B40 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 29.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO 
 
Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 1 von 6 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 
Modell B40 
Typ B40-9020 
Radgröße 9,0Jx20H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-
kreis- (mm)/ Mit-
tenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
X7 B40-9020 X7 / ohne Ring 	5/108/63,4 58,5 770 2200 
 	Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 27, Gutachten Nummer 55003219, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER 
52566 , RADTYP B40-8020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die je-
weiligen Auflagen und Hinweise. 
 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 52673 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B40-9020 (s.o.) 
Radgröße 9,0Jx20H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 
(2tlg.) 
Kegel 60° 140 33,5 
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) 
S02 Mutter M12x1,5   
Brock Typ: D6 
Kegel 60° 125 34,5 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Jaguar, Volvo 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO 
 
Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 2 von 6 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Jaguar XE 	JA 	e11*2007/46*2150*.., 
e5*2007/46*1049*.. 
120-184 255/30R20 R03 T92  A12 A21 A58 
 
A99 Lim P35  
V20 HA2 S02 
120-184 265/30R20 R03 T94  
120-184 275/30R20 R03  
Volvo C40 	X 
e9*2007/46* 
3146*13-15 
- Elektro 
- bis Modell 2022 
80, 160    255/40R20 A12 R03  A21 A57 A99 
 
V20 Vn2 HA2  
S01 
80, 160    265/40R20 A12 R03  
80, 160    275/35R20 A12 R03  
Volvo C40 	X 	e9*2007/46*3146*16-..
 
- RWD, Heckantrieb 
- Elektro 
- ab Modell 2023 
120-128    255/40R20 AS7 R03  A21 A58 A99  
AHa V20 Vn2  
HA2 S01 
120-128    265/40R20 A12 R03  
120-128    275/35R20 A12 R03  
Volvo C40 
X 
e9*2007/46*3146*16-.. 
- AWD, Allrad 	- Elektro 	- ab Modell 2023 
183        255/40R20 A12 R03  A21 A56 A99 
 
V20 Vn2 HA2  
S01 
183        265/40R20 A12 R03  
183        275/35R20 A12 R03  
Volvo XC40 Recharge 	Electric 	X 	e9*2007/46*3146*16-..
 
- RWD, Heckantrieb 	- Elektro 	- ab Modell 2023 
120-128    255/40R20 AS7 R03  A21 A58 A99 
 
AHa V20 Vn2  
HA2 S01 
120-128    265/40R20 A12 R03  
120-128    275/35R20 A12 R03  
Volvo XC40 Recharge 	Electric  	X 	e9*2007/46*3146*16-..
 
- AWD, Allrad 
- Elektro 
- ab Modell 2023 
183        255/40R20 A12 R03  A21 A56 A99  
V20 Vn2 HA2  
S01 
183        265/40R20 A12 R03  
183        275/35R20 A12 R03  
Volvo XC40 Recharge 
Electric 
X 
e9*2007/46* 
3146*09-15 
- Elektro 
- bis Modell 2022 
80, 160    255/40R20 A12 R03  A07 A21 A57 
 
A99 V20 Vn2  
HA2 S01 
80, 160    265/40R20 A12 R03  
80, 160    275/35R20 A12 R03  
 
 
 
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 27, Gutachten Nummer 55003219, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER 
52566 , RADTYP B40-8020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die je-
weiligen Auflagen und Hinweise. 
   

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO 
 
Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 3 von 6 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
   

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO 
 
Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 6 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren 
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile 
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 
von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
AHa Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb. 
 
AS7 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite 
mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 7mm aufträgt, an den laut Be-
triebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstel-
lers sind zu beachten. 
 
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit den in Anlage 27, Gutachten Nummer 55003219, Ausfertigung 3 (KBA-
NUMMER 52566 , RADTYP B40-8020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es 
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine. 
 
P35 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht zu-
lässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1. 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
   

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO 
 
Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 5 von 6 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 
Nr.   2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 
Nr.   3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 
Nr.   4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 
Nr.   5 235/50R20 255/45R20, 265/45R20, 295/40R20 
Nr.   6 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20 
Nr.   7 245/35R20 265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 
Nr.   8 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 
Nr.   9 245/45R20 275/40R20, 285/40R20 
Nr. 10 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 
Nr. 11 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 
Nr. 12 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 
Nr. 13 255/45R20 285/40R20 
Nr. 14 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 
Nr. 15 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 
Nr. 16 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 
Nr. 17 265/45R20 295/40R20 
Nr. 18 265/50R20 295/45R20 
Nr. 19 275/35R20 305/30R20 
Nr. 20 275/40R20 305/35R20, 315/35R20 
Nr. 21 275/45R20 305/40R20 
Nr. 22 285/35R20 335/30R20 
Nr. 23 285/40R20 325/35R20 
Nr. 24 295/35R20 335/30R20, 345/30R20 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss 
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. 
 
 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 18. Oktober 2023 in Lambsheim statt. 
   

PDF-Seite 6

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO 
 
Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 6 von 6 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
   
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2021. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 18. Oktober 2023 
 
 
Wagner
  00418019.DOC 
RN/BW