B39 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 29.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51816 nach §22 StVZO 
 
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55074117 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ B39-759 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 1 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Modell B39 
Typ B39-759 
Radgröße 7,5Jx19H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe 	(mm) 
Rad- 	last 	(kg) 
Abrollumfang 	(mm) 
W4 B39-759 W4 /  
BA13 N23 Ø72,6xØ66,1 
5/114,3/66,1 40 725 2300 
   
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 51816 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B39-759 (s.o.) 
Radgröße 7,5Jx19H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Schraube M12x1,5  
Brock Typ ZS1C 
Kegel 60° 110 	28 
S02 Schraube M12x1,5  
Brock Typ ZS1C 
Kegel 60° 115 	28 
S03 Schraube M12x1,5  
Brock Typ ZS1C 
Kegel 60° 105 	28 
S06 Schraube M14x1,5  
Brock Typ: ZS2C ww  
Brock Typ: ZS2 DIV-004 
Kegel 60° 130 	28 
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) 
S04 Mutter M12x1,25  
Brock Typ D2 
Kegel 60° 110 	34 
S05 Mutter M12x1,25  
Brock Typ D2 
Kegel 60° 115 	34 
 
   

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51816 nach §22 StVZO 
 
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55074117 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ B39-759 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 2 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 	Prüfungen  	Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 	den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-	fungen durchgeführt.    
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Dacia 
 Nissan 
 Renault 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
 
 
 
Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Dacia Duster (II) 2WD 	SR (SR*H..) 	e2*2001/116* 	0323*43-..; 	e2*2007/46*0013*12-.. 	- ab Modell 2018 
66-110 225/45R19   	A12 A16 A19 
 
A58 F23 KOV 	S03 66-110 235/45R19 A01 K1a K1b K2a K2b  
Dacia Duster (II) 2WD 	SR (SR*H..) 
e2*2001/116* 
0323*43-..; 
e2*2007/46*0013*12-.. 
- ab Modell 2018 
- mit Radhaus- 
Verbreiterungen 
66-110     225/45R19   	A12 A16 A19 
 
A58 F23 KMV 
S03 
66-110     235/45R19   
Dacia Duster (II) 4WD 
SR (SR*H..) 
e2*2001/116*0323*43-..; 
e2*2007/46*0013*12-.. 
- ab Modell 2018 
80-110 225/45R19   	A12 A16 A19 
 
A56 F24 KOV 	S03 80-110 235/45R19 A01 K1a K1b K2a K2b  
Dacia Duster (II) 4WD 
SR (SR*H..) 
e2*2001/116*0323*43-..; 
e2*2007/46*0013*12-.. 
- ab Modell 2018 
- mit Radhaus- 
Verbreiterungen 
80-110     225/45R19   	A12 A16 A19 
 
A56 F24 KMV 	S03 80-110     235/45R19   
Nissan Juke (I) 2WD 	F15 	e11*2007/46*0132*..; 
e3*2007/46*0162*.., 
e5*2007/46*1031*.. 
- incl. Facelift 2014 
69-147 225/40R19   	A12 A16 A19 
A58 S04  

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51816 nach §22 StVZO 
 
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55074117 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ B39-759 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 3 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
Handelsbezeichnung  	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Nissan Juke (I) 4WD 	F15 	e11*2007/46*0132*.., 	e5*2007/46*1031*.. 
- incl. Facelift 2014 
140, 147 225/40R19   	A12 A16 A19 
A56 S04 
Nissan Juke (I) Nismo RS 	F15 
e11*2007/46*0132*.., 
e5*2007/46*1031*.. 
157, 160 225/40R19   	A12 A16 A19 
A57 S04 
Nissan Leaf (II) 	ZE1 	e9*2007/46*6537*.. 	- (40, 62 kWh-Batterie) 	- max.Leistung: 110, 160kW
 
90 225/35R19 T88  	A12 A16 A19 
A58 S05 
Nissan Murano 	Z50 	e1*2001/116*0298*.. 
172 255/50R19 K1a K1b K2b  	A01 A12 A16 	A19 S04 
Nissan Pulsar 	C13 	e9*2007/46*3086*.. 
81-140 215/35R19 T85  	A12 A16 A19 
 
A58 Flh S05 81-140 225/35R19   
Nissan Qashqai 	J11 	e11*2007/46*0963*..; 	e5*2007/46*1029*.. 
81-120 225/45R19 A31  A16 A19 A57 
S02 
Nissan X-Trail 	T32 	e13*2007/46*1456*.. 
  
96-130 225/55R19 A13  A16 A19 A57 
 
S04 96-130 235/50R19 A33  
96-130 245/50R19 A12  
96-130 255/50R19 A01 A12 K1c K2c K4i K6a K6v  
Renault Espace (V) 
RFC 
e2*2007/46*0470*.. 
  
96-165 235/50R19   	A12 A16 A19 
 
A58 L06 S06 96-165 235/55R19   
96-165 245/50R19   
96-165 255/50R19 A01 K8f  
Renault Fluence 	Z 	e2*2001/116*0373*..; 	e2*2007/46*0010*.. 	- Limousine 
63-103 225/40R19   	A12 A16 A19 
 
Sth S01 63-103 235/35R19   
Renault Kadjar 2WD 	RFE 	e2*2007/46*0475*.. 
81-120 225/45R19 A31  A16 A19 A58 
 
F23 S01 81-120 235/45R19 A12  
Renault Kadjar 4WD 	RFE 	e2*2007/46*0475*.. 
96, 110 225/45R19 A31  	A16 A19 A56 
 
F24 S01 96, 110 235/45R19 A12  
Renault Koleos 	RZG 	e11*2007/46* 	3255*00-04; 
e6*2007/46*0269*.. 
96-140 225/55R19   	A12 A16 A19 
 
A57 S04 96-140 235/50R19   
96-140 245/50R19   
Renault Megane (IV) 
RFB 
e2*2007/46*0546*.. 
66-120 215/35R19 T85  	A12 A16 A19  
A58 Car Flh 	L05 NoP S01 66-121 225/35R19 A01 K8c T88   

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51816 nach §22 StVZO 
 
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55074117 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ B39-759 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
Handelsbezeichnung  	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Renault Megane GT(IV) 	RFB 	e2*2007/46*0546*.. 
120, 151 225/35R19 K8c T88  A01 A12 A16 
A19 A58 Car 	Flh L04 S01 
  
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
   

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51816 nach §22 StVZO 
 
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55074117 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ B39-759 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 5 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen 
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten. 
 
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so 
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
nier, Variant, …). 
 
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. 
 
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse 
(Einzelradaufhängung). 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
   

PDF-Seite 6

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51816 nach §22 StVZO 
 
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55074117 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ B39-759 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 6 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden 
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. 
 
K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6v An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm 
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
K8f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte 
um 5 mm aufzuweiten. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
L04 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit 
Allradlenkung (4WS). 
   

PDF-Seite 7

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51816 nach §22 StVZO 
 
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55074117 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ B39-759 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 7 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen 
mit Allradlenkung (4WS). 
 
L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
ne Allradlenkung (4WS). 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV 
bzw. OVC-HEV). 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck. 
 
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 7. Juni 2021 in Lambsheim statt. 
   

PDF-Seite 8

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51816 nach §22 StVZO 
 
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55074117 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ B39-759 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 8 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
   
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2017. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 7. Juni 2021 
 
 
Bohlander  0
0369430.DOC 
RN/Boh