RC32 – Gutachtentext und Auflagen

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001023-C0-216
Anlage-Nr. : 15b
Seite :	1 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-757
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-757
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	M45
Radausführungskennz.:	M45; Lk114,3
Radgröße:	7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:	46 mm
Lochkreisdurchmesser:	114,3 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	67,1 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	760 kg
Reifenabrollumfang:	2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:MAZDA
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	110 Nm
BF2 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	120 Nm
BF3 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	ZP-580D6F110 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001023-C0-216
Anlage-Nr. : 15b
Seite :	2 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-757
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
BL	e11*2001/116*0262*..
BLE	e13*2007/46*1071*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 136 Mazda 3
(Schrägheck, bis
Modelljahr 2013)
195/45R17
N205) T85)
A02) bis A10)
BF1) E50)
205/45R17
T88)
205/50R17
A01) K03)
215/45R17
225/40R17
A01) K03)
225/45R17
A01) K03)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
BL	e11*2001/116*0262*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
74 bis 121 Mazda 3
(4-/ 5-Türer, ab
Modelljahr 2014)
205/50R17
A93a)
A02) bis A10)
BF1) E50a)
205/55R17
215/50R17
235/45R17
245/45R17
A01) K01) K15)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
BP	e13*2007/46*1972*..
BPE	e13*2007/46*2249*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 132 Mazda 3	205/50R17	A02) bis A10)
BF2)
205/55R17
215/50R17
225/45R17
235/45R17 

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Nr. :	RA-001023-C0-216
Anlage-Nr. : 15b
Seite :	3 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-757
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1	e13*2001/116*0156*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 107 Mazda 5	205/50R17
K03) K41)
A01) bis A10)
BF3)
215/45R17
K44)
225/45R17
K03) K41)
235/45R17
K01) K41) K43)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
CW	e1*2007/46*0433*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 110 Mazda 5	205/50R17
A01) K03) K63)
A02) bis A10)
BF1)
215/45R17
225/45R17
A01) K03) K63)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GH	e1*2001/116*0448*..
GHE	e13*2007/46*1075*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 136 Mazda 6, Mazda 6 LPG
(Stufenheck, Schrägheck,
Kombi, Typ GH bis EG-
Gen.-Nr.
e1*2001/116*0448*13,
Typ GHE nur bis EG-
Gen.-Nr
e13*2007/46*1075*05)
205/55R17
K27) K55)
A01) bis A10)
BF3) E51) K01) K04) K16)
215/50R17
K23) K55) K56)
225/45R17
235/45R17
K23) K56)
245/45R17
K23) K27) K55) K56) 

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Nr. :	RA-001023-C0-216
Anlage-Nr. : 15b
Seite :	4 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-757
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GH	e1*2001/116*0448*..
GHE	e13*2007/46*1075*..
GJ	e1*2007/46*1001*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 143 Mazda 6
(bei Typ GH nur
Ausführungen ab EG-
Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0448*14,
bei Typ GHE nur
Ausführungen ab EG-
Genehmigungs-Nr.
e13*2007/46*1075*06)
215/55R17 M+S	A02) bis A10)
BF1) E51a)
215/60R17 M+S
GB7)
225/55R17
235/50R17
235/55R17
GB7)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1	e1*2007/46*1335*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 115 Mazda CX-3 215/50R17
A93a)
A02) bis A10)
BF1)
215/55R17
225/50R17
235/45R17
A93a)
245/45R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GH	e1*2001/116*0448*..
GHE	e13*2007/46*1075*..
KE	e13*2007/46*1247*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 141Mazda CX-5 225/65R17
A93)
A02) bis A10)
BF1)
235/60R17
A93)
235/65R17
G0F)
245/60R17
255/55R17
255/60R17
G0F) 

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Nr. :	RA-001023-C0-216
Anlage-Nr. : 15b
Seite :	5 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-757
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
KF	e13*2007/46*1803*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 143Mazda CX-5 225/65R17
A93a)
A02) bis A10)
BF1) EF0)
235/60R17
235/65R17
245/60R17
255/55R17
A01) K04)
255/60R17
A01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
ER	e11*2001/116*0308*..
ERE	e13*2007/46*1109*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 191Mazda CX-7 235/65R17 M+S
A93)
A02) bis A10)
BF1) EF0)
245/60R17 M+S
A01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DM	e13*2007/46*2041*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 143 Mazda CX-30
(2WD)
215/60R17	A02) bis A10)
BF2) EF0)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DM	e13*2007/46*2041*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 132 Mazda CX-30
(4WD)
215/60R17	A02) bis A10)
BF2)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
LW	e1*98/14*0118*..
LWD	e1*98/14*0165*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 104 Mazda MPV
(Serie 205/65R15)
215/50R17	A02) bis A10)
BF3)
235/45R17 

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Anlage-Nr. : 15b
Seite :	6 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-757
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
LW	e1*98/14*0118*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 Mazda MPV
(Serie 215/60R16)
215/50R17	A02) bis A10)
BF3)
235/45R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1	e11*2001/116*0202*..
NC1E	e1*2001/116*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
93 bis 118 Mazda MX-5 205/45R17	A01) bis A10)
BF1) K01) K04)
215/40R17
215/45R17
K42)
225/40R17
K42)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
CP	e1*98/14*0116*..
CPD	e1*98/14*0161*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 96 Mazda Premacy
(Serie 185/65R14 od.
195/55R15 od.
195/50R16)
195/40R17
T81)
A02) bis A10)
BF3)
205/40R17
A01) K12) T84)
215/35R17
T83)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
CP	e1*98/14*0116*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
96 Mazda Premacy
(Serie 195/60R15)
205/45R17	A01) bis A10)
BF3) K32)
215/40R17 

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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-757
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
TA	e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA	G517
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
105 bis 155Mazda Xedos 9
(Serie 205/65R15)
205/50R17	A02) bis A10)
BF3)
215/50R17
235/45R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
TA	e13*98/14*0002*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 Mazda Xedos 9
(Serie 215/55R16)
215/50R17	A02) bis A10)
BF3)
225/45R17
235/45R17
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden. 

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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-757
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-580D6F
Anzugsmoment: 110 Nm
E50)Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E50a)Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E51)Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
•Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
•Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05 

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Teiletyp :	RC32-757
E51a)Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0F)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GB7)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R16,
225/45R19  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K12)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
komplett umzulegen. 

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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-757
K23)An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K27)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K32)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben umzulegen
(Restdicke ca. 5 mm)
•die umgelegten  Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der Radmitte
bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
•der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die ins
Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.
K41)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
•der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
•der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
K42)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
•die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
klemmen.
K43)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•das ABS-Kabel ist kurz oberhalb des 1. Befestigungspunktes mit einem Kabelbinder so zu
fixieren, dass das Kabel beim Lenkeinschlag nicht am Reifen schleifen kann. Fixierung im
Bereich der Gummimanschette,
•das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
einzuschneiden, zu kürzen und hinter die Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).
•das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
einzuschneiden, zu kürzen und hinter Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild). 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001023-C0-216
Anlage-Nr. : 15b
Seite :	11 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-757
K44)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis
oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich hinter
die gebördelte Radhauskante zu klemmen.
K55)An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
K56)An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K63)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
•die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
klemmen,
•die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
•der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
auszuschneiden (siehe Skizze)
N205)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T81)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T83)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg bei LI 83 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 487 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T84)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001023-C0-216
Anlage-Nr. : 15b
Seite :	12 / 12
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-757
T85)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 15b mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 21.08.2020