 275/40R19 
Nr. 15 245/50R19 275/45R19 
Nr. 16 255/30R19 305/25R19, 315/25R19 
Nr. 17 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 
Nr. 18 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 
Nr. 19 255/45R19 285/40R19 
Nr. 20 255/50R19 275/45R19, 285/45R19, 295/45R19 
Nr. 21 255/55R19 275/50R19 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur 
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55060818, Ausfertigung 2 (KBA-
NUMMER 52000 , RADTYP B40-909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es 
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
  

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Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55071978 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss 
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.  
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 24. Januar 2024 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2023. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 24. Januar 2024 
 
 
Laux  0
0421358.DOC